1 Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER

Aufruf zur Einreichung von Vorhaben
zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie
(LES) Zwönitztal-Greifensteinregion 2014 – 2020
Der Verein Zwönitztal-Greifensteinregion e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADEREntwicklungsstrategie (LES) 2014 – 2020 zur Einreichung von Vorhaben für nachfolgende
Maßnahme Nr. 19 auf:
Gewässerrenaturierung und naturnahe Regenrückhaltung
Nummer des Aufrufes:
Datum des Aufrufes:
Einreichefrist:
Einzureichen bei:
02 – 2016 - 19
25. Februar 2016
29. April 2016, 12.00 Uhr (Posteingang)
Verein Zwönitztal-Greifensteinregion e.V.
Auerbacher Straße 7
08297 Zwönitz OT Hormersdorf
Höhe des Budgets:
150.000 Euro
Rechtsgrundlagen:
Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum im Freistaat
Sachsen 2014 – 2020 (EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
Richtlinie RL LEADER / 2014 des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
LES Zwönitztal-Greifensteinregion 2014 – 2020 http://www.zwoenitztalgreifensteine.de/files/Downloads/LES_Zwoenitztal-Greifensteinregion_08-2015.pdf
Ziele des Vorhabens:
Ziel 6 - Bewahrung des natürlichen Erbes sowie regional abgestimmte und integrierte Risikovorsorge und Gefahrenabwehr
Inhalt des Aufrufes:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von investiven Vorhaben
zur Restrukturierung des regionalen Gewässernetzes, Wiederherstellung naturnaher Fließ- und Stillgewässer, Schaffung von Retentionsflächen, Verbesserung der Wasserrückhaltung in der Fläche,
Minimierung/ Vermeidung von Hochwasserschäden und Folgekosten.
Gefördert wird die Wieder- und Neuanlage von Teichen und Kleingewässern inklusive Ufervegetation (bis 0,15 ha).
Für diese Vorhaben kann ein anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (Kommunen, Private), 30-35 Prozent (KMU) bzw. 50 Prozent (Sonstige) gewährt werden.
Begünstigte:
Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen, Private und
sonstige Einrichtungen
Umsetzungszeitraum:
Das Vorhaben sollte im Jahr 2016 begonnen werden und innerhalb
von drei Jahren ab Bewilligung abgeschlossen sein.
Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES ZwönitztalGreifensteinregion anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des zur
Verfügung stehenden Budgets.
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Eine stufenweise Prüfung aller zum Stichtag eingereichten Einzelvorhaben erfolgt in folgenden Schritten:
1.
2.
3.
Prüfung der Kohärenzkriterien
Prüfung des regionalen Mehrwertes
Maßnahmebezogene Prüfung der Rankingkriterien
Die Kohärenzkriterien (ja/nein-Kriterien) dienen der Prüfung der
grundsätzlichen Förderfähigkeit nach Maßgabe übergeordneter Leitfäden und Richtlinien. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt
der Auswahl von Vorhaben durch das Entscheidungsgremium erfüllt
sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind
von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Die Prüfung des regionalen Mehrwertes stellt fest, inwieweit das
Vorhaben geeignet ist gegenüber von Standardmaßnahmen einen
Mehrwert für die lokale ländliche Entwicklung zu erbringen. Nur
wenn mindestens 7 Kriterien erfüllt sind, erbringt das Vorhaben einen regionalen Mehrwert. Ist dies nicht der Fall, gilt die Mehrwertprüfung als nicht bestanden und das Vorhaben wird abgelehnt.
Die maßnahmebezogenen Rankingkriterien ergeben einen Punktewert des Vorhabens. Die Rankingkriterien führen zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der
besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.
Wird die maßnahmebezogene Mindestpunktzahl nicht erreicht, kann
das Vorhaben keine Berücksichtigung finden.
Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitgestellten
Fördermittelbudgets nicht berücksichtigt werden können, werden
abgelehnt. Eine erneute Einreichung dieser Vorhaben ist möglich,
sofern ein entsprechender Aufruf erfolgt.
Ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums verliert seine
Gültigkeit, wenn der Antragsteller nicht innerhalb der durch das Entscheidungsgremium gesetzten Frist den Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt hat. Die Frist wird vom Regionalmanagement im Informationsschreiben für eine positive Vorhabenentscheidung mitgeteilt.
Termin der abschließenden Vorhabenauswahl im Entscheidungsgremium ist der 26.05.2016
Auskünfte zum Aufruf und zur LES Zwönitztal-Greifensteinregion erteilt:
Zwönitztal-Greifensteinregion e.V.
Regionalmanagement
Auerbacher Straße 7
08297 Zwönitz OT Hormersdorf
Tel.: 03721-273009
E-Mail: [email protected]
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