lst die Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit entzogen worden, so

lst die Fahrerlaubnisinnerhalb der Probezeit entzogen worden, so darf eine neue
Fahrerlaubnis,
nebenden übrigenVoraussetzungen,
nur erteiltwerden,wenn der Bewerber
nachweist,dass er an einemAufbauseminärteilgenommen
hat. Wurde die Fahrerlaubnis
im Zusammenhangmit Alkohol,Drogenoder Medikamenten
entzogen,hat der Bewerberan
einembesonderenAufbauseminarteilzunehmen.
Die Venrualtungsgebühren
für die Neuerteilungder Fahrerlaubniswerden aufgrund der
Gebührenordnung
für Maßnahmenim Straßenverkehr
i.V.m dem Gebührentarif
in der
jeweilsgültigenFassungerhoben.
Bei Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 83,40€ zu entrichten,die Gebühr für
die Erteilung der Fahrerlaubnisbeträgtje nach Aufwand bis zu 257,00€.
Die Gebührensind bei der Straßenverkehrsbehörde
zu entrichten.
WeitereAuskünfteerteilenFrau Körl, Telefon02323116-2072,
Herr Fark, Telefon0232311G2073, Herr Schrader,Telefon02323116-2775.
Anschrift:
StadtHerne
Fahrerlaubnisbehörde
Südstr.8
44625 Herne