Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Textfassung der

Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Textfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB-Banken in der bis zum
20. März 2016 gültigen Fassung
AGB-Banken in der ab dem
21. März 2016 gültigen Fassung
Nr. 13 Abs. 2 Satz 5:
Nr. 13 Abs. 2 Satz 5:
„Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein
Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung
von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im
Kreditvertrag angegeben sind; wenn der
Nettokreditbetrag 75.000 Euro übersteigt,
besteht der Anspruch auf Bestellung oder
Verstärkung auch dann, wenn der Kreditvertrag
keine oder keine abschließende Angabe über
Sicherheiten enthält.“
„Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein
Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung
von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im
Kreditvertrag angegeben sind. Übersteigt der
Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der
Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch
dann, wenn in einem vor dem 21. März 2016
abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag
oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen Allgemeinverbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Abs. 2 BGB keine
oder keine abschließende Angabe über Sicherheiten enthalten ist.“
Nr. 19 Abs. 3 Satz 2, 1. Spiegelstrich:
Nr. 19 Abs. 3 Satz 2, 1. Spiegelstrich:
„Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
„Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
- wenn der Kunde unrichtige Angaben über - wenn der Kunde unrichtige Angaben über
seine Vermögensverhältnisse gemacht hat,
seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die
die für die Entscheidung der Bank über eine
für die Entscheidung der Bank über eine
Kreditgewährung oder über andere mit
Kreditgewährung oder über andere mit
Risiken für die Bank verbundenen Geschäfte
Risiken für die Bank verbundenen Geschäfte
(zum
Beispiel
Aushändigung
einer
(zum
Beispiel
Aushändigung
einer
Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung
Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung
waren oder“
waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur,
wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich
vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies
zu einem Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat oder“
Neue Nr. 19 Abs. 5:
„(5) Kündigung von Basiskontoverträgen
Die Bank kann einen Basiskontovertrag nach den
jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie
ergänzend nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen.“
Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6.
Nr. 21. Außergerichtliche Streitschlichtung:
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der
Bank besteht für Verbraucher die Möglichkeit,
den Ombudsmann der privaten Banken
anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand
eine
Streitigkeit
über
einen
Zahlungsdienstevertrag
(§
675f
des
Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch
Nr. 21. Außergerichtliche Streitschlichtung
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren
der
Verbraucherschlichtungsstelle
„Ombudsmann
der
privaten
Banken“
(www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat
der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung
einer Streitigkeit mit der Bank den
Ombudsmann der privaten Banken anzurufen.
Kunden, die keine Verbraucher sind, den
Ombudsmann der privaten Banken anrufen.
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die
Schlichtung von Kundenbeschwerden im
deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur
Verfügung gestellt wird oder im Internet unter
www.bankenverband.de abrufbar ist.
Die Beschwerde ist schriftlich an die
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband
deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07,
10062 Berlin, zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine
Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag
(§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches),
können auch Kunden, die keine Verbraucher
sind, den Ombudsmann der privaten Banken
anrufen.
Näheres
regelt
die
„Verfahrensordnung für die Schlichtung von
Kundenbeschwerden
im
deutschen
Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung
gestellt wird oder im Internet unter
www.bankenverband.de abrufbar ist.
Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels
Brief,
Telefax
oder
E-Mail)
an
die
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband
deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07,
10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail:
[email protected], zu richten.
Bank J. Safra Sarasin (Deutschland) AG
Taunusanlage 17, D-60325 Frankfurt am Main, Deutschland, T: +49 (0) 69 714497-100, F: +49 (0) 69 714497-199, www.jsafrasarasin.de
Vorstand: Thomas M. Reeg (Vorsitzender), Christian Mosel (stv. Vorsitzender), Lucien Ernster; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Thomas A. Müller
Amtsgericht Frankfurt HRB 82787, USt-IdNr.: DE118598570, BIC: GENODEFF, IBAN: DE50 5006 0400 0000 1465 77