Reformen Europäischer Asylpolitik

(http://www.csu.de/)
Meldung
Artikel vom 27.09.2016
Neues aus dem Kabinett
Reformen Europäischer Asylpolitik
Hie r (ht t p://www.baye rn.de /be richt aus-de r-kabine t t ssit zung-vom-27se pt e mbe r-2016/?se it e =1579) finden Sie
weit er Informat ionen zu den heut igen
Kabinet t sbeschlüssen.
Die Bayerische Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung über das
gemeinsame europäische Asylsystem diskutiert. Bayerns Innenminister Joachim
Herrmann wurde vom Ministerrat beauftragt, die Verhandlungen zu den
Reformvorschlägen zu begleiten und dabei besonders die Interessen Bayerns
einzubringen.
Für den Freistaat stehen bei der europäischen Asylpolitik drei wesentliche
Aspekte im Vordergrund:
Maßnahmen, die die Zuwanderung steuern und begrenzen;
Schnellere und effizientere Asylverfahren;
Gerechtere Verantwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten.
Herrmann betonte, dass für die Umsetzung dieser Ziele die Überarbeitung der
Dublin-Verordnung nötig sei: „Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem muss
sicherstellen, dass ein Durchwinken von Asylsuchenden innerhalb der
Europäischen Union verhindert wird und hier für die Mitgliedstaaten die
Möglichkeit besteht, die Einreise zu verweigern“.
Besonders kritisch sieht Bayern die Einmischung der EU bei der Liste der
sicheren Herkunftsländer. „Wir wehren uns gegen den Wegfall nationaler Listen
von sicheren Herkunfts- und Drittstaaten. Eine gemeinsame EU-Liste ist sehr
sinnvoll, aber nationale Listen müssen zur Wahrung der Souveränität der
Mitgliedstaaten beibehalten werden“.
Darüber hinaus fordert die Staatsregierung, dass der Schutzstatus eines
Asylbewerbers automatisch und zwingend erlischt, wenn er in seine Heimat, also
den Verfolgerstaat, ausreist, zum Beispiel um dort Urlaub zu verbringen. Ebenso
soll der Familiennachzug von Flüchtlingen grundsätzlich von der Sicherung des
Lebensunterhalts und dem Nachweis ausreichenden Wohnraums abhängig sein.