lst die Fahrerlaubnisinnerhalb der Probezeit entzogen worden, so darf eine neue Fahrerlaubnis, nebenden übrigenVoraussetzungen, nur erteiltwerden,wenn der Bewerber nachweist,dass er an einemAufbauseminärteilgenommen hat. Wurde die Fahrerlaubnis im Zusammenhangmit Alkohol,Drogenoder Medikamenten entzogen,hat der Bewerberan einembesonderenAufbauseminarteilzunehmen. Die Venrualtungsgebühren für die Neuerteilungder Fahrerlaubniswerden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmenim Straßenverkehr i.V.m dem Gebührentarif in der jeweilsgültigenFassungerhoben. Bei Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 83,40€ zu entrichten,die Gebühr für die Erteilung der Fahrerlaubnisbeträgtje nach Aufwand bis zu 257,00€. Die Gebührensind bei der Straßenverkehrsbehörde zu entrichten. WeitereAuskünfteerteilenFrau Körl, Telefon02323116-2072, Herr Fark, Telefon0232311G2073, Herr Schrader,Telefon02323116-2775. Anschrift: StadtHerne Fahrerlaubnisbehörde Südstr.8 44625 Herne
© Copyright 2024 ExpyDoc