zum Aufruf - Klosterbezirk Altzella

Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der
lokalen Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella
Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der
Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben
auf. Aus dem Aktionsplan Teil A – Demografie gerechter Ortsumbau wird zur Einreichung von
Anträgen zur Vorhabenauswahl aufgerufen. Der Aufruf beinhaltet Vorhaben nach
Kapitel A1b - Aufwertung innerörtlicher Bereiche durch Ausstattung mit attraktiven
öffentlichen Freiräumen und Plätzen des Aktionsplanes
Nr. des Aufrufes:
06-2016-A1b
Datum des Aufrufes:
30.06.2016
Frist zur Einreichung von
Anträgen auf
Vorhabenauswahl:
Einzureichen bei:
Rechtsgrundlagen:
13.09.2016 17:00 Uhr
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzelle e.V.
Schulweg 1
04741 Roßwein OT Niederstriegis
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014
– 2020 (EPLR)
www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm
Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt
und Landwirtschaft
www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V.
www.klosterbezirk-altzella.com
Ziele:
Unterstützung eines Demographie gerechten Dorfumbaus durch die
Neuordnung, Gestaltung von öffentlichen Freiräumen und Plätzen sowie die
Schaffung von Stellplätzen der mobilen Versorgung. Eine Barriere
reduzierende und generationengerechte Gestaltung und die Verwendung
einheimischer, standortgerechter Gehölze ist grundsätzlich zu
berücksichtigen.
Höhe des Budgets:
700.000,00 €
Inhalt des Aufrufes:
Kapitel A1b umfasst Vorhaben auf Förderung von Investitionen für:
1. Baumaßnahmen zur Gestaltung, Herstellung von Freiräumen und
Plätzen
2. Die Schaffung attraktiver, sicherer Stellplätze für die mobile
Versorgung
bei einem Fördersatz von 30% bis 70%, Zuwendungsempfänger sind
Gebietskörperschaften, natürliche Personen, nicht gewerbliche Zusammenschlüsse/Vereine und Träger von Unternehmen
Seite 1 von 2
Stand: 23.06.2016
Voraussetzungen:
Zuwendungsempfänger sind im Grundbuch eingetragen oder aufgelassen,
Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt, sonstige Hinweise
und Voraussetzungen – Kohärenzkriterien
unter www.klosterbezirk-altzella.com
Ausführungszeitraum:
Das Vorhaben soll im Jahr 2017 begonnen und innerhalb von 2 Jahren nach
Bewilligung abgeschlossen werden.
Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella
anhand von
Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.
Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
1.
Kohärenzkriterien
2.
Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung
Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen
Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des
EPLR und der LES. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der
Einreichefrist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden
abgelehnt.
Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich
um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus
Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur
Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen
des bekanntgegebenen Budgets.
Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereit stehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls
abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut
zur Auswahl eingereicht werden.
Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den
beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788720 und -21
E-Mail: [email protected]
Termin der abschließenden Vorhabenauswahl ist voraussichtlich der 27.10.2016.
Innerhalb einer Frist von 2 Monaten (bis zum 09.01.2017) muss ein Antrag auf Förderung an die
zuständige Bewilligungsbehörde gestellt sein.
Seite 2 von 2
Stand: 23.06.2016