zum Aufruf - Klosterbezirk Altzella

Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der
lokalen Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella
Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der
Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben
auf. Aus dem Aktionsplan Teil B – Mobilität und Erreichbarkeit wird zur Einreichung von
Anträgen zur Vorhabenauswahl aufgerufen. Der Aufruf beinhaltet Vorhaben nach
Kapitel B1c - Rad- und Fußwege ausbauen
des Aktionsplanes.
Nr. des Aufrufes:
09-2016-B1c
Datum des Aufrufes:
30.06.2016
Frist zur Einreichung von
Anträgen auf
Vorhabenauswahl:
13.09.2016 17:00 Uhr
Einzureichen bei:
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Schulweg 1
04741 Roßwein OT Niederstriegis
Rechtsgrundlagen:
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014
– 2020 (EPLR)
http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm
Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt
und Landwirtschaft
www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V.
www.klosterbezirk-altzella.com
Ziele:
Ausbau, Neuanlage und Gestaltung von Fuß- und Radwegen einschließlich
Verbesserung von Strukturreichtum durch Hecken und Baumreihen als
Begleitgrün
Höhe des Budgets:
500.000,00 €
Inhalt des Aufrufes:
Kapitel B1c umfasst Vorhaben auf Förderung von Investitionen für den
Ausbau, die Neuanlage und Gestaltung (z. B. Begleitgrün, Beschilderung,
Beleuchtung) von innerörtlichen und außerörtlichen Fuß- und Radwegen.
Besonders unterstützt werden Lückenschlüsse bestehender Wege sowie die
Umgestaltung von Wirtschaftswegen zu Wegen mit multifunktionaler
Nutzung. Die Maßnahme bezieht sich ausdrücklich auch auf
Naherholungswege. Eine integrierte Verbesserung des Strukturreichtums
durch Hecken oder Baumreihen als Begleitgrün ist bei ortsteilverbindenden
Vorhaben anzustreben. Abweichungen sind zu begründen,
mit einem Fördersatz von 70%, Zuwendungsempfänger sind
Gebietskörperschaften
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Stand: 20.10.2015
Voraussetzungen:
Fachförderprogramme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen,
Zuwendungsempfänger sind im Grundbuch eingetragen, aufgelassen oder
eine öffentliche Widmung oder eine Bauerlaubnis mit Zustimmungserklärung
liegt vor, sonstige Hinweise und Voraussetzungen – Kohärenzkriterien
unter www.klosterbezirk-altzella.com
Ausführungszeitraum:
Das Vorhaben soll im Jahr 2017 begonnen werden.
Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella
anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.
Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
1.
Kohärenzkriterien
2.
Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung
Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen
Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des
EPLR und der LES.
Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichefrist des Aufrufes
erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenz-kriterien nicht erfüllen, sind von
der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich
um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus
Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur
Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen
des bekanntgegebenen Budgets.
Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereit stehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls
abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut
zur Auswahl eingereicht werden.
Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den
beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788720 und 21
E-Mail: [email protected]
Termin der abschließenden Vorhabenauswahl ist der 27.10.2016.
Innerhalb einer Frist von 2 Monaten (bis zum 09.01.2017) muss ein Antrag auf Förderung an die
zuständige Bewilligungsbehörde gestellt sein.
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Stand: 20.10.2015