Newsletter Der Bundesrat hat das System der Invaliditätsbemessung in der IV überprüft! Der Bundesrat hält grundsätzlich am geltenden System der Invaliditätsbemessung in der Invalidenversicherung fest. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Teilerwerbstätigkeit schlägt er aber vor, die Anwendung der Bemessungsmethode zu optimieren. Optimierungsmöglichkeit Es ist ein Anliegen des Bundesrates, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Dazu gehört auch, dass die Ausübung einer Teilzeiterwerbstätigkeit keine negativen Auswirkungen auf die Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungen haben soll. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Teilzeitarbeit in der Schweiz schlägt er deshalb eine bessere Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Erwerbsarbeit und Aufgabenbereich (Familien- und Haushaltsaufgaben) vor: Es soll stärker in Betracht gezogen werden, dass sich die Belastungen des Erwerbslebens negativ auf den Aufgabenbereich auswirken können und umgekehrt. Die beiden Aufgabenbereiche werden künftig nicht mehr als völlig unabhängig voneinander betrachtet. Die ärztliche Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit soll sich auf das effektive Erwerbspensum abstützen (und nicht auf eine theoretische Vollzeitbeschäftigung) und soll die Beanspruchung im Aufgabenbereich berücksichtigen. Diese Verbesserung wird mit der nächsten Verordnungsänderung umgesetzt. Nutzen auch Sie bei Fragen rund um den Dschungel der AHV oder der IV unsere Dienstleistungen, damit Sie sich wieder Ihren Kernaufgaben widmen können und gewinnen Sie dadurch Sicherheit, Zeit und Geld! Wir sind Ihr Partner in allen AHV und IV Angelegenheiten. Wir beantworten Ihre Fragen schnell, kompetent und übernehmen auch alle Abklärungen. Zuverlässigkeit und Diskretion zeichnet uns aus. AIBNetz Franco Kündig / Bahnhofstr. 2 / 8610 Uster / +41 (0)44 520 02 50 [email protected] / http://www.aibnetz.ch
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