(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 27.09.2016 Neues aus dem Kabinett Reformen Europäischer Asylpolitik Hie r (ht t p://www.baye rn.de /be richt aus-de r-kabine t t ssit zung-vom-27se pt e mbe r-2016/?se it e =1579) finden Sie weit er Informat ionen zu den heut igen Kabinet t sbeschlüssen. Die Bayerische Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung über das gemeinsame europäische Asylsystem diskutiert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wurde vom Ministerrat beauftragt, die Verhandlungen zu den Reformvorschlägen zu begleiten und dabei besonders die Interessen Bayerns einzubringen. Für den Freistaat stehen bei der europäischen Asylpolitik drei wesentliche Aspekte im Vordergrund: Maßnahmen, die die Zuwanderung steuern und begrenzen; Schnellere und effizientere Asylverfahren; Gerechtere Verantwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten. Herrmann betonte, dass für die Umsetzung dieser Ziele die Überarbeitung der Dublin-Verordnung nötig sei: „Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem muss sicherstellen, dass ein Durchwinken von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union verhindert wird und hier für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, die Einreise zu verweigern“. Besonders kritisch sieht Bayern die Einmischung der EU bei der Liste der sicheren Herkunftsländer. „Wir wehren uns gegen den Wegfall nationaler Listen von sicheren Herkunfts- und Drittstaaten. Eine gemeinsame EU-Liste ist sehr sinnvoll, aber nationale Listen müssen zur Wahrung der Souveränität der Mitgliedstaaten beibehalten werden“. Darüber hinaus fordert die Staatsregierung, dass der Schutzstatus eines Asylbewerbers automatisch und zwingend erlischt, wenn er in seine Heimat, also den Verfolgerstaat, ausreist, zum Beispiel um dort Urlaub zu verbringen. Ebenso soll der Familiennachzug von Flüchtlingen grundsätzlich von der Sicherung des Lebensunterhalts und dem Nachweis ausreichenden Wohnraums abhängig sein.
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