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Der Bundesrat hat das System der Invaliditätsbemessung in der IV überprüft!
Der Bundesrat hält grundsätzlich am geltenden System der Invaliditätsbemessung
in der Invalidenversicherung fest. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der
Teilerwerbstätigkeit schlägt er aber vor, die Anwendung der Bemessungsmethode
zu optimieren.
Optimierungsmöglichkeit
Es ist ein Anliegen des Bundesrates, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
verbessern. Dazu gehört auch, dass die Ausübung einer Teilzeiterwerbstätigkeit
keine negativen Auswirkungen auf die Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungen haben soll. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Teilzeitarbeit in
der Schweiz schlägt er deshalb eine bessere Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Erwerbsarbeit und Aufgabenbereich (Familien- und Haushaltsaufgaben) vor: Es soll stärker in Betracht gezogen werden, dass sich die Belastungen des Erwerbslebens negativ
auf den Aufgabenbereich auswirken können und umgekehrt. Die beiden Aufgabenbereiche werden künftig nicht
mehr als völlig unabhängig voneinander betrachtet. Die ärztliche Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit soll sich auf das
effektive Erwerbspensum abstützen (und nicht auf eine theoretische Vollzeitbeschäftigung) und soll die Beanspruchung im Aufgabenbereich berücksichtigen. Diese Verbesserung wird mit der nächsten Verordnungsänderung umgesetzt.
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