Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben auf. Aus dem Aktionsplan Teil B – Mobilität und Erreichbarkeit wird zur Einreichung von Anträgen zur Vorhabenauswahl aufgerufen. Der Aufruf beinhaltet Vorhaben nach Kapitel B1a – Erhalt und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Straßeninfrastruktur des Aktionsplanes. Nr. des Aufrufes: 08-2016-B1a Datum des Aufrufes: 30.06.2016 Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl: 13.09.2016 17:00 Uhr Einzureichen bei: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzelle e.V. Schulweg 1 04741 Roßwein OT Niederstriegis Rechtsgrundlagen: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V. www.klosterbezirk-altzella.com Ziele: Ausbau und/oder Funktionsanreicherung von Orts- und Anliegerstraßen in Baulast der Kommunen Höhe des Budgets: 600.000,00 € Inhalt des Aufrufes: Kapitel B1a Ausbau und/oder Funktionsanreicherung von Orts- und Anliegerstraßen in Baulast der Kommunen einschließlich Sanierung von Brücken und Durchlässen sofern sie im Zusammenhang mit dem Straßenbau stehen. Diese Vorhaben sollen – wenn möglich – Teil einer Komplexmaßnahme oder von regionaler Bedeutung, Teil eines Dorfumbauplanes oder zur Erschließung von Einrichtungen oder Unternehmen erforderlich sein. Innerörtliche Beleuchtungsanlagen sind unabhängig vom Baulastträger zur Herstellung und/oder Erhaltung der öffentlichen Sicherheit förderfähig. Die Aufwertung durch Großgrün wird angestrebt. Abweichungen sind zu begründen. mit einem Fördersatz von 70%, Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften Seite 1 von 2 Stand: 20.10.2015 Voraussetzungen: Fachförderprogramme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen, Zuwendungsempfänger sind im Grundbuch eingetragen, aufgelassen oder eine öffentliche Widmung oder eine Bauerlaubnis mit Zustimmungserklärung liegt vor, sonstige Hinweise und Voraussetzungen – Kohärenzkriterien unter www.klosterbezirk-altzella.com Ausführungszeitraum: Das Vorhaben soll im Jahr 2017 begonnen und innerhalb von 2 Jahren nach Bewilligung abgeschlossen werden. Vorhabenauswahl: Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets. Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft: 1. Kohärenzkriterien 2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichefrist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenz-kriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt. Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets. Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereit stehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. Regionalmanagement LEADER Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis Tel.: 03431 6788720 und -21 E-Mail: [email protected] Termin der abschließenden Vorhabenauswahl ist der 27.10.2016. Innerhalb einer Frist von 2 Monaten (bis zum 09.01.2017) muss ein Antrag auf Förderung an die zuständige Bewilligungsbehörde gestellt sein. Seite 2 von 2 Stand: 20.10.2015
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