zum Aufruf - Klosterbezirk Altzella

Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der
lokalen Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella
Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der
Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben
auf. Aus dem Aktionsplan Teil A – Demografie gerechter Ortsumbau wird zur Einreichung von
Anträgen zur Vorhabenauswahl aufgerufen. Der Aufruf beinhaltet Vorhaben nach
Kapitel A1a - Erhalt, bedarfsgerechte Weiterentwicklung, Herstellung von
Multifunktionalität und Barrierereduzierung von Einrichtungen der Grundversorgung, der
Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote
des Aktionsplanes.
Nr. des Aufrufes:
05-2016-A1a
Datum des Aufrufes:
30.06.2016
Frist zur Einreichung von
Anträgen auf
Vorhabenauswahl:
13.09.2016 17:00 Uhr
Einzureichen bei:
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzelle e.V.
Schulweg 1
04741 Roßwein OT Niederstriegis
Rechtsgrundlagen:
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014
– 2020 (EPLR)
http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm
Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt
und Landwirtschaft
www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V.
www.klosterbezirk-altzella.com
Ziele:
Unterstützung eines demografiegerechten Dorfumbaus durch Barriere
reduzierende Vorhaben, Vorhaben zur Stärkung der Grundversorgung, der
Daseinsfürsorge und zur Entwicklung von Infrastrukturen für sozial kulturelle
Angebote.
Höhe des Budgets:
700.000,00 €
Inhalt des Aufrufes:
Kapitel A1a umfasst Vorhaben auf Förderung von Investitionen für:
1. Barrierereduzierende Baumaßnahmen mit einem max. Zuschuss
von 30 T€ bei einem Fördersatz von 30% bis 65%, Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, nicht gewerbliche
Zusammenschlüsse/Vereine, Gebietskörperschaften und Träger
von Unternehmen,
2. Umnutzung, Funktionsanreicherung bestehender nicht gewerblicher
Grundversorgungseinrichtungen im Eigentum von Kommunen,
Vereinen, nicht gewerblichen Zusammenschlüssen mit
Rechtsstruktur mit einem max. Zuschuss von 300 T€ bei einem
Fördersatz von 30% bis 65%
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Stand: 23.06.2016
3. Modernisierung/Funktionsanreicherung von Kindertagesstätten mit
einem max. Zuschuss von 300 T€ bei einem Fördersatz von 30%
bis 65%, Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, nicht
gewerbliche Zusammenschlüsse/Vereine, Gebietskörperschaften
und Träger von Unternehmen,
4. Erhalt von nicht gewerblichen Einrichtungen durch Instandsetzung;
Modernisierung der Außenhülle soweit sie zum solidarischem
Zusammenleben in der Region beitragen, mit einem max. Zuschuss
von 180 T€ bei einem Fördersatz von 75%, Zuwendungsempfänger
nicht gewerbliche Zusammenschlüsse/Vereine und Gebietskörperschaften
Voraussetzungen:
Zuwendungsempfänger sind im Grundbuch eingetragen oder aufgelassen,
Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt, sonstige Hinweise
und Voraussetzungen – Kohärenzkriterien
unter www.klosterbezirk-altzella.com
Ausführungszeitraum:
Das Vorhaben soll im Jahr 2017 begonnen und innerhalb von 3 Jahren nach
Bewilligung abgeschlossen werden.
Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella
anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.
Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
1.
Kohärenzkriterien
2.
Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung
Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen
Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des
EPLR und der LES.
Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichefrist des Aufrufes
erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenz-kriterien nicht erfüllen, sind von
der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich
um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus
Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur
Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen
des bekanntgegebenen Budgets.
Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereit stehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls
abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut
zur Auswahl eingereicht werden.
Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den
beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788720 und -21
E-Mail: [email protected]
Termin der abschließenden Vorhabenauswahl ist voraussichtlich der 27.10.2016.
Innerhalb einer Frist von 2 Monaten (bis zum 09.01.2017) muss ein Antrag auf Förderung an die
zuständige Bewilligungsbehörde gestellt sein.
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Stand: 23.06.2016