Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission verklagt Bulgarien wegen Nichtumsetzung der Vorschriften über elektronische Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel vor dem Gerichtshof Brüssel, 17. November 2016 Die Kommission hat heute beschlossen, Bulgarien vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen, weil das Land seiner Verpflichtung, zur Gewährleistung des Informationsaustauschs gemäß den EU-Vorschriften über Dokumentensicherheit eine einzige Kontaktstelle einzurichten, nicht nachgekommen ist. Die Einrichtung solcher Kontaktstellen ist obligatorisch und soll den Informationsaustausch ermöglichen, der für die Abfrage der Fingerabdruckbilder erforderlich ist, die auf elektronischen Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige gespeichert sind. Der Austausch von Zertifikaten über einheitliche Kontaktstellen verhindert, dass die digital in den Dokumenten gespeicherten biometrischen Merkmale unbefugt gelesen werden, und gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten sicher auf die Informationen zugreifen können, die auf den Chips aller von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten biometrischen Reisepässe, Reisedokumente und Aufenthaltstitel enthalten sind. Bulgarien hat diesen wichtigen Teil der EU-Vorschriften über Dokumentensicherheit nicht umgesetzt und hindert dadurch andere Mitgliedstaaten daran, sicher auf die Fingerabdrücke zuzugreifen, die auf den Chips in bulgarischen Pässen gespeichert sind, und diese Fingerabdrücke zu überprüfen. Hintergrund: Alle einzigen Kontaktstellen hätten spätestens ab dem 20. Mai 2012 in Betrieb sein sollen. Die Kommission übermittelte den bulgarischen Behörden im Januar 2014 ein Aufforderungsschreiben und im April 2015 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Da Bulgarien die betreffenden Bestimmungen immer noch nicht umgesetzt hat, verklagt die Kommission das Land heute vor dem Gerichtshof der EU. Weitere Informationen: - Zur Überwachung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Dokumentensicherheit. - Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren vom November 2016 siehe MEMO/16/3644. - Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik). - Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren. IP/16/3648
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