Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben auf. Aus dem Aktionsplan Teil A – Demografie gerechter Ortsumbau wird zur Einreichung von Anträgen zur Vorhabenauswahl aufgerufen. Der Aufruf beinhaltet Vorhaben nach Kapitel A1a - Erhalt, bedarfsgerechte Weiterentwicklung, Herstellung von Multifunktionalität und Barrierereduzierung von Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote des Aktionsplanes. Nr. des Aufrufes: 05-2016-A1a Datum des Aufrufes: 30.06.2016 Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl: 13.09.2016 17:00 Uhr Einzureichen bei: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzelle e.V. Schulweg 1 04741 Roßwein OT Niederstriegis Rechtsgrundlagen: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V. www.klosterbezirk-altzella.com Ziele: Unterstützung eines demografiegerechten Dorfumbaus durch Barriere reduzierende Vorhaben, Vorhaben zur Stärkung der Grundversorgung, der Daseinsfürsorge und zur Entwicklung von Infrastrukturen für sozial kulturelle Angebote. Höhe des Budgets: 700.000,00 € Inhalt des Aufrufes: Kapitel A1a umfasst Vorhaben auf Förderung von Investitionen für: 1. Barrierereduzierende Baumaßnahmen mit einem max. Zuschuss von 30 T€ bei einem Fördersatz von 30% bis 65%, Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, nicht gewerbliche Zusammenschlüsse/Vereine, Gebietskörperschaften und Träger von Unternehmen, 2. Umnutzung, Funktionsanreicherung bestehender nicht gewerblicher Grundversorgungseinrichtungen im Eigentum von Kommunen, Vereinen, nicht gewerblichen Zusammenschlüssen mit Rechtsstruktur mit einem max. Zuschuss von 300 T€ bei einem Fördersatz von 30% bis 65% Seite 1 von 2 Stand: 23.06.2016 3. Modernisierung/Funktionsanreicherung von Kindertagesstätten mit einem max. Zuschuss von 300 T€ bei einem Fördersatz von 30% bis 65%, Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, nicht gewerbliche Zusammenschlüsse/Vereine, Gebietskörperschaften und Träger von Unternehmen, 4. Erhalt von nicht gewerblichen Einrichtungen durch Instandsetzung; Modernisierung der Außenhülle soweit sie zum solidarischem Zusammenleben in der Region beitragen, mit einem max. Zuschuss von 180 T€ bei einem Fördersatz von 75%, Zuwendungsempfänger nicht gewerbliche Zusammenschlüsse/Vereine und Gebietskörperschaften Voraussetzungen: Zuwendungsempfänger sind im Grundbuch eingetragen oder aufgelassen, Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt, sonstige Hinweise und Voraussetzungen – Kohärenzkriterien unter www.klosterbezirk-altzella.com Ausführungszeitraum: Das Vorhaben soll im Jahr 2017 begonnen und innerhalb von 3 Jahren nach Bewilligung abgeschlossen werden. Vorhabenauswahl: Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets. Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft: 1. Kohärenzkriterien 2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichefrist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenz-kriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt. Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets. Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereit stehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. Regionalmanagement LEADER Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis Tel.: 03431 6788720 und -21 E-Mail: [email protected] Termin der abschließenden Vorhabenauswahl ist voraussichtlich der 27.10.2016. Innerhalb einer Frist von 2 Monaten (bis zum 09.01.2017) muss ein Antrag auf Förderung an die zuständige Bewilligungsbehörde gestellt sein. Seite 2 von 2 Stand: 23.06.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc