Am 14. Dezember 2015 fand eine Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Frielendorf im Hessenhaus Lenderscheid statt. Die darüber gefertigte Niederschrift wird nachfolgend öffentlich bekannt gemacht. Protokoll über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Frielendorf am 14. Dezember 2015 im Hessenhaus Lenderscheid Die Gemeindevertretung war durch die Einladung des Vorsitzenden vom 2. Dezember 2015 unter Mitteilung der Tagesordnung zu der Sitzung am 14. Dezember 2015 einberufen worden. Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung und der Tagesordnung erfolgte im Frielendorfer Wochenblatt Nr. 49 vom 3. Dezember 2015. Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung sowie der Tagesordnung erhoben werden und die Gemeindevertretung nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Die Verhandlung findet in öffentlicher Sitzung statt. Gegenstand der Beratung: Haushaltssatzung mit Anlagen einschließlich Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 Beschluss: Haushaltssatzung der Gemeinde Frielendorf für das Jahr 2016 Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158), berichtigt am 22. April 2015 (GVBl. S. 188), hat die Gemeindevertretung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von 15.685.450 EUR -15.607.710 EUR 77.740 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit dem Saldo von 10.700 EUR -1.000 EUR 9.700 EUR mit einem Überschuss von 87.440 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.927.140 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf mit einem Saldo von 313.000 EUR -1.517.700 EUR -1.204.700 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf mit einem Saldo von 1.204.400 EUR -1.050.000 EUR 154.400 EUR mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 876.840 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.204.400 EUR festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt. §5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. 2. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. 340 v. H. Gewerbesteuer auf 380 v. H. §6 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. §7 Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gem. § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Die Ansätze für Aufwendungen in den Budgets sind gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO übertragbar. §8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 Abs.1 HGO, wenn sie den Betrag von 5.000 EUR je Haushaltsansatz nicht überschreiten. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Gemeindevertretung so bald wie möglich davon in Kenntnis zu setzen. Frielendorf, den L. S. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Frielendorf Fey, Bürgermeister Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Gegenstand der Beratung: Investitionsplan für die Jahre 2016 bis 2019 Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2019. Abstimmungsergebnis: Gegenstand der Beratung: 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Mittelfristige Finanzplanung Die Gemeindevertretung nimmt den vom Gemeindevorstand aufgestellten Ergebnis- und Finanzplan zur Kenntnis. Gegenstand der Beratung: Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2016 Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2016. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Gegenstand der Beratung: Beteiligungsbericht gemäß § 123 a HGO Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt den Beteiligungsbericht 2015 gemäß § 123 a HGO zur Kenntnis und beauftragt den Gemeindevorstand zu veröffentlichen, dass ein Beteiligungsbericht vorliegt, der eingesehen werden kann. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Gegenstand der Beratung: Bebauungsplan Nr. 3 „Ferien- und Freizeitgebiet Silbersee“, 8. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferien- und Freizeitgebiet Silbersee“ in der Gemarkung Allendorf. Der Geltungsbereich umfasst alle als SOF = Sonderbaugebiet Ferienhausgebiet ausgewiesenen Grundstücke im Feriendorf Silbersee. Inhalt des Änderungsplanes ist die: • Schaffung der Möglichkeit zur Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Rasenpflegegeräten, Fahrrädern und Gartenmöbeln • Legalisierung von Terrassen und deren Einfriedung mit Sichtschutz • Legalisierung von Antennenanlagen zum Satelitenempfang Der Gemeindevorstand wird Baugesetzbuch durchzuführen. beauftragt, das Bauleitplanverfahren nach dem Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Gegenstand der Beratung: Bebauungsplanes Nr. 4 „Bruchäcker“, 3. Änderung, für den OT Frielendorf hier: Aufstellungsbeschluss Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Bruchäcker“ für den OT Frielendorf. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Frielendorf, Flur 8, Flurstück 84 mit einer Größe von ca. 3.300 m². Inhalt des Planes ist die Änderung des Planbereiches von GE (Gewerbegebiet) in MI (Mischgebiet). Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das nach dem BauGB vorgeschriebene Verfahren durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Gegenstand der Beratung: Ausbau von Gehwegen entlang der L 3148 im OT Verna Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Gehwege in der „Frankfurter Straße“ im Zuge der L 3148 im OT Verna als selbständige Maßnahme. Baubeginn ist im Bereich der Kreuzung „Frankfurter Straße – An der Lehmkaute“. Bauende ist im Bereich der Kreuzung „Frankfurter Straße – An der Flachsröste“. Baustrecke: NK5022 025 – 5022 028 / km 1,440 – 1,684 sowie NK5022 028 – 4922 023 / km 0,000 – 0,680 Der Gehweg wird entsprechend der noch zu erstellenden Planung nur noch einseitig ausgeführt. Der Übersichtsplan vom 26. November 2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Für die Maßnahme sind Straßenbeiträge für die Gehwege nach der Straßenbeitragssatzung (StrBS) in Höhe von 25 % des beitragsfähigen Aufwandes zu Grunde zu legen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Gegenstand der Beratung: Ausbau von Gehwegen entlang der K 38 im OT Leuderode Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Gehwege in der „Heinrich-RuppelStraße“ im Zuge der K 38 im OT Leuderode als selbständige Maßnahme. Baubeginn ist im Bereich der Kreuzung „Heinrich-Ruppel-Straße – Am Klippenacker“. Bauende ist in Höhe des Grundstücks „Heinrich-Ruppel-Straße 54“. Der Gehweg wird entsprechend der noch zu erstellenden Planung nur noch einseitig ausgeführt. Der Übersichtsplan vom 26. November 2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Für die Maßnahme sind Straßenbeiträge für die Gehwege nach der Straßenbeitragssatzung (StrBS) in Höhe von 25 % des beitragsfähigen Aufwandes zu Grunde zu legen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
© Copyright 2025 ExpyDoc