Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Öffentliche Sitzung
der Gemeindevertretung Negenharrie
Datum
Mittwoch, 11. November 2015
Uhrzeit
20:00 h – 22:30 h
Ort
Gaststätte „Zum Alten Haeseler“ in Negenharrie
Anwesende
GV Maren Blöcker
GV Jens Blöcker
GV Ingo Bumann
GV Heinz Hamann
GV Hans-Jürgen Leptien (Bürgermeister)
GV Heiko Rocksien
GV Kai Unger (Protokollführer)
GV Arnd Willrodt
GV Axel Zühlke
Frau Söhrmann (Amt Bordesholm)
Herr Seiler (Holsteinischer Courier)
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Tagesordnung
TOP 1
TOP 2
TOP 3
TOP 4
TOP 5
TOP 6
TOP 7
TOP 8
TOP 9
TOP 10
TOP 11
TOP 12
TOP 13
TOP 14
TOP 15
TOP 16
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
Beschluss über die Tagesordnung
Einwohnerfragestunde
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.06.2015
Erlass der Satzung der Gemeinde Negenharrie über die Erhebung einer Hundesteuer
1. Nachtragshaushaltsatzung und -plan 2015
Haushaltssatzung und -plan 2016
Investitionsprogramm 2015–2019
Kündigung und Änderung der Gründungsvereinbarung des Schulverbandes
Beschluss einer Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwillige Feuerwehr
Änderung der Entschädigungssatzung (Kostenersatz für Selbständige im Rahmen von
Lehrgängen/FF Negenharrie)
Anpassung der Vergütung für Gemeindearbeiten
Beschluss für die Errichtung eines Baumtores
Mitteilungen des Bürgermeisters
Anfragen der Gemeindevertreter
Grundstücksangelegenheiten
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TOP 1
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
Bürgermeister Leptien begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter zur letzten Sitzung in
diesem Jahr.
Zum ersten Mal nimmt heute Frau Söhrmann vom Amt an der Sitzung teil, die er herzlich
begrüßt. Frau Söhrmann wird die Gemeinde Negenharrie ab sofort bei den Haushaltssitzungen unterstützen. Bisher hat Frau Bierschenk diese Aufgabe übernommen. Sie hat jedoch
ihre Arbeitszeit reduziert und daher den Haushalt abgegeben.
Weiterhin begrüßt BM Leptien die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde und Herrn Seiler vom Holsteinischen Courier.
BM Leptien stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
TOP 2
Beschluss über die Tagesordnung
BM Leptien stellt den Antrag, den TOP 16 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.
Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP 16 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 3
Einwohnerfragestunde
•
Heino Beth fragt nach dem Fortschritt zum Thema Tempo-30-Zone.
BM Leptien erklärt, dass eine schriftliche Genehmigung vom Amt noch aussteht. Eine mündliche Zusage gibt es bereits.
•
Heino Beth erkundigt sich nach dem geplanten Versetzen des Knicks an der Einfahrt
zum ersten Moorweg.
Der Antrag dazu läuft, erklärt BM Leptien.
•
Heino Beth teilt mit, dass der Knick im Kiebitzweg und 2. Moorweg dringend geputzt
werden müsste. Die Pflanzen ragten zum Teil in die Fahrbahn. Es sei schon zu Lackschäden
an einem PKW beim Ausweichen eines entgegenkommenden Treckers gekommen.
Knickputz durch die Gemeinde ist laut BM Leptien bereits in Planung.
•
Heino Beth erkundigt sich nach den Instandsetzungsarbeiten am Bohrbrunnen nahe
der Schlachterei Einfeld.
Die Pumpe wurde durch die Firma von Aspern repariert. Die Kosten beliefen sich auf 2168,–
€.
Die Reparatur wurde notwendig, weil der Grundwasserstand auf etwa 8 m abgesunken ist,
und die Feuerwehr ohne Pumpe keine Tragkraftspritze einsetzen kan.
Heino Beth hat über einen Bekannten einen gebrauchten Schaltschrank als Spende der Firma EON für den Brunnen erhalten
Heino Beth beklagt, dass am Braunen Hirschen keine Löschwasserversorgung gegeben sei.
Da die Siedlung zum Teil zu Großharrie gehört, hat er mit Großharrier Bürgern über die Möglichkeit gesprochen, dass beide Gemeinden eventuell dort gemeinsam einen Bohrbrunnen
bauen könnten. Ein entsprechender Vorschlag der Gemeinde Großharrie sei zu erwarten.
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TOP 4
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom
10.06.2015
Zur Sitzungsniederschrift vom 10. Juni 2015 liegen bisher keine Änderungswünsche vor.
Auch jetzt gibt es keine Änderungswünsche.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Negenharrie beschließt die Sitzungsniederschrift vom 10.06.2015 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 5
Erlass der Satzung der Gemeinde Negenharrie
über die Erhebung einer Hundesteuer
Das Gefahrhundegesetz (GefHG) wird zum 1. Januar 2016 außer Kraft gesetzt und dafür
das Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) in Kraft gesetzt. Auf Grund dieser und
weiterer Veränderungen hat das Amt die Satzung der Gemeinde den neuen Gegebenheiten
angepasst.
Die Steuersätze blieben unverändert. Diese sind 24 € für den ersten Hund, 36 € für den
zweiten und 48 € für jeden weiteren. Für Gefahrhunde gilt die Staffelung 200 €, 400 €, 600 €.
Zur Vorlage gibt es keine weiteren Fragen oder Anmerkungen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Negenharrie über die Erhebung einer Hundesteuer
in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 6
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2015
BM Leptien erteilt Frau Söhrmann das Wort und bittet sie, die Veränderungen zu erläutern –
insbesondere für die Zuhörer, da die Gemeindevertreter die bereitgestellten Unterlagen bereits vorliegen haben.
Die größten Änderungen haben sich in den Bereichen Kindergärten, Orts- und Regionalplanung, Wasserläufe und Wasserbau und Steuern ergeben. Insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen liegen unter anderem durch Nachzahlungen für zurückliegende Jahre deutlich
über dem ursprünglichen Plan.
Statt einer geplanten Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 11.900,– € ergibt sich
nun eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 23.700,– € (zuzüglich der Pflichtzuführung
für Tilgungen). Statt einer Entnahme von 24.800,– € aus der Rücklage können der Rücklage
nun 11.300,– € zugeführt werden.
Die Rücklage der Gemeinde setzt sich zum Ende des Jahres 2015 zusammen aus etwa
267.000,– € Barmitteln, 53.000,– € Aktien der SH Netz AG und dem Stammkapital der örtlichen AEN GmbH in Höhe von 50.000,– €.
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Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt mit diesem 1. Nachtrag 2015 491.700,- €,
das Volumen des Vermögenshaushaltes 62.800,- €. Alle weiteren Festsetzungen bleiben
unverändert.
Zu den Ausführungen von Frau Söhrmann gibt es keine weiteren Fragen oder Anmerkungen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 in der
vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 7
Haushaltssatzung und -plan 2016
Bevor der Haushalt für 2016 zum Thema wird, stellt BM Leptien einmal zum Vergleich historische Zahlen vor. Vor genau 30 Jahren – am 11.11.1985 – fand die Haushaltssitzung für das
Jahr 1986 statt.
1986
2016
Verwaltungshaushalt
264.700 DM
444.800 €
Vermögenshaushalt
28.700 DM
54.900 €
Grundsteuer A
200 %
320 %
Grundsteuer B
225 %
320 %
Gewerbesteuer
275 %
325 %
BM Leptien bittet Frau Söhrmann den Haushalt für 2016 vorzustellen.
Der Haushalt ist noch mit den alten Hebesätzen von 315 % für Grundsteuer und 320 % für
Gewerbesteuer berechnet. Die Gemeindevertreter sprechen sich aber für eine Anhebung auf
320 % (Grundsteuer) bzw. 325 % (Gewerbesteuer) zur Anpassung an die neuen Nivellierungssätze von 319 % bzw. 324 % aus. Ohne Anpassung würden der Gemeinde Einnahmen
entgehen, da die rechnerisch angenommenen Steuereinnahmen höher ausfallen würden als
die tatsächlichen.
Angesichts der Zahlen für die Beiträge zur Fahrbücherei stellt Heinz Hamann fest, dass dieses Angebot in der Gemeinde intensiv genutzt wird. Durch das Ausscheiden der Gemeinde
Wattenbek kann es möglicherweise noch zu Veränderungen der Mitgliedsbeiträge kommen.
Die Ausgaben für den Klimaschutz ergeben sich hauptsächlich nach dem im Jahr 2015 erstellten Klimaschutzbericht. Der Bericht selbst liegt noch nicht vor: Ein erster Entwurf war
fehlerhaft (Photovoltaik nicht richtig berücksichtigt). Der Nutzen der Beratungsmaßnahme
erscheint bisher fraglich.
Ausgaben für die Einrichtung der Tempo-30-Zone sind im Haushalt noch nicht berücksichtigt.
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Entgegen der Planung, die Amtsumlage zu senken, wird noch mit dem bisherigen Satz von
20 % gerechnet.
Die geplante Zuführung vom Vermögenshaushalt beträgt 8.300,– €. Eine Entnahme von 15.800,– €
aus der Rücklage ist geplant.
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt 444.800,– €, das Volumen des Vermögenshaushaltes 54.900,- €.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan 2016 in der vorliegenden Fassung,
jedoch mit folgender Änderung: die Hebesätze für die
Grundsteuer A und B werden auf 320 % und für die Gewerbesteuer auf 325 % festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 8
Investitionsprogramm 2015–2019
BM Leptien erläutert zum Investitionsprogramm, dass durch die Aufnahme von Posten in das
Investitionsprogramm kein Anspruch auf Durchführung der Maßnahme besteht. Hierfür ist
dann später noch der entsprechende Beschluss der Gemeindevertretung notwendig. Auch
zu diesem TOP stellt Frau Söhrmann die Zahlen vor.
Für das Jahr 2015 sind 5000,– € für die Errichtung des Baumtores geplant. Für das Jahr
2017 sind 10.000,– € für die Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr geplant. Als einzigen weiteren Posten gibt es den investiven Teil der Schulverbandsumlage, die ab dem Jahr
2017 von vorher 7500,– € auf dann 10.700,– € steigt (es setzen dann Tilgungsleistungen
ein).
Maren Blöcker fragt nach, ob die Anschaffungskosten für ein neues Feuerwehrfahrzeug in
das Programm aufgenommen werden sollten. Nach Auskunft der Feuerwehr wird aber damit
gerechnet, dass das vorhandene Fahrzeug noch bis zum Jahr 2020 genutzt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 – 2019 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 9
Kündigung und Änderung der
Gründungsvereinbarung des Schulverbandes
BM Leptien erläutert die Zusammenhänge der Zahlungen der Gemeinde Bordesholm zum
teilweisen Ausgleich des Zuschussbedarfs des Schulverbandes und den Zentralitätsmitteln,
die der Gemeinde Bordesholm für übergemeindliche Aufgaben zugewiesen werden:
•
1975: Gründungsvereinbarung des Schulverbandes; höchstens 75 % des Zuschussbedarfs der Realschullasten, max. 50 % der Zentralitätsmittel
6
•
1992: Wegen gesetzlicher Änderungen wurde der Betrag auf 37,5 % der Realschullasten reduziert.
•
2008: Wegen weiterer gesetzlicher Änderungen wurde der Betrag auf 28 % der Zentralitätsmittel reduziert.
•
2015: Durch das neue Finanzausgleichgesetz wurden die Zentralitätsmittel deutlich
angehoben und die Gemeinde Bordesholm hat von ihrem Kündigungsrecht gebraucht gemacht.
Die Gemeinde Bordesholm ist innerhalb des gesetzlichen Rahmens frei in Ihrer Entscheidung über die Verwendung der Zentralitätsmittel.
Die Gemeindevertretung Bordesholm hat in Ihrer Sitzung vom 8.7.2015 den Zuschussbetrag
auf 22,5 % max. 150.000 € festgesetzt (für 3 Jahre).
Obwohl der Prozentsatz niedriger ist als zuvor, hat sich der absolute Betrag nicht verringert.
Kai Unger fragt, warum andere Gemeinden hierzu einen Beschluss fassen müssen, wenn
die Gemeinde Bordesholm doch vollkommen unabhängig entscheiden kann. Es wird erklärt,
dass die Gründungsvereinbarung angepasst werden muss, weil sonst keine Regelung für
den Schulverband gilt.
Die Gemeindevertreter stellen fest, dass die Vorlage im beschreibenden Text eine neu zu
vereinbarende Laufzeit von 3 Jahren beschreibt wohingegen der Entwurf der Gründungsvereinbarung 5 Jahre Laufzeit nennt. BM Leptien erklärt, dass die Laufzeit 3 Jahre betragen
soll.
Beschlussvorschlag:
entsprechend der Vorlage
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
TOP 10 Beschluss einer Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwillige
Feuerwehr
Auf Anregung des Vorstandes der Freiwilligen Feuerwehr Negenharrie hat sich eine Arbeitsgruppe mit der Gebührensatzung befasst. Der erarbeitete Entwurf liegt den Gemeindevertretern vor.
Mit der Gebührensatzung möchte die Gemeinde Negenharrie eine Rechtsgrundlage für die
Berechnung der Gebühren für Dienstleistungen schaffen.
BM Leptien stellt klar, dass in Notfällen weiterhin keine Gebühren in Rechnung gestellt werden. Das gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass ein Notfall gar nicht vorlag. So soll
vermieden werden, dass in einer vermuteten Gefahrensituation die Feuerwehr nicht gerufen
wird, weil Kosten gefürchtet werden müssen.
Die Gemeindevertreter hatten sich in der vorangegangenen Dienstbesprechung dafür ausgesprochen, dass eine Klausel aufgenommen werden soll, die es erlaubt auf eine Gebührenerhebung zu verzichten. Eine solche Regelung ist nicht möglich, da eine Gebührensatzung alle gleichbehandeln muss.
7
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Feuerwehrgebührensatzung vom 22.10.2015 als Satzung.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 11 Änderung der Entschädigungssatzung
(Kostenersatz für Selbständige im Rahmen von
Lehrgängen/FF Negenharrie)
BM Leptien erläutert die Motivation: Bei der Teilnahme an Lehrgängen erhalten die Kameraden/innen Kostenersatz für den Lohnausfall. Bei Angestellten ist dies immer unproblematisch, da hier der Lohn- oder Gehaltszettel eingereicht werden kann. Für die Selbständigen –
auch bei den Landwirten – gestaltet sich der Nachweis des tatsächlichen finanziellen Ausfalls
deutlich schwieriger. Daher wird jetzt vorgeschlagen, den aktuellen Satz für Selbständige von
75 € auf 100 € pro Tag zu erhöhen und somit dem für Arbeitnehmer anzugleichen. Der Betrag ist mit dem Wehrführer abgesprochen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Negenharrie gemäß der Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 12 Anpassung der Vergütung für Gemeindearbeiten
Auf Grund der Lohnentwicklung der letzten Jahre wird der Stundenlohn für gemeindliche Arbeiten von 10 € auf 11 € angepasst. Gleichzeitig wurden die Positionen „Reinigung der Wassereinläufe“ und „Knicken“ gestrichen, da es für diese Arbeiten eigene Verträge gibt.Eine
Position „Rasenmähertrecker“ mit einer Vergütung von 20 € wird neu eingeführt. Alle übrigen
Positionen bleiben unverändert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt mit Gültigkeit zum
01.01.2016,
a) den Stundenlohn für Gemeindearbeiten auf 11 € zu erhöhen,
b) eine Vergütung für Rasenmähertrecker mit 20 € einzuführen,
c) die Position „Reinigung der Wassereinläufe“ zu streichen
und
d) die Position „Knicken“ zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
8
TOP 13 Beschluss für die Errichtung eines Baumtores
BM Leptien informiert: Der Vertrag mit der Straßenmeisterei wurde inzwischen abgeschlossen. Nach Rücksprache mit Gartenbaufachleuten wird vorgeschlagen Säulenhainbuchen zu
pflanzen, da hier der jährliche Pflegeaufwand deutlich geringer ist, als bei normalen Bäumen.
Diese Bäume kosten ca. 50 € pro Stück mehr. Die Säulenbäume wachsen allerdings mit ihren Ästen nicht zusammen. Bis zum Zusammenwachsen dauert es auch mit „normalen“
Bäumen ziemlich lange. Bezüglich eventuell vorhandener Leitungen in den Bereichen müssen noch Nachfragen geklärt werden.
Kai Unger gibt zu Bedenken, dass der Tor-Charakter mit Säulenbäumen nicht so deutlich
eintreten werde. Heinz Hamann argumentiert, dass bei Säulenbäumen die Pflege deutlich
weniger aufwendig und die Kollisionsgefahr mit Fahrzeugen mit hohen Aufbauten geringer
sei.
Es liegen drei Angebote vor. Die Angebote unterscheiden zwischen kompletter Leistung (Lieferung von 4 Säulenhainbuche mit 20–25 cm Umfang, Pflanzung, schützendes Dreibein) und
der reinen Lieferung (Pflanzung etc. in Eigenleistung).
komplette Leistung
nur Lieferung Bäume
Tungendorfer Baumschule
2.117,01 €
1.285,20 €
Gärtnerei Paulwitz
2.021,85 €
1.070,00 €
Alexander Machentanz
1.785,00 €
999,60 €
Bei kompletter Leistung geben die Tungendorfer Baumschule und die Gärtnerei Paulwitz
eine sogenannte „Anwachsgarantie“. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Wässerung
durch die Gemeinde.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung eines
Baumtores mit Säulenhainbuchen. Der Auftrag soll komplett
an Alexander Machentanz vergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 14 Mitteilungen des Bürgermeisters
•
Die Kranzniederlegung zum Volkstrauertag findet am 15.11.2015 um 12 Uhr statt. BM
Leptien ruft zu reger Beteiligung auf.
•
Die Weihnachtsfeier der Gemeinde findet am 9.12.2015 um 14.30 Uhr statt. Auch hier
würde sich BM Leptien über die Teilnahme weiterer GV-Mitglieder sehr freuen.
Der Termin soll auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden.
•
Posaunenchor am Feuerwehrgerätehaus: Der Posaunenchor spielt am 19.12.2015
um 19:15 Uhr. Ab 18:30 Uhr beginnt der Abend mit Punschausschank.
Der Termin soll auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden.
9
•
Die SH-Netz AG wird ein neues Angebot mit Kapitalgarantie bis zum 15.06.2015 vorlegen, so dass über die Wiederanlage der Aktien erst im nächsten Frühjahr beraten werden
muss.
•
Bücherbus: Es wird eine Veränderung der Kosten erwartet, da die Gemeinde Wattenbek den bestehenden Vertrag gekündigt hat.
•
Asylbewerber: Das Amt prüft den eigenen Bau/Kauf von Wohnraum ebenso wie einen
Privatfinanzierung (Anmietung durch das Amt). Das Amt Bordesholm soll im Jahr 2015 über
250 Flüchtlinge aufnehmen.
•
Tempo 30 in der Gemeinde: Gespräche und Besichtigungen wurden durchgeführt.
Der Antrage zur Einrichtung der 30-Zone in den Nebenstraßen wurde positiv beschieden, die
Anordnung befindet sich zzt. auf dem Postwege. Sobald die schriftlichen Unterlagen vorliegen, kann die Einrichtung beginnen. Der Weederedder wird nicht als 30-Zone ausgewiesen,
da hier kaum schneller gefahren werden kann.
Auch die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge über 7,5 t auf der
Dorfstraße auf 30 km/h wird kommen. Die Errichtung entsprechender Schilder ist Sache des
Kreises.
•
Antrag auf Zuschuss für die Frauenberatung: Hier ist die Gemeinde bisher immer
sehr sparsam vorgegangen und daher wird vorgeschlagen, keinen Zuschuss zu geben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt keinen Zuschuss zur
Frauenberatung zu geben.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
•
Die geplanten Termine für die Knickpflege durch die Gemeinde stehen fest:
◦
14.12.2015: Kiebitzweg, 1. Moorweg, Gänseweg
◦
15.12.2015: Kleinharrier Weg, Stefans Gang, Brandhorst, Buchwalder Weg
◦
16.12.2015: Weederedder, zwischen den Leitplanken
In einigen Bereichen muss der Knick auch auf den Stock gesetzt werden. Hier werden die Eigentümer noch angesprochen.
•
In Stefans Gang bestand für ca. 14 Tage eine „wilde Mülldeponie“. Hier wurde über
1 m² Dämmmaterial abgekippt. Der Kreis hat den Müll inzwischen entsorgt.
•
Es wurden Archivunterlagen der Gemeinde Negenharrie dem Archiv im Amt übergeben (Protokoll vorhanden). Die Unterlagen können dort jederzeit eingesehen werden und
stehen jetzt einem größeren Kreis zur Verfügung. Im Amt werden die Papiere fachgerecht
gelagert. Komplette Verzeichnisse über die eingelagerten Unterlagen liegen beim Bürgermeister vor.
•
Bohrbrunnen bei Einfeld: Die Pumpe musste repariert werden, da die Feuerwehr ohne die Zusatzpumpe dort kein Wasser bekommen konnte. Die Reparatur wurde von der Firma von Aspern durchgeführt, die Kosten beliefen sich auf ca. 2.200 €. Der Schaltkasten wird
noch erneuert (siehe auch 2 Einwohnerfragestunde).
10
•
Frau Engel, Reinigungskraft im FWGH, ist erkrankt und wird durch Helga Andresen
vertreten.
•
Die SWN haben BM Leptien und seinen Stellvertreter Heinz Hamann zum Bürgermeister treffen am 3.06.2015 eingeladen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Teilnahme des Bürgermeister und des Stellvertreters beim Bürgermeistertreffen
der SWN zu.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 15 Anfragen der Gemeindevertreter
•
Kai Unger teilt mit, dass sich der Ausschuss für das Vogelschießen neu zusammensetzt:
◦
Anne Stuhr und Kai Unger scheiden aus.
◦
Neu im Ausschuss sind Bettina Blöcker, Kristine Brüggen und Michaela Jürs.
11
Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 16 Grundstücksangelegenheiten
12
Ende der Sitzung
Bürgermeister Leptien stellt die Öffentlichkeit wieder her und beendet die Sitzung um
22:30 h.
(Bürgermeister)
(Protokollführer)