BPOL 1 00 195 Einwilligung zur Herstellung und Verwendung von

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Einwilligung zur Herstellung und Verwendung von Bildnissen für die Bundespolizei
Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Adresse der/des Einwilligenden
(Vor-/Nachname),
1) Hiermit genehmige(n) ich/wir dass die Bundespolizei oder durch die Bundespolizei beauftragte Dritte (nachfolgend: Dritte) am bei der Veranstaltung Bildnisse von mir/uns und/oder meinem/n
und/oder unserem/en Kind(ern) erstellt und/oder erstellen lässt.
2) Die Bildnisse sollen wie folgt zugänglich gemacht und genutzt werden:
--- in Druckwerken der Bundespolizei
---in den Intra- und Internetangeboten der Bundespolizei, einschließlich alle Unterangebote
--- in den Angeboten der Bundespolizei in sozialen Medien
---
durch Weitergabe an andere Kommunikationsträger, z. B. Journalisten oder polizeiliche Informationsangebote, zum Zwecke der Veröffentlichung in Print- und Online-Medien
3) Ich/wir willige(n) in die oben genannte Verwendung der Bildnisse durch die Bundespolizei oder Dritte ohne
Beschränkung des räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches ein. (Im Falle einer gewünschten
Einschränkung der Verwendung wird gebeten, die entsprechenden Anstriche in der Nr. 2) durchzustreichen.)
4) Die Rechteeinräumung an den Bildnissen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung,
soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
5) Ich/wir verzichte(n) auf jegliche Ansprüche, die sich aus der Verwertung des Bildnisses für die oben genannte
Verwendung durch die Bundespolizei oder Dritte ergeben könnten.
6) Mir/uns ist bekannt, dass durch die beabsichtigte Verwendung im Internet die Bildnisse des/der Abgebildeten weltweit abgerufen und gespeichert werden können. Entsprechende Daten können damit etwa auch über
so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere
Personen oder Unternehmen diese Bildnisse mit weiteren im Internet verfügbaren Daten des/der Abgebildeten
verknüpfen, die Bildnisse verändern oder zu anderen Zwecken nutzen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Bildnisse teilweise auch dann noch abrufbar, wenn die Angaben aus den oben genannten
Internet-Angeboten bereits entfernt oder geändert wurden.
7) Ich/wir verzichte(n) auf jegliche Ansprüche gegen die Bundespolizei oder Dritte, die sich aus eventuellen
Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung der Bilder im Internet oder auf sonstige Weise ergeben könnten.
8) Die Bundespolizei oder Dritte sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Namen des/der Abgebildeten im
Zusammenhang mit dem Bild zu nennen.
9) Die Gewährung aller Rechte und der Verzicht auf alle Ansprüche gegen die Bundespolizei oder Dritte erfolgt
unbedingt und unwiderruflich.
10) Diese Regelung gilt auch über das Ausscheiden der abgebildeten Mitarbeiterin oder des abgebildeten
Mitarbeiters hinaus.
Ort, Datum
BPOL 1 00 195 10 14
Unterschrift(en) des/der Einwilligenden,
bei Minderjährigen der/des Erziehungsberechtigten