Notwendige Unterlagen für den erstmaligen Erwerb einer

Welche Unterlagen benötige ich für
den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis?
Für alle Klassen:
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Biometrisches Lichtbild, 35 mm x 45 mm, (bei Doppelklassen z.B. A und B pro Klasse 1 Bild,
wenn die Prüfung für jede Klasse einzeln abgelegt wird)
Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass mit Meldebestätigung); bei Ausländern Pass im
Original oder amtl. beglaubigte Kopie des Passes (Aufenthaltsgestattung, Duldung u.ä. können
nicht anerkannt werden; notfalls muss Abklärung mit Ausländerbehörde erfolgen)
Antragsgebühr i.H.v. 42,60 € (Fahrerlaubnis ohne Probezeit) bzw. 43,40 € (Fahrerlaubnis mit Probezeit)
Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T und S:
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Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (bei
entzogener Fahrerlaubnis nicht erforderlich, wenn diese nach dem 31.07.1969 erteilt worden war)
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E und Fahrgastbeförderungserlaubnis:
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Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (bei entzogener Fahrerlaubnis nicht erforderlich,
wenn diese nach dem 31.07.1969 erteilt worden war)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E und Fahrgastbeförderungserlaubnis:
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (nicht älter als 1
Jahr)
Zusätzlich für die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
Ortskenntnisprüfung bei Taxi, Mietwagen und Krankenkraftwagen (bei Taxi in jedem Falle, bei
Mietwagen und Krankenkraftwagen nur bei Orten mit über 50.000 Einwohnern ; die Ortskenntnisprüfung gilt nur für den Bereich für den sie abgelegt wurde)
Führungszeugnis (wird bei Antragsstellung durch die Führerscheinstelle der Stadt Hof mit veranlasst; zusätzliche Gebühr i.H.v. 13,00 €)
Hinweis: Sollten Sie bereits im Besitz eines Führerscheins sein und ist dieser von einer anderen
Behörde als der Stadt Hof ausgestellt worden, so können Sie von der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift anfordern und diese direkt an uns senden lassen. Die Bearbeitung des Antrags kann dann schneller erfolgen.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!
Ihre Führerscheinsstelle der Stadt Hof
STADT HOF
Fachbereich 32 -VerkehrsaufsichtFührerscheinstelle (Bürgerzentrum)
Karolinenstraße 40, 95028 Hof
95015 Hof, Postfach 16 65
Tel.:
0 92 81 / 815 – 1445, 1446 und 1447
Telefax: 0 92 81 / 815 - 1444
E-Mail: [email protected]