Info Eintritt - Alters- und Pflegeheim Residenz Cartau in Aarau

Residenz Cartau
Pflege und Betreuung
Informationen zum Eintritt in die Residenz Cartau
Der Aufenthalt in der Residenz Cartau (betreutes Wohnen) kann aus den folgenden Quellen finanziert werden:
AHV – Rente
Rente einer Pensionskasse
Eigenes Vermögen, eigene Reserven (Die Pflegekosten pro Tag betragen Fr. 21.60)
Beiträge aus der Zusatzversicherung der Krankenkasse
Wenn zusätzlich zur Grundversicherung eine Halbprivat- oder Privat-Versicherung abgeschlossen wurde, übernehmen gewisse Krankenkassen weitere Kosten.
Empfehlung: Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss bzw. dem Eintritt in unsere Wohnung bei Ihrer Krankenkasse über die Erhöhung der Rückvergütung.
Ordentliche Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und
keine Fürsorge oder Sozialhilfe.
Ausserordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen werden ausgerichtet, wenn:
• die ordentlichen Ergänzungsleistungen die ausgewiesenen und anerkannten Ausgaben nicht decken und
• die Vermögensgrenzen für Alleinstehende von Fr. 18'750.-- und für Ehepaare von Fr.
30'000.-- nicht überschritten werden. Der Freibetrag bei den ordentlichen Ergänzungsleistungen von Fr. 75'000.-- für selbstbewohnte Liegenschaften wird nicht angerechnet.
Hilflosenentschädigung (HiLo)
In der Schweiz wohnende Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:
• sie in schwerem oder mittelschwerem Grad hilflos sind:
• die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat;
• kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung
oder Militärversicherung besteht.
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Toilette, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.