Jugendamt Landeshauptstadt Düsseldorf Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Jugendamt Leitung Willi-Becker-Allee 7 40227Düsseldorf Briefpostanschrift: Stadtverwaltung Amt 51, 40200 Düsseldorf An die städtischen Kindertageseinrichtungen Kontakt Herr Horn Zimmer 604 Telefon 0211.89-95101 Fax 0211.89-35101 E-Mail johannes.horn@ duesseldorf.de Datum 08.05.2015 AZ 51/0 - Erstattung von Verpflegungsleistungen an Streiktagen Sehr geehrte Eltern, nach der Urabstimmung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist kurzfristig mit weiteren Streikmaßnahmen in den städtischen Kindertagesstätten zu rechnen. Dies kann auch die Betreuung Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder in der Kindertageseinrichtung betreffen. Zur Sicherstellung des Betreuungsangebotes für Kinder, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, werden Notgruppen und Einzel-betreuungsplätze in benachbarten Einrichtungen angeboten. Die Plätze befinden sich sowohl in städtischen Kitas als auch in Kitas der Freien Träger. Mit den freien Trägern wurden Absprachen zur Aufnahme der Kinder getroffen, sodass im ganzen Stadtgebiet eine größere Anzahl von Notplätzen vorhanden ist. Eltern, die Kinder in städtischen Tageseinrichtungen haben, können sich im i-PunktFamilie unter der Telefonnummer 89-98870 über etwaige Schließungen von Kindertagesstätten und über Notplätze informieren. Die Mitarbeiterinnen geben auch Hilfestellung bei der Suche nach einer kurzfristigen Betreuungsmöglichkeit. Dem Jugendamt ist bewusst, dass die Streikmaßnahmen für die Familien eine besondere Belastung darstellen. Für die Zeit in der die Tageskinder streikbedingt keine Verpflegung erhalten, wird das Verpflegungsentgelt erstattet, um auf diese Weise zumindest die finanziellen Auswirkungen des Streiks für die Familien gering zu halten. Eine Erstattung des Kindergartenbeitrages ist rechtlich jedoch nicht möglich. Sie werden nach dem Ende des Streiks in Ihrer Kindertagesstätte ein Antragsformular erhalten, mit dem Sie die Erstattung des Verpflegungsentgeltes beantragen können. Die Leitung der Kindertagesstätte wird Ihren Anspruch bestätigen und den Antrag an die zuständige Stelle im Jugendamt (Abt. 51/1, Seite 1/2 Telefonzentrale 0211.89-91 Internet www.duesseldorf.de jugendamt@ duesseldorf.de Sprechzeiten Termine nach Vereinbarung Bus, Bahn, U-Bahn Hauptbahnhof Bankkonto Stadtsparkasse Düsseldorf IBAN DE61 3005 0110 0010 0004 95 BIC DUSSDEDDXXX Gläubiger-ID DE15DUS00000011727 Jugendamt Landeshauptstadt Düsseldorf Sachgebiet 51/15 Kindergartenbeiträge und Verpflegungsentgelt) senden. Dort wird Ihr Antrag bearbeitet. Wenn Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der Erstattungsbetrag automatisch verrechnet werden. Sofern Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder durch monatliche Einzelanweisungen zahlen, wird eine Erstattung gefertigt. Bitte vergewissern Sie sich, dass keine Rückstände des Verpflegungsentgeltes bestehen. Ich bitte um Verständnis, dass eine Erstattung erst dann vorgenommen werden kann, wenn Sie den Rückstand ausgeglichen haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Horn Seite 2/2
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