Öffentliche Sitzung vom 14. Dezember 2015

Am 14. Dezember 2015 fand eine Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde
Frielendorf im Hessenhaus Lenderscheid statt. Die darüber gefertigte Niederschrift wird
nachfolgend öffentlich bekannt gemacht.
Protokoll
über die öffentliche Sitzung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Frielendorf
am 14. Dezember 2015 im Hessenhaus Lenderscheid
Die Gemeindevertretung war durch die Einladung des Vorsitzenden vom 2. Dezember
2015 unter Mitteilung der Tagesordnung zu der Sitzung am 14. Dezember 2015
einberufen worden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung und der Tagesordnung erfolgte im Frielendorfer Wochenblatt Nr. 49 vom 3. Dezember 2015.
Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass keine Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung sowie der Tagesordnung erhoben werden und
die Gemeindevertretung nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
Die Verhandlung findet in öffentlicher Sitzung statt.
Gegenstand der Beratung:
Haushaltssatzung mit Anlagen einschließlich Stellenplan
für das Haushaltsjahr 2016
Beschluss:
Haushaltssatzung der Gemeinde Frielendorf für das Jahr 2016
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158), berichtigt am 22. April 2015 (GVBl. S. 188),
hat die Gemeindevertretung am
folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
mit einem Saldo von
15.685.450 EUR
-15.607.710 EUR
77.740 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
mit dem Saldo von
10.700 EUR
-1.000 EUR
9.700 EUR
mit einem Überschuss von
87.440 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.927.140 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
mit einem Saldo von
313.000 EUR
-1.517.700 EUR
-1.204.700 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
mit einem Saldo von
1.204.400 EUR
-1.050.000 EUR
154.400 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von
876.840 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
1.204.400 EUR festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000
EUR festgesetzt.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016
wie folgt festgesetzt:
1.
2.
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf
340 v. H.
340 v. H.
Gewerbesteuer auf
380 v. H.
§6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene
Stellenplan.
§7
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und
Versorgungsaufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bilden ein
eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von
Mehraufwendungen des gleichen Budgets gem. § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen
werden. Die Ansätze für Aufwendungen in den Budgets sind gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO
übertragbar.
§8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im
Sinne des § 100 Abs.1 HGO, wenn sie den Betrag von 5.000 EUR je Haushaltsansatz
nicht überschreiten. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die
Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat
die Gemeindevertretung so bald wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.
Frielendorf, den
L. S.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Frielendorf
Fey, Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Gegenstand der Beratung:
Investitionsplan für die Jahre 2016 bis 2019
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis
2019.
Abstimmungsergebnis:
Gegenstand der Beratung:
29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Mittelfristige Finanzplanung
Die Gemeindevertretung nimmt den vom Gemeindevorstand aufgestellten Ergebnis- und
Finanzplan zur Kenntnis.
Gegenstand der Beratung:
Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2016
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt
2016.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Gegenstand der Beratung:
Beteiligungsbericht gemäß § 123 a HGO
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt den Beteiligungsbericht 2015 gemäß § 123 a HGO zur
Kenntnis und beauftragt den Gemeindevorstand zu veröffentlichen, dass ein
Beteiligungsbericht vorliegt, der eingesehen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Gegenstand der Beratung:
Bebauungsplan Nr. 3 „Ferien- und Freizeitgebiet
Silbersee“, 8. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferien- und Freizeitgebiet Silbersee“ in der Gemarkung Allendorf.
Der Geltungsbereich umfasst alle als SOF = Sonderbaugebiet Ferienhausgebiet
ausgewiesenen Grundstücke im Feriendorf Silbersee.
Inhalt des Änderungsplanes ist die:
• Schaffung der Möglichkeit zur Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung von
Rasenpflegegeräten, Fahrrädern und Gartenmöbeln
• Legalisierung von Terrassen und deren Einfriedung mit Sichtschutz
• Legalisierung von Antennenanlagen zum Satelitenempfang
Der Gemeindevorstand wird
Baugesetzbuch durchzuführen.
beauftragt,
das
Bauleitplanverfahren
nach
dem
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Gegenstand der Beratung:
Bebauungsplanes Nr. 4 „Bruchäcker“, 3. Änderung, für
den OT Frielendorf
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Bruchäcker“ für den OT Frielendorf.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung
Frielendorf, Flur 8, Flurstück 84 mit einer Größe von ca. 3.300 m².
Inhalt des Planes ist die Änderung des Planbereiches von GE (Gewerbegebiet) in MI
(Mischgebiet).
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das nach dem BauGB vorgeschriebene Verfahren
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Gegenstand der Beratung:
Ausbau von Gehwegen entlang der L 3148 im OT Verna
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Gehwege in der „Frankfurter Straße“
im Zuge der L 3148 im OT Verna als selbständige Maßnahme.
Baubeginn ist im Bereich der Kreuzung „Frankfurter Straße – An der Lehmkaute“.
Bauende ist im Bereich der Kreuzung „Frankfurter Straße – An der Flachsröste“.
Baustrecke:
NK5022 025 – 5022 028 / km 1,440 – 1,684 sowie
NK5022 028 – 4922 023 / km 0,000 – 0,680
Der Gehweg wird entsprechend der noch zu erstellenden Planung nur noch einseitig
ausgeführt.
Der Übersichtsplan vom 26. November 2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Für die Maßnahme sind Straßenbeiträge für die Gehwege nach der
Straßenbeitragssatzung (StrBS) in Höhe von 25 % des beitragsfähigen Aufwandes zu
Grunde zu legen.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Gegenstand der Beratung:
Ausbau von Gehwegen entlang der K 38 im OT Leuderode
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Gehwege in der „Heinrich-RuppelStraße“ im Zuge der K 38 im OT Leuderode als selbständige Maßnahme.
Baubeginn ist im Bereich der Kreuzung „Heinrich-Ruppel-Straße – Am Klippenacker“.
Bauende ist in Höhe des Grundstücks „Heinrich-Ruppel-Straße 54“.
Der Gehweg wird entsprechend der noch zu erstellenden Planung nur noch einseitig
ausgeführt.
Der Übersichtsplan vom 26. November 2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Für die Maßnahme sind Straßenbeiträge für die Gehwege nach der
Straßenbeitragssatzung (StrBS) in Höhe von 25 % des beitragsfähigen Aufwandes zu
Grunde zu legen.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen