Verein zur Förderung des Herren- und JugendLeistungs-Fußballsports im TSV Abbehausen ___________________________________________________________________________ An alle berechtigten Fahrer des TSV Vereins- Bus 14.01.2015 Betreff: Fahrgenehmigungen für Vereinsbus Liebe Fußballfreunde, der Förderverein als Halter des Vereins- Busses ist aus versicherungstechnischen Gründen verpflichtet, den Bus in technisch einwandfreiem Zustand zu halten, sowie sicherzustellen, dass der Bus nur von Personen geführt wird, die in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Überprüfung der gültigen Fahrerlaubnis muss spätestens nach Ablauf eines Jahres erfolgen. Die letzte Führerschein Überprüfung liegt ca. 1 Jahr zurück. Bitte übersendet eine Kopie eures gültigen Fahrausweises an Winfried Korter, Mail: [email protected] oder Grünfelder Str.3, 26954 Nordenham. Liegt am 1. Februar 2015 keine gültige Fahrerlaubnis vor, darf der Bus nicht mehr gefahren werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Fahrer für alle entstehenden Kosten persönlich. Aus gegebenem Anlass wird noch einmal darauf hingewiesen, dass alle Fahrten unbedingt in das Fahrtenbuch eingetragen werden müssen. Achtung Der Förderverein hat auf seiner Jahres Hauptversammlung am 10. März 2014 beschlossen, dass der Vereinsbus, von Personen die noch auf Probe fahren, nicht mehr gefahren werden darf. Dieser Vorgabe ist unbedingt Folge zu leisten. Mit sportlichen Grüßen Winfried Korter
© Copyright 2024 ExpyDoc