Der Ombudsmann ist für Sie da!

Fragen?
Probleme?
Beschwerden?
Konflikte?
Der Ombudsmann
ist für Sie da!
Sie verstehen eine Entscheidung
einer Verwaltungsbehörde der
Deutschsprachigen Gemeinschaft
(DG) nicht?
Sie sind mit einer Entscheidung
oder der Vorgehensweise einer
Verwaltungsbehörde der DG
nicht einverstanden?
Sie sind der Meinung, eine
Verwaltungsbehörde der DG hat
sich geirrt, eine Bestimmung falsch
interpretiert oder zu Ihrem Nachteil
entschieden und/oder gehandelt?
Sie haben einen Streitfall mit einer
Verwaltungsbehörde der DG?
Welche Aufgaben hat
der Ombudsmann?
Der Ombudsmann der Deutschsprachigen
Gemeinschaft ist da, um Ihnen im vertraulichen Rahmen zuzuhören, Ihnen zu helfen
und in Ihrer Angelegenheit zu vermitteln.
Der Ombudsmann der DG ist Ihr Partner
für eine einvernehmliche und außergerichtliche Klärung Ihrer Streitfälle mit den
Verwaltungsbehörden der DG.
Er versteht sich als unabhängiger und
neutraler Brückenbauer und setzt sich für
eine Wiederaufnahme des Dialogs zwischen
Ihnen und der Verwaltungsbehörde ein.
Wer kann eine
Beschwerde einreichen?
• Jeder Bürger
• Jedes Unternehmen
• Jede Vereinigung
Jede natürliche Person, jede juristische
Person oder jede faktische Vereinigung,
die ein direktes Interesse nachweist, kann
Beschwerden beim Ombudsmann einreichen.
Dabei spielen die Staatsangehörigkeit,
der Aufenthaltsort und der Gesellschaftssitz
keine Rolle.
In welchen Fällen kann der
Ombudsmann vermitteln?
Der Ombudsmann vermittelt bei Beschwerden gegen Entscheidungen
oder die Vorgehensweise der Verwal-
tungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Ministerium,
Arbeitsamt, Dienststelle für Personen mit
Behinderung, BRF, Institut für Aus- und
Weiterbildung im Mittelstand, Autonome
Hochschule, Medienzentrum, Gemeinschaftszentren, ...
Der Ombudsmann vermittelt bei Angelegenheiten, die die Befugnisse der
Deutschsprachigen Gemeinschaft betreffen: Kulturförderung,
Gesundheits- und Sozialpolitik, Unterrichtswesen und Ausbildung, Beschäftigungspolitik, Gemeindefinanzierung und
-aufsicht.
Der Ombudsmann vermittelt nicht
bei Beschwerden, die föderale, regionale
oder ausländische Behörden betreffen.
Er hilft aber dabei, die zuständige
Beschwerdestelle ausfindig zu machen.
Der Ombudsmann vermittelt
bei privaten Streitfällen.
nicht
Wie kann eine Beschwerde
eingereicht werden?
Kostenlos:
Die Dienste des Ombudsmanns sind
kostenfrei.
In
Deutsch oder Französisch
Erforderliche Angaben
• Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail des Beschwerdeführers
• Präzise Formulierung der Anfrage
• Beschreibung der Entscheidung/
Vorgehensweise der Verwaltungs-
behörde oder des Beamten, gegen die Beschwerde erhoben wird
• Beschreibung der Schritte, die bisher unternommen wurden
Schriftlich oder mündlich bei:
Cédric Langer
Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Kaperberg, 8
4700 Eupen
TEL 0800/98759
(von 9 -12 Uhr und 14 -17 Uhr)
[email protected]
Weitere Informationen sowie
Beschwerdeformular und Übersicht
der Sprechstunden: siehe
www.dg-ombudsmann.be
Cédric Langer
Ombudsmann der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Kaperberg, 8
4700 Eupen
TEL 0800/98759
[email protected]
www.dg-ombudsmann.be
Verantwortlicher Herausgeber: Cédric Langer • Kaperberg, 8 • 4700 EUPEN