zum Aufruf - Klosterbezirk Altzella

Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der
lokalen Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella
Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der
Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben
auf. Aus dem Aktionsplan Teil B – Mobilität und Erreichbarkeit wird zur Einreichung von
Anträgen zur Vorhabenauswahl aufgerufen. Der Aufruf beinhaltet Vorhaben nach
Kapitel B1a – Erhalt und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Straßeninfrastruktur
des Aktionsplanes.
Nr. des Aufrufes:
08-2016-B1a
Datum des Aufrufes:
30.06.2016
Frist zur Einreichung von
Anträgen auf
Vorhabenauswahl:
13.09.2016 17:00 Uhr
Einzureichen bei:
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzelle e.V.
Schulweg 1
04741 Roßwein OT Niederstriegis
Rechtsgrundlagen:
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014
– 2020 (EPLR)
http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm
Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt
und Landwirtschaft
www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V.
www.klosterbezirk-altzella.com
Ziele:
Ausbau und/oder Funktionsanreicherung von Orts- und Anliegerstraßen in
Baulast der Kommunen
Höhe des Budgets:
600.000,00 €
Inhalt des Aufrufes:
Kapitel B1a Ausbau und/oder Funktionsanreicherung von Orts- und
Anliegerstraßen in Baulast der Kommunen einschließlich
Sanierung von Brücken und Durchlässen sofern sie im Zusammenhang mit
dem Straßenbau stehen. Diese Vorhaben sollen – wenn möglich – Teil einer
Komplexmaßnahme oder von regionaler Bedeutung, Teil eines
Dorfumbauplanes oder zur Erschließung von Einrichtungen oder
Unternehmen erforderlich sein. Innerörtliche Beleuchtungsanlagen sind
unabhängig vom Baulastträger zur Herstellung und/oder Erhaltung der
öffentlichen Sicherheit förderfähig. Die Aufwertung durch Großgrün wird
angestrebt. Abweichungen sind zu begründen. mit einem Fördersatz von
70%, Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften
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Stand: 20.10.2015
Voraussetzungen:
Fachförderprogramme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen,
Zuwendungsempfänger sind im Grundbuch eingetragen, aufgelassen oder
eine öffentliche Widmung oder eine Bauerlaubnis mit Zustimmungserklärung
liegt vor, sonstige Hinweise und Voraussetzungen – Kohärenzkriterien
unter www.klosterbezirk-altzella.com
Ausführungszeitraum:
Das Vorhaben soll im Jahr 2017 begonnen und innerhalb von 2 Jahren nach
Bewilligung abgeschlossen werden.
Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella
anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.
Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
1.
Kohärenzkriterien
2.
Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung
Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen
Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des
EPLR und der LES.
Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichefrist des
Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenz-kriterien nicht erfüllen,
sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich
um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus
Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur
Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen
des bekanntgegebenen Budgets.
Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereit stehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls
abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut
zur Auswahl eingereicht werden.
Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den
beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788720 und -21
E-Mail: [email protected]
Termin der abschließenden Vorhabenauswahl ist der 27.10.2016.
Innerhalb einer Frist von 2 Monaten (bis zum 09.01.2017) muss ein Antrag auf Förderung an die
zuständige Bewilligungsbehörde gestellt sein.
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Stand: 20.10.2015