§ 1 Das Vorsorgeverhältnis • Begründet Rechtsverhältnis ‐ gerichtet auf Prävention und Gestaltung des Vorsorgefalles. • Unterscheide Eigen‐ und Fremdvorsorge. • Begründung durch Gesetz, Satzung oder Beitritt; • Begründung durch das Gesetz oder Satzung ist die Regel, durch Beitritt die Ausnahme! Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer / Vorlesung System des Sozialrechts Folie 3 Begründung der Vorsorgeverhältnisse • Versicherungspflicht: Begründung unabhängig vom Willen des Berechtigten, • Versicherungsberechtigung: Begründung mit Willen des Berechtigten, • Versicherungsfreiheit: Freistellung unabhängig vom Willen des Berechtigten, • Versicherungsbefreiung: Aufhebung mit Willen des Berechtigten Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer / Vorlesung System des Sozialrechts Folie 4 Vorsorgeverhältnis entsteht entsteht nicht Kraft Norm Versicherungspflicht Versicherungsfreiheit Kraft Entscheidung Versicherungs- Versicherungs- des Betroffenen berechtigung befreiung Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer / Vorlesung System des Sozialrechts Folie 5 Versicherungspflicht besteht für • • • • • • • Abhängig Beschäftigte Sozial schutzbedürftige Selbständige: Landwirte, Handwerker, Künstler zu therapeutischen Zwecken Beschäftigte Studierende Arbeitslose Für jeden Zweig sozialer Sicherheit eigens feststellen! Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer / Vorlesung System des Sozialrechts Folie 6 Arbeitnehmer – Selbständiger • Arbeiter und Angestellte • § 7 SGB IV sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis = Arbeitsverhältnis; • Weisungsabhängigkeit • Eingliederung in fremden Betrieb • Kein Unternehmerrisiko Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer / Vorlesung System des Sozialrechts Folie 7 Sozialversicherungsschutz bei Arbeit auf fehlerhafter Grundlage? • Beispiel: Jugendlicher wird ohne Eltern‐ Zustimmung und gegen Jugendarbeitsschutzrecht beschäftigt und verunglückt ‐ Arbeitnehmer? • Nein ‐ keine Vertragsgrundlage! • Ja ‐ Lehre vom sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer / Vorlesung System des Sozialrechts Folie 8 Problem: Scheinselbständigkeit • Lösung durch Gesetzgeber gescheitert. • Problem : Privatrechtliche Gestaltbarkeit von Arbeit und daran geknüpften Sozialschutz • Lösung : Erwerbstätigenversicherung – Schließung von Sicherungslücken • Erwerbstätigen‐ und „Bürger“‐Versicherung. Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer / Vorlesung System des Sozialrechts Folie 9 Freiwillige Versicherung • In allen Zweigen festzustellen, • RV: PflichtV auf Antrag und freiwillige V (§§ 4, 7 SGB VI) • KV und PflV: VersFreie jenseits PflVersGrenze und WeiterVers • UV: Ehegatte des Unternehmers Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer / Vorlesung System des Sozialrechts Folie 10
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