Infokarte: Hinweise für das Personal in der

Die Bundespolizei informiert
Halten Sie verdächtige Personen nicht fest!
Begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr!
Vorsicht vor der Beförderung von
unerlaubt einreisenden Personen!
Vorsicht vor Schleusern!
Hotline Bundespolizei: 0800 6888 000
Polizeinotruf:
110
Hinweise für das Personal in der
Personenbeförderung und
im Güterverkehr
Herausgeber:
Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Tel.: 0331 97997-0 | Fax: 0331 97997-1010
E-Mail: [email protected]
www.bundespolizei.de
Stand: November 2015
Hinweise für Fahrerinnen und Fahrer
Polizeiliche Erkenntnisse belegen:
Schleuserbanden befördern Migranten organisiert in europäische Zielländer.
Hierzu missbrauchen sie auch den Personen- und Güterverkehr.
Schützen Sie sich vor strafbaren Handlungen!
Haben Sie den Verdacht, dass Sie unerlaubt einreisenden Personen
befördern (sollen), informieren Sie umgehend die Bundespolizei oder jede
andere Polizeidienststelle!
Werden Sie nicht zur Gehilfin oder zum Gehilfen
international agierender Schleuserbanden.
Machen Sie sich nicht selbst strafbar!
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Güterverkehr:
Nehmen Sie keine Anhalter mit!
Stellen Sie Ihr Fahrzeug stets möglichst so ab, dass Sie es beobachten können!
Kontrollieren Sie Ihr Fahrzeug vor Fahrtbeginn! Schleuser spähen Fahr
strecken, Ladung und Verhalten zielgerichtet aus.
Teilen Sie Anwerbungsversuche oder sonstige eigene Feststellungen der Bundespolizei unverzüglich mit!
Kraftfahrerinnen oder Kraftfahrer werden oft gezielt beobachtet und aus
gesucht.
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Bestehen Sie im grenzüberschreitenden Reiseverkehr darauf, dass sich
die Fahrgäste vor Fahrtantritt mit einem Pass bzw. Personalausweis ausweisen. Lassen Sie sich bitte nicht auf Handgemenge mit Personen ein, die sich dadurch eine Beförderung/Mitnahme erzwingen wollen. Beförderungsunternehmern wird der Transport unvorschriftsmäßig ausgewiesener Reisender nicht angelastet, wenn nach vorhergehender
Anfrage die Zustimmung zur Beförderung im konkreten Einzelfall durch die Bundespolizei erteilt wurde.
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Busverkehr:
Taxiverkehr:
Befördern Sie Personen nur, wenn Sie sicher sind nicht in Schleusungs
verdacht zu geraten. Hinterfragen Sie bei Bestellungen mit außergewöhnlichen Wünschen, ob Sie nicht für ein Schleusungsfahrt miss-
braucht werden (zum Bespiel nächtliche Abholung in einer kaum
bewohnten grenznahen Region ohne feste Adresse)