Einheitliche Regelung bei nachrichtenlosen Vermögen Die Schweizer Banken sind bei kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten einer neuen Regelung verpflichtet. Drei Tipps, wie Sie einen Kontaktabbruch vermeiden: § Teilen Sie Ihrer Bank Änderungen Ihres Wohnsitzes oder Ihres Namens mit. Diese hält Folgendes fest: § Vermögenswerte, bei denen kein Kundenkontakt mehr hergestellt werden kann, werden 10 Jahre lang als kontaktlos gekennzeichnet. § Danach gelten diese Verbindungen für 50 Jahre als nachrichtenlos und werden anschliessend auf einer noch zu benennenden Internetseite publiziert. § Meldet sich innert eines Jahres kein Anspruchsberechtigter auf die Publikation, liefern die Banken die Vermögenswerte dem Bund ab. Das ausführliche Reglement finden Sie unter www.raiffeisen.ch/reglemente. § Informieren Sie Ihre Bank, wenn Sie für längere Zeit verreisen und die Mitteilungen Ihrer Bank z. B. an eine Drittadresse umgeleitet oder zurückgehalten werden sollen. § Erwähnen Sie in Ihrer letztwilligen Verfügung die bei Ihrer Bank deponierten Werte.
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