Was bringt die Steuerreform?

Was bringt die Steuerreform?
Vor kurzem wurde die Einigung erzielt und der
Startschuss für die Umsetzung der Steuerreforrt
erfolgte. Anfang nächsten Jahres werden die
linderungen wirksam.
fung dieser Registrierkasse vorerst bis zum Abschluss der Verhandlungen zuzuwarten und erst
nach der endgtiltig festgesetzten
Regelung eine entsprechende In-
vestition vorzunehmen. Es ist zu
erwarten, dass für die Anschaf-
Mit 1. Jänner 2016 treten grundsätzlich die Maßnahmen der
schen Sicherheitslösung gegen
Manipulationen zu schützen ist.
Steuerreform 2OL5/2OL6 in Kraft.
Derzeit wird im Bundesministerium für Finanzen über die Details
verhandelt. Geplant ist, das Steuerreformgesetz im Iuli 2015 im
Empfohlen wird aber diesbezüg-
fung einer Registrierkasse Prämie
in Höhe von 200,- € ausbezahlt
lich jedenfalls mit der Anschaf-
wird. Ab 2016 besteht die Verpflichtung, für jeden Geschäiftsfall
einen Beleg zu erteilen.
Den mobilen Gewerbetreibenden wird voraussichtlich insofem
eiae Erleichterung zugestanden,
als sie ihre mobilen Umsätze mittels einer händischen Rechnung
Parlament zu beschließen.
Die wesentlichen Themen, die
die Untemehmer zur Steuerreform betreffen, sind nachfolgend
beschrieben.
-
Registrierkassen
verpflichtend
aufzeichnen können und erst im
Nachhinein in ihre Registrierkas-
(
Betriebe, die überwiegend
Barumsätze tätigen, müssen ab
einem Nettoumsatz von voraussichtlich 15.000,- € pro Jahr ihre
Einzelumsätze verpflichtend mit
einer Registrierkasse aufzeichnen.
Hierbei ist zu beachten, dass jede
Registrierkasse mit einer techni-
se am Firmenstandort erfassen
werden dürfen.
Umsatzsteuererhöhung
in einigen Bereichen
Ab Jänns1!vi1d der Umsatzsteuersatz von derzeit l0 Prozentbzw.
12 Prozent auf 15 Prozent erhöht,
und zwar für folgende Lieferungen und Leistungen: lebende Tie-
re, Saatgut, Pflanzen, kulturelle
Dienstleistungen, Futtermittel,
Holz lugendbeEeuung, nationaler
Luftverkehr, Bäder Museen, Tier-
gärten, Filmvortührung, Ab-HofVerkauf von Wein. Der Umsatzsteuersatz für die Beherbergung
wird ab I. April erhöhl
Vieles neu bei der
Grunderwerbsteuer
Bei unentgeltlicher
Grund-
sttickübertragung wird als Be-
Die lmmobilienertragsteuer wird
auf 50 Prozent erhöht.
zent erhöht. Ebenso soll ab I. Jän-
ner 2016 bei Immobilienveräu-
ßerungen kein Inflationsabschlag
mehr berücksichtigt. Auch die
Instandsetzungsaufwendun gen
sollten nicht mehr auf t0 Jahre, sondern auf 15 Jahre verteilt
werden. Um rechtzeitig die richtigen Schritte gesetzt zu wissen,
empfielht es sich, mit dem Steuerberater des Vertrauens Kontakt
aufzunehmen.
wird auf 25 Prozent gesenkt
und gilt für EinkommensteiIDeSSUnSSgIUnorage ao
J..
le zwischen 11.000 und 18.000
janngl
2016 auf den Verkehrswert abge-
stellt und nicht mehr wie bisher
auf deu 3-fachen Einheitswert.
Eine Grunötücksübertragung
noch im Iahr 2015 kana überlegenswert sein. Bei VermögenswerteD unter 250.000 € soll allerdings der derzeit für Familien
geltende Steuersatz von zwei auf
0,5 Prozent gesenkt werden. Zwischen 250.000 und 400.000 Euro wird es einen Steuersatz von
z\ryei Prozent geben, alles darüber 400.000 Euro wird mit 5,5
Prozent besteuert. Für Untemeh-
mensübertragungen wird hier
der Freibetrag deutlich erhöht
- von 565.000 auf 900.000 Euro.
Einkommensteuer: Neue
Steuerstufen
Zunächst wird der Eingangssteuersatz von 56,5 Prozent auf
25Prozett gesenkt, wobei auch
die Progression durch die künftigen sechs (statt bisher drei)
Steuerstufen abgeflacht werden
sollte. Der Eingangssteuersatz
Euro. Die nächste Stufe gilt bis
31.000 Euro, hier sind es 35 Prozent. Die dritte Stufe (51.000 bis
60.000 Euro) soll mit 42 Prozent
besteuert werden, die vierte Stufe (bis 90.000) mit 48 Prozent.
Für Teile darüber gilt ein Satz
von 50 Prozent. Einkommensteile über 1 Million € werden befristet mit 55 Prozent besteuert.
Vermögenwird
mehrbesteuert
Bei den vermögensbezogenen
Steuern wird die Kapitalertrags-
steuer auf Dividenden von 25
Prozent
aü
27,5 Prozent erhöht,.
Die Kapitalertragssteuer auf
Sparbuch-Zinsen bleibt unverändert.
-'ln Zusammenarbeit
Immoblien verkaufen
wird teurer
Die Immobilienertragsteuer
wird von 25 Prozent auf 50 Pro-
mit der
Steuer- und Unternehmerberatungskanzlei MarihartKretzschmar erstellt; Wissensstand zu Redaktionsschluss.