Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Textfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB-Banken in der bis zum 20. März 2016 gültigen Fassung AGB-Banken in der ab dem 21. März 2016 gültigen Fassung Nr. 13 Abs. 2 Satz 5: Nr. 13 Abs. 2 Satz 5: „Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag 75.000 Euro übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine abschließende Angabe über Sicherheiten enthält.“ „Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind. Übersteigt der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn in einem vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen Allgemeinverbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Abs. 2 BGB keine oder keine abschließende Angabe über Sicherheiten enthalten ist.“ Nr. 19 Abs. 3 Satz 2, 1. Spiegelstrich: Nr. 19 Abs. 3 Satz 2, 1. Spiegelstrich: „Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, „Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, - wenn der Kunde unrichtige Angaben über - wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die die für die Entscheidung der Bank über eine für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die Bank verbundenen Geschäfte Risiken für die Bank verbundenen Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren oder“ waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat oder“ Neue Nr. 19 Abs. 5: „(5) Kündigung von Basiskontoverträgen Die Bank kann einen Basiskontovertrag nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen.“ Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6. Nr. 21. Außergerichtliche Streitschlichtung: Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Nr. 21. Außergerichtliche Streitschlichtung Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: [email protected], zu richten. Bank J. Safra Sarasin (Deutschland) AG Taunusanlage 17, D-60325 Frankfurt am Main, Deutschland, T: +49 (0) 69 714497-100, F: +49 (0) 69 714497-199, www.jsafrasarasin.de Vorstand: Thomas M. Reeg (Vorsitzender), Christian Mosel (stv. Vorsitzender), Lucien Ernster; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Thomas A. Müller Amtsgericht Frankfurt HRB 82787, USt-IdNr.: DE118598570, BIC: GENODEFF, IBAN: DE50 5006 0400 0000 1465 77
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