9. WDA Forum Altersvorsorge: Vorschläge der Sozialpartner Doris Bianchi Schweizerischer Gewerkschaftsbund Anständig leben im Alter Ziel der Altersvorsorge: ► AHV-Renten und Pensionskassen-Renten müssen gewohntes Leben auch im Alter ermöglichen Tiefe und mittlere Einkommen erreichen Ziel nicht ► Für tiefe Einkommen ist AHV später Haupteinkommen ► Abrutschen in die Ergänzungsleistungen droht Verfassungsauftrag nicht erfüllt Letzer Lohn (ohne 13. Monatslohn) AHV&BV-Rente Letztes Haushaltseinkommen 12000 12000 10000 10000 8000 8000 6000 6000 4000 4000 2000 2750 9'200 5'700 5'500 4'400 3150 0 2000 AHV&BV-Rente 5210 3890 0 Verkäuferin, alleinstehend, mit 2 Kindern Elektromonteur, alleinstehend, ohne Kinder Lagerist und Coiffeuse (Teilzeit), verheiratet, 2 Kinder Landschaftsgärtner und Pflegerin (Teilzeit), verheiratet, 2 Kinder Alterssorge statt Altersvorsorge AHV-Renten sind nicht Existenzsichernd Löhne steigen stärker an als die AHV-Renten Rückstand AVH-Renten auf Löhne seit 2000: 10 Prozent Ergänzungsleistungen dienen der Pflegefinanzierung Druck auf die Pensionskassen-Renten ► Höhere Beiträge, Leistungsverschlechterungen, Streichung Teuerungsausgleich Frauen haben Vorsorgelücken Frauen können seltener ein (anständiges) Altersguthaben bei der beruflichen Vorsorge aufbauen. NeurentnerInnen NeurentnerInnen mit Leistung aus BV Rente pro Monat (Median) Kapital (Median) Quelle: ESPOP 2008, SAKE 2008 6 Frauen Männer 57% 82% 1500.- 2700.- 44’000.- 150’000.- Lösung: Stärkung der AHV Tiefe und mittlere Einkommen ► AHV ist Hauptbestandteil des Renteneinkommens Frauen ► Betreuungsarbeit wird bei der Rentenberechnung mitberücksichtigt Junge ► AHV ist die günstigste Altersvorsorge ► Privates Sparen ist viel teurer Volksinitiative AHVplus: Für eine starke AHV Durchschnittliche monatliche Rentenerhöhung von… ► Fr. 200.- für Alleinstehende ► Fr. 350.- für Ehepaare …ausbezahlt als Zuschlag von 10 % auf die Altersrenten Bewährte AHV-Rentenformel wird nicht verändert AHVplus stärkt die AHV… ► …ohne Umbau des 3-Säulen-Modells AHVplus ist finanzierbar Mehrbedarf von 3.6 Mia Franken ist bezahlbar! ► Nationale Erbschaftssteuer: 2 Mrd. Fr. ► Tabak- und Alkoholsteuer direkt an AHV: 2.5 Mrd. Fr. ► Seit 1975 keine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge
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