Steuerreform: „zwischen Anspruch und Wirklichkeit“

Steuerreform: „zwischen Anspruch und Wirklichkeit“
Der Verbandsrat des FNCTTFEL-Landesverbandes beschäftigte sich auf seiner Sitzung am Montag, den 7. März 2016 mit
aktuellen sozialpolitischen Themen und analysierte dabei die bisher bekannten Angaben zur geplanten Steuerreform.
Die vom Landesverband seit langem geforderte gerechtere Verteilung des bei uns geschaffenen Reichtums wird mit dieser
Reform nicht realisiert. Die von uns gewünschte steuerliche Entlastung der Arbeit und demgegenüber die entsprechende
steuerliche Belastung des Kapitals wird mit dieser Reform nicht stattfinden.
Die Erhöhung des Steuerkredites für die Bezieher von bescheidenen Einkommen und für Alleinerzieher zeigt in die richtige
Richtung, ist aber ungenügend um die Einkommensverluste welche die Geringverdiener, auf Grund der Sparpakete in Kauf
nehmen mussten, zu kompensieren. Positiv ist auch die Abschaffung der Budget- Ausgleichsteuer von 0,5 %.
Das ungerechte Verhältnis zwischen der Besteuerung von Betrieben und Haushalten wird mit dieser Reform weiter zementiert.
Obwohl die hier ansässigen Betriebe aufgrund von niedrigen Steuern und Lohnnebenkosten sowie einer hohen Produktivität
der Beschäftigten sehr kompetitiv sind, bekommen sie zusätzliche Steuergeschenke, womit der Steuersenkungswettlauf in
Europa weiter angekurbelt wird.
Hinzu kommt, dass an der stärkeren Belastung von Einkommen aus Löhnen und Pensionen gegenüber Kapital- und
Vermögenseinkünften sich nichts ändert. Der Mittelstandsbuckel in der Steuertabelle wird zwar abgeflacht, was aber nichts
daran ändert, dass Großverdiener stärker entlastet werden als solche mit geringem Einkommen.
Den Höchststeuersatz von 42 % bei einem besteuerbaren Einkommen von 200.004 € anzusetzen, ist gut gemeint. Der
Landesverband vertritt allerdings die Meinung, dass von 200.004 € bis zu 9.999.999 € einige zusätzliche Steuerstufen Sinn
gemacht hätten.
Die angekündigte substantielle personelle Verstärkung der Steuerverwaltung sowie des „Enregistrement“, zeigt in die richtige
Richtung. Damit würde diese Regierung eine seit Jahren erhobene Forderung des Landesverbandes umsetzen.
Die Vereinheitlichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen für die private Altersvorsorge auf 3.200 € ist sicherlich
auch keine Maßnahme im Interesse der Geringverdiener. Als Landesverband möchten wir eindringlich davor warnen, die
Stimulierung der privaten Zusatzversicherungen zu benutzen um die öffentliche und solidarische Altersvorsorge weiter
auszuhöhlen.
Ebenso warnen wir davor, dass zur Finanzierung dieser Steuerreform, die Lohnabhängigen und Pensionierten in Zukunft mit
neuen Austeritätsmaßnahmen konfrontiert werden.
Luxemburg den 7. März 2016