Fragen? Probleme? Beschwerden? Konflikte? Der Ombudsmann ist für Sie da! Sie verstehen eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) nicht? Sie sind mit einer Entscheidung oder der Vorgehensweise einer Verwaltungsbehörde der DG nicht einverstanden? Sie sind der Meinung, eine Verwaltungsbehörde der DG hat sich geirrt, eine Bestimmung falsch interpretiert oder zu Ihrem Nachteil entschieden und/oder gehandelt? Sie haben einen Streitfall mit einer Verwaltungsbehörde der DG? Welche Aufgaben hat der Ombudsmann? Der Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist da, um Ihnen im vertraulichen Rahmen zuzuhören, Ihnen zu helfen und in Ihrer Angelegenheit zu vermitteln. Der Ombudsmann der DG ist Ihr Partner für eine einvernehmliche und außergerichtliche Klärung Ihrer Streitfälle mit den Verwaltungsbehörden der DG. Er versteht sich als unabhängiger und neutraler Brückenbauer und setzt sich für eine Wiederaufnahme des Dialogs zwischen Ihnen und der Verwaltungsbehörde ein. Wer kann eine Beschwerde einreichen? • Jeder Bürger • Jedes Unternehmen • Jede Vereinigung Jede natürliche Person, jede juristische Person oder jede faktische Vereinigung, die ein direktes Interesse nachweist, kann Beschwerden beim Ombudsmann einreichen. Dabei spielen die Staatsangehörigkeit, der Aufenthaltsort und der Gesellschaftssitz keine Rolle. In welchen Fällen kann der Ombudsmann vermitteln? Der Ombudsmann vermittelt bei Beschwerden gegen Entscheidungen oder die Vorgehensweise der Verwal- tungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Ministerium, Arbeitsamt, Dienststelle für Personen mit Behinderung, BRF, Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand, Autonome Hochschule, Medienzentrum, Gemeinschaftszentren, ... Der Ombudsmann vermittelt bei Angelegenheiten, die die Befugnisse der Deutschsprachigen Gemeinschaft betreffen: Kulturförderung, Gesundheits- und Sozialpolitik, Unterrichtswesen und Ausbildung, Beschäftigungspolitik, Gemeindefinanzierung und -aufsicht. Der Ombudsmann vermittelt nicht bei Beschwerden, die föderale, regionale oder ausländische Behörden betreffen. Er hilft aber dabei, die zuständige Beschwerdestelle ausfindig zu machen. Der Ombudsmann vermittelt bei privaten Streitfällen. nicht Wie kann eine Beschwerde eingereicht werden? Kostenlos: Die Dienste des Ombudsmanns sind kostenfrei. In Deutsch oder Französisch Erforderliche Angaben • Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail des Beschwerdeführers • Präzise Formulierung der Anfrage • Beschreibung der Entscheidung/ Vorgehensweise der Verwaltungs- behörde oder des Beamten, gegen die Beschwerde erhoben wird • Beschreibung der Schritte, die bisher unternommen wurden Schriftlich oder mündlich bei: Cédric Langer Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Kaperberg, 8 4700 Eupen TEL 0800/98759 (von 9 -12 Uhr und 14 -17 Uhr) [email protected] Weitere Informationen sowie Beschwerdeformular und Übersicht der Sprechstunden: siehe www.dg-ombudsmann.be Cédric Langer Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Kaperberg, 8 4700 Eupen TEL 0800/98759 [email protected] www.dg-ombudsmann.be Verantwortlicher Herausgeber: Cédric Langer • Kaperberg, 8 • 4700 EUPEN
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