Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission registriert europäische Bürgerinitiative „Ban Glyphosate“ Brüssel, 10. Januar 2017 Die Europäische Kommission beschloss heute, eine europäische Bürgerinitiative (EBI) zu registrieren, der zufolge die Kommission ersucht wird, „den Mitgliedstaaten ein Verbot für Glyphosat vorzuschlagen, das Zulassungsverfahren für Pestizide zu überarbeiten und EUweit verbindliche niedrigere Ziele für den Einsatz von Pestiziden festzulegen“. Die Initiative wird offiziell am 25. Januar 2017 registriert. Mit dieser Registrierung haben die Organisatoren nun ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung der geplanten Bürgerinitiative zu sammeln. Der Beschluss der Kommission zur Registrierung der Initiative betrifft lediglich die rechtliche Zulässigkeit des Vorschlags. Nach Maßgabe der EBI-Verordnung gelten folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder erörterte heute die rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Bürgerinitiative und kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Registrierung der Initiative erfüllt sind. Das Kollegium hat den Inhalt der Initiative zum jetzigen Zeitpunkt nicht untersucht. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann entscheiden, der Aufforderung zu folgen oder ihr nicht zu folgen; in beiden Fällen muss sie ihre Gründe erläutern. Hintergrund Das Instrument der europäischen Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der EBI-Verordnung im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Unterstützen mindestens eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EUMitgliedstaaten eine formell registrierte Initiative, so können sie die Kommission ersuchen, in ihren Zuständigkeitsbereichen einen Rechtsakt vorzuschlagen. Nur wenn eine registrierte Bürgerinitiative eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission entscheiden, ob sie tätig wird oder nicht, und die Gründe dafür erläutern. Weitere Informationen Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen EBI „Ban Glyphosate“ (verfügbar ab 25. Januar 2016) Website der EBI-Organisatoren Weitere Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterstützungsbekundungen gesammelt werden EBI-Website EBI-Verordnung IP/17/28
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