Foto: Bernhard Noll PRÄSIDENT Dr. Christoph Reisner, MSc www.wahlarzt.at Mit Kanonen auf Spatzen Registrierkassenpflicht ab 2016 I n dieser Ausgabe des Consilium haben wir eine Übersicht über den Stand der Entwicklung in Sachen Registrierkassenpflicht abgedruckt. Diese Registrierkassenpflicht wird 2016 kommen und 2017 verschärft. Zum jetzigen Zeitpunkt sind viele Details jedoch noch sehr unausgegoren und nicht gesetzlich beschlossen. Daher die wichtigsten Empfehlungen zu Beginn: Kaufen Sie sich derzeit NOCH KEINE Registrierkasse. Es sind Angebote in Umlauf, von denen wir allerdings noch gar nicht wissen können, ob sie den Anforderungen genügen werden, deren Details noch in Entwicklung sind. Wir halten Sie über alle Entwicklungen im Rahmen unserer Informationskanäle auf dem Laufenden. Generell kann jedoch gesagt werden, dass das Ziel dieser Verpflichtung zumindest im Ärztebereich nicht erreicht werden wird. Wir niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unterliegen bereits heute einer derartig umfangreichen Dokumentationspflicht, dass Steuerhinterziehungen ohnehin schwierig bis unmöglich sind. Im Bereich der Wahlärztinnen und Wahlärzte werden schon immer Honorarnoten ausgestellt, die von den Patientinnen und Patienten bei den Sozialversicherungen eingereicht werden. Im Bereich der ärztlichen Hausapotheken wird der Großteil der Medikamente mit den Sozialversicherungen abgerechnet. Und diese Vorgänge sind bereits mehrfach elektronisch erfasst. Nun kommt noch die Registrierkasse dazu, als wäre das jetzt der Schlüssel zum Aufdecken von Steuerhinterziehungen. Zugegebenermaßen gibt es natürlich auch in Ordinationen theoretisch steuertechnische Schlupflöcher. Diese wird man aber mit einer Registrierkasse NICHT stopfen können. Klassische „Schwarzzahlungen“, wie sie etwa im Bereich von „Nachbarschaftshilfe“ bei Bauvorhaben vorkommen sollen, lassen sich durch Registrierkassen auch nicht verhindern. Dies sind Zahlungen, die einfach nie stattgefunden haben. Und daran wird eine Registrierkassenpflicht auch nichts ändern. Seltsamerweise werden die Umsätze über Bankomat auch in die Verpflichtung miteinbezogen. So sind dann Behandlungs- und Geschäftsvorgänge, die bereits im Zuge der medizinischen, juristischen und bürokratischen Abwicklung von Patientinnen und Patienten bereits drei Mal erfasst wurden, eben noch ein viertes Mal zu erfassen. Aus meiner Sicht ist das im Ärztebereich daher kein probates Mittel zur Erfassung von Steuerhinterziehung. Vielmehr ein weiterer Versuch der Kriminalisierung rechtschaffender Bürgerinnen und Bürger, die mittlerweile auf allen Ebenen in Bürokratie immer mehr zu ersticken drohen. Im Bereich der Besetzbarkeit von Kassenstellen werden immer wieder Gründe gesucht, warum die Zahl der Bewerber kontinuierlich zurückgeht. Natürlich ist das Einkommen ein Thema. Natürlich sind die Ausbildung und die mangelnde Vorbereitung etwa in Lehrpraxen ein Thema. Aber die Furcht vor der NichtBewältigbarkeit der Anforderungen administrativer Art sowie die Tatsache, dass immer mehr der Zeit der niedergelassenen Ärzteschaft durch teils unnötige Bürokratie verbraucht wird, schreckt viele Jungärztinnen und -ärzte vom Gang in die niedergelassene Ordination ab. Diese Registrierkassenpflicht wird sicherlich auch keinen positiven Beitrag zur Reduktion des Ärztemangels schaffen. DR. CHRISTOPH REISNER, MSC Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich facebook.com/christoph.reisner Krankenbehandlung von Asylwerbern Asylwerber und Flüchtlinge werden in die Grundversorgung des Bundes bzw. Landes übernommen. Grundversorgte haben Anspruch auf Krankenversicherung, wenn sie hilfsbedürftig sind. Sie erhalten rasch nach der Registrierung in den Erstaufnahmezentren bzw. durch die Betreuungsstellen eine Sozialversicherungsnummer, welche im e-card-Server gespeichert wird. Mit dieser Versicherungsnummer kann im e-card System der sogenannte ocard Fall gesteckt und eine Konsultation verbucht werden. Grundversorgte sind von der Rezeptgebühr befreit. Kassenrezept mit Sozialversicherungsnummer für Asylwerber Aus aktuellem Anlass hat uns die Abteilung Heilmittelabrechnung der NÖ Gebietskrankenkasse gebeten darauf hinzuweisen, dass bei der Ausstellung von Kassenrezepten für Asylwerber für die Abrechnung der Heilmittel unbedingt die Sozialversicherungsnummer am Rezept anzuführen ist. Asylwerber werden in die Grundversorgung aufgenommen und sind von der Rezeptgebühr befreit. CONSILIUM 09/15 5
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