Infobrief zur Erstattung des Verpflegungsgeld an

Jugendamt
Landeshauptstadt Düsseldorf
Landeshauptstadt
Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Jugendamt
Leitung
Willi-Becker-Allee 7
40227Düsseldorf
Briefpostanschrift: Stadtverwaltung Amt 51, 40200 Düsseldorf
An
die städtischen Kindertageseinrichtungen
Kontakt
Herr Horn
Zimmer
604
Telefon
0211.89-95101
Fax
0211.89-35101
E-Mail
johannes.horn@
duesseldorf.de
Datum
08.05.2015
AZ
51/0 -
Erstattung von Verpflegungsleistungen an Streiktagen
Sehr geehrte Eltern,
nach der Urabstimmung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist
kurzfristig mit weiteren Streikmaßnahmen in den städtischen Kindertagesstätten zu
rechnen. Dies kann auch die Betreuung Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder in der
Kindertageseinrichtung betreffen.
Zur Sicherstellung des Betreuungsangebotes für Kinder, deren Eltern zwingend
darauf angewiesen sind, werden Notgruppen und Einzel-betreuungsplätze in
benachbarten Einrichtungen angeboten. Die Plätze befinden sich sowohl in
städtischen Kitas als auch in Kitas der Freien Träger. Mit den freien Trägern wurden
Absprachen zur Aufnahme der Kinder getroffen, sodass im ganzen Stadtgebiet eine
größere Anzahl von Notplätzen vorhanden ist.
Eltern, die Kinder in städtischen Tageseinrichtungen haben, können sich im i-PunktFamilie unter der Telefonnummer 89-98870 über etwaige Schließungen von
Kindertagesstätten und über Notplätze informieren. Die Mitarbeiterinnen geben auch
Hilfestellung bei der Suche nach einer kurzfristigen Betreuungsmöglichkeit.
Dem Jugendamt ist bewusst, dass die Streikmaßnahmen für die Familien eine
besondere Belastung darstellen. Für die Zeit in der die Tageskinder streikbedingt
keine Verpflegung erhalten, wird das Verpflegungsentgelt erstattet, um auf diese
Weise zumindest die finanziellen Auswirkungen des Streiks für die Familien gering
zu halten.
Eine Erstattung des Kindergartenbeitrages ist rechtlich jedoch nicht möglich.
Sie werden nach dem Ende des Streiks in Ihrer Kindertagesstätte ein
Antragsformular erhalten, mit dem Sie die Erstattung des Verpflegungsentgeltes
beantragen können. Die Leitung der Kindertagesstätte wird Ihren Anspruch
bestätigen und den Antrag an die zuständige Stelle im Jugendamt (Abt. 51/1,
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Telefonzentrale
0211.89-91
Internet
www.duesseldorf.de
jugendamt@
duesseldorf.de
Sprechzeiten
Termine nach
Vereinbarung
Bus, Bahn, U-Bahn
Hauptbahnhof
Bankkonto
Stadtsparkasse
Düsseldorf
IBAN DE61 3005 0110
0010 0004 95
BIC DUSSDEDDXXX
Gläubiger-ID
DE15DUS00000011727
Jugendamt
Landeshauptstadt Düsseldorf
Sachgebiet 51/15 Kindergartenbeiträge und Verpflegungsentgelt) senden. Dort wird
Ihr Antrag bearbeitet.
Wenn Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der Erstattungsbetrag
automatisch verrechnet werden.
Sofern Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder durch monatliche
Einzelanweisungen zahlen, wird eine Erstattung gefertigt.
Bitte vergewissern Sie sich, dass keine Rückstände des Verpflegungsentgeltes
bestehen. Ich bitte um Verständnis, dass eine Erstattung erst dann vorgenommen
werden kann, wenn Sie den Rückstand ausgeglichen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Horn
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