Was bringt die Steuerreform? Vor kurzem wurde die Einigung erzielt und der Startschuss für die Umsetzung der Steuerreforrt erfolgte. Anfang nächsten Jahres werden die linderungen wirksam. fung dieser Registrierkasse vorerst bis zum Abschluss der Verhandlungen zuzuwarten und erst nach der endgtiltig festgesetzten Regelung eine entsprechende In- vestition vorzunehmen. Es ist zu erwarten, dass für die Anschaf- Mit 1. Jänner 2016 treten grundsätzlich die Maßnahmen der schen Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu schützen ist. Steuerreform 2OL5/2OL6 in Kraft. Derzeit wird im Bundesministerium für Finanzen über die Details verhandelt. Geplant ist, das Steuerreformgesetz im Iuli 2015 im Empfohlen wird aber diesbezüg- fung einer Registrierkasse Prämie in Höhe von 200,- € ausbezahlt lich jedenfalls mit der Anschaf- wird. Ab 2016 besteht die Verpflichtung, für jeden Geschäiftsfall einen Beleg zu erteilen. Den mobilen Gewerbetreibenden wird voraussichtlich insofem eiae Erleichterung zugestanden, als sie ihre mobilen Umsätze mittels einer händischen Rechnung Parlament zu beschließen. Die wesentlichen Themen, die die Untemehmer zur Steuerreform betreffen, sind nachfolgend beschrieben. - Registrierkassen verpflichtend aufzeichnen können und erst im Nachhinein in ihre Registrierkas- ( Betriebe, die überwiegend Barumsätze tätigen, müssen ab einem Nettoumsatz von voraussichtlich 15.000,- € pro Jahr ihre Einzelumsätze verpflichtend mit einer Registrierkasse aufzeichnen. Hierbei ist zu beachten, dass jede Registrierkasse mit einer techni- se am Firmenstandort erfassen werden dürfen. Umsatzsteuererhöhung in einigen Bereichen Ab Jänns1!vi1d der Umsatzsteuersatz von derzeit l0 Prozentbzw. 12 Prozent auf 15 Prozent erhöht, und zwar für folgende Lieferungen und Leistungen: lebende Tie- re, Saatgut, Pflanzen, kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Holz lugendbeEeuung, nationaler Luftverkehr, Bäder Museen, Tier- gärten, Filmvortührung, Ab-HofVerkauf von Wein. Der Umsatzsteuersatz für die Beherbergung wird ab I. April erhöhl Vieles neu bei der Grunderwerbsteuer Bei unentgeltlicher Grund- sttickübertragung wird als Be- Die lmmobilienertragsteuer wird auf 50 Prozent erhöht. zent erhöht. Ebenso soll ab I. Jän- ner 2016 bei Immobilienveräu- ßerungen kein Inflationsabschlag mehr berücksichtigt. Auch die Instandsetzungsaufwendun gen sollten nicht mehr auf t0 Jahre, sondern auf 15 Jahre verteilt werden. Um rechtzeitig die richtigen Schritte gesetzt zu wissen, empfielht es sich, mit dem Steuerberater des Vertrauens Kontakt aufzunehmen. wird auf 25 Prozent gesenkt und gilt für EinkommensteiIDeSSUnSSgIUnorage ao J.. le zwischen 11.000 und 18.000 janngl 2016 auf den Verkehrswert abge- stellt und nicht mehr wie bisher auf deu 3-fachen Einheitswert. Eine Grunötücksübertragung noch im Iahr 2015 kana überlegenswert sein. Bei VermögenswerteD unter 250.000 € soll allerdings der derzeit für Familien geltende Steuersatz von zwei auf 0,5 Prozent gesenkt werden. Zwischen 250.000 und 400.000 Euro wird es einen Steuersatz von z\ryei Prozent geben, alles darüber 400.000 Euro wird mit 5,5 Prozent besteuert. Für Untemeh- mensübertragungen wird hier der Freibetrag deutlich erhöht - von 565.000 auf 900.000 Euro. Einkommensteuer: Neue Steuerstufen Zunächst wird der Eingangssteuersatz von 56,5 Prozent auf 25Prozett gesenkt, wobei auch die Progression durch die künftigen sechs (statt bisher drei) Steuerstufen abgeflacht werden sollte. Der Eingangssteuersatz Euro. Die nächste Stufe gilt bis 31.000 Euro, hier sind es 35 Prozent. Die dritte Stufe (51.000 bis 60.000 Euro) soll mit 42 Prozent besteuert werden, die vierte Stufe (bis 90.000) mit 48 Prozent. Für Teile darüber gilt ein Satz von 50 Prozent. Einkommensteile über 1 Million € werden befristet mit 55 Prozent besteuert. Vermögenwird mehrbesteuert Bei den vermögensbezogenen Steuern wird die Kapitalertrags- steuer auf Dividenden von 25 Prozent aü 27,5 Prozent erhöht,. Die Kapitalertragssteuer auf Sparbuch-Zinsen bleibt unverändert. -'ln Zusammenarbeit Immoblien verkaufen wird teurer Die Immobilienertragsteuer wird von 25 Prozent auf 50 Pro- mit der Steuer- und Unternehmerberatungskanzlei MarihartKretzschmar erstellt; Wissensstand zu Redaktionsschluss.
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