§ 1 Das Vorsorgeverhältnis • Begründet Rechtsverhältnis

§ 1 Das Vorsorgeverhältnis
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Begründet Rechtsverhältnis ‐ gerichtet auf Prävention und Gestaltung des Vorsorgefalles.
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Unterscheide Eigen‐ und Fremdvorsorge.
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Begründung durch Gesetz, Satzung oder Beitritt; •
Begründung durch das Gesetz oder Satzung ist die Regel, durch Beitritt die Ausnahme!
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer / Vorlesung System des Sozialrechts
Folie 3
Begründung der Vorsorgeverhältnisse
• Versicherungspflicht: Begründung unabhängig vom Willen des Berechtigten,
• Versicherungsberechtigung: Begründung mit Willen des Berechtigten,
• Versicherungsfreiheit: Freistellung unabhängig vom Willen des Berechtigten,
• Versicherungsbefreiung: Aufhebung mit Willen des Berechtigten
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Folie 4
Vorsorgeverhältnis
entsteht
entsteht nicht
Kraft Norm
Versicherungspflicht
Versicherungsfreiheit
Kraft Entscheidung
Versicherungs-
Versicherungs-
des Betroffenen
berechtigung
befreiung
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Versicherungspflicht besteht für
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Abhängig Beschäftigte
Sozial schutzbedürftige Selbständige:
Landwirte, Handwerker, Künstler
zu therapeutischen Zwecken Beschäftigte
Studierende
Arbeitslose
Für jeden Zweig sozialer Sicherheit eigens feststellen!
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Folie 6
Arbeitnehmer – Selbständiger
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Arbeiter und Angestellte •
§ 7 SGB IV sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis = Arbeitsverhältnis;
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Weisungsabhängigkeit
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Eingliederung in fremden Betrieb
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Kein Unternehmerrisiko
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Folie 7
Sozialversicherungsschutz bei Arbeit auf fehlerhafter Grundlage?
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Beispiel: Jugendlicher wird ohne Eltern‐ Zustimmung und gegen Jugendarbeitsschutzrecht beschäftigt und verunglückt ‐ Arbeitnehmer?
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Nein ‐ keine Vertragsgrundlage!
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Ja ‐ Lehre vom sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis
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Problem: Scheinselbständigkeit
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Lösung durch Gesetzgeber gescheitert.
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Problem : Privatrechtliche Gestaltbarkeit von Arbeit und daran geknüpften Sozialschutz
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Lösung : Erwerbstätigenversicherung – Schließung von Sicherungslücken
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Erwerbstätigen‐ und „Bürger“‐Versicherung.
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Freiwillige Versicherung
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In allen Zweigen festzustellen,
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RV: PflichtV auf Antrag und freiwillige V (§§ 4, 7 SGB VI)
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KV und PflV: VersFreie jenseits PflVersGrenze und WeiterVers
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UV: Ehegatte des Unternehmers
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Folie 10