Kommission verklagt Bulgarien wegen Nichtumsetzung der

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission verklagt Bulgarien wegen Nichtumsetzung der Vorschriften über
elektronische Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel vor dem
Gerichtshof
Brüssel, 17. November 2016
Die Kommission hat heute beschlossen, Bulgarien vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen,
weil das Land seiner Verpflichtung, zur Gewährleistung des Informationsaustauschs gemäß
den EU-Vorschriften über Dokumentensicherheit eine einzige Kontaktstelle einzurichten,
nicht nachgekommen ist.
Die Einrichtung solcher Kontaktstellen ist obligatorisch und soll den Informationsaustausch
ermöglichen, der für die Abfrage der Fingerabdruckbilder erforderlich ist, die auf elektronischen
Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige gespeichert sind. Der
Austausch von Zertifikaten über einheitliche Kontaktstellen verhindert, dass die digital in den
Dokumenten gespeicherten biometrischen Merkmale unbefugt gelesen werden, und gewährleistet, dass
die Mitgliedstaaten sicher auf die Informationen zugreifen können, die auf den Chips aller von anderen
Mitgliedstaaten ausgestellten biometrischen Reisepässe, Reisedokumente und Aufenthaltstitel enthalten
sind. Bulgarien hat diesen wichtigen Teil der EU-Vorschriften über Dokumentensicherheit nicht
umgesetzt und hindert dadurch andere Mitgliedstaaten daran, sicher auf die Fingerabdrücke
zuzugreifen, die auf den Chips in bulgarischen Pässen gespeichert sind, und diese Fingerabdrücke zu
überprüfen.
Hintergrund:
Alle einzigen Kontaktstellen hätten spätestens ab dem 20. Mai 2012 in Betrieb sein sollen. Die
Kommission übermittelte den bulgarischen Behörden im Januar 2014 ein Aufforderungsschreiben und
im April 2015 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Da Bulgarien die betreffenden
Bestimmungen immer noch nicht umgesetzt hat, verklagt die Kommission das Land heute vor dem
Gerichtshof der EU.
Weitere Informationen:
- Zur Überwachung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Dokumentensicherheit.
- Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren vom November 2016 siehe
MEMO/16/3644.
- Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik).
- Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren.
IP/16/3648