Erklärung von Vizepräsident Ansip und Kommissarin

Europäische Kommission - Erklärung
Erklärung von Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová anlässlich der
Annahme des EU-US-Datenschutzschilds durch die Mitgliedstaaten
Brüssel, 8. Juli 2016
„Heute haben die Mitgliedstaaten ihrer nachdrücklichen Unterstützung für den EU-USDatenschutzschild, dem neuen sicheren Rahmen für den transatlantischen Datenverkehr, Ausdruck
verliehen. Damit ist der Weg für die förmliche Annahme der Rechtsakte geebnet und der Startschuss
für den EU-US-Datenschutzschild kann gegeben werden. Der EU-US-Datenschutzschild gewährleistet
ein hohes Schutzniveau für natürliche Personen und Rechtssicherheit für Unternehmen. Er
unterscheidet sich grundlegend von seinem Vorgänger, der „Safe Harbour“-Regelung, da er
Unternehmen, die die Daten verarbeiten, stärker in die Pflicht nimmt und sicherstellt, dass die
Vorschriften in der Praxis eingehalten und durchgesetzt werden. Erstmals haben die USA der EU
schwarz auf weiß zugesichert, dass der Datenzugriff von Behörden aus Gründen der
Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit klaren Beschränkungen, Garantien und
Aufsichtsmechanismen unterliegt, und die willkürliche Massenüberwachung der Daten europäischer
Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen. Nicht zuletzt schützt der Datenschutzschild die Grundrechte
der Europäer und sieht mehrere leicht zugängliche und erschwingliche Rechtsbehelfe vor. Während des
förmlichen Annahmeprozesses führte die Kommission eine breit angelegte Konsultation durch und
berücksichtigte die Beiträge der wichtigsten Interessengruppen, insbesondere der unabhängigen
Datenschutzbehörden und des Europäischen Parlaments. Die Verbraucher und Unternehmen können
der neuen Regelung, die den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht, volles Vertrauen
entgegenbringen. Mit der heutigen Abstimmung haben die Mitgliedstaaten ein starkes Zeichen des
Vertrauens gesetzt.“
Hintergrund: Die Kommission legte am 29. Februar einen Entwurf eines Beschlusses über den EU-USDatenschutzschild vor. Gemäß der Datenschutzrichtlinie gaben die unabhängigen Datenschutzbehörden
(„Artikel-29-Datenschutzgruppe“) am 13. April eine Stellungnahme ab. Das Europäische Parlament
nahm am 26. Mai eine Entschließung hierzu an. Heute haben die Vertreter der Mitgliedstaaten
(Ausschuss „Artikel 31“) der endgültigen Fassung des EU-US-Datenschutzschilds zugestimmt und
damit den Weg für die Annahme des Beschlusses durch die Kommission geebnet. Am Montag wird EUKommissarin Jourová den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen
Parlaments über den aktuellen Stand unterrichten.
Weitere Informationen zum Datenschutzschild finden Sie hier.
STATEMENT/16/2443
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