Kundenservice [email protected] 15.01.2016 Tel +49 69 2992297- 600 Fax +49 69 2992297- 9520 S. 1/4 Anpassung von Geschäftsbedingungen zum 21. März 2016 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, am 21. März 2016 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Mit dem voraussichtlich im Mai/Juni 2016 in Kraft tretenden Zahlungskontengesetz wird es neue Vorschriften zum sogenannten Basiskontovertrag geben. Des Weiteren lösen das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und der Wegfall von Übergangsvorschriften zur Vollendung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) Anpassungen in den mit Ihnen vereinbarten Geschäftsbedingungen aus. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen: 1. Die neuen gesetzlichen Vorschriften zur Umsetzung der EU Wohnimmobilienkreditrichtlinie machen zum 21. März 2016 eine inhaltliche Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) erforderlich. Dabei wird Nr. 13 Abs. 2 Satz 5 AGB-Banken an die geänderten Vorgaben für der Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten bei Verbraucherdarlehen angepasst. In Nr. 19 Abs. 3 Satz 2, 1. Spiegelstrich AGB-Banken werden die neuen verbraucherschützenden Kündigungsregelungen für Verbraucherdarlehen berücksichtigt. 2. Aufgrund des bevorstehenden Inkrafttretens der gesetzlichen Vorschriften zum sogenannten Basiskonto im neuen Zahlungskontengesetz wird in Nr. 19 Abs. 5 AGB-Banken eine neue Regelung aufgenommen, die den vorrangigen Kündigungsvorschriften jenes Gesetzes Rechnung trägt. 3. Bekanntlich nimmt unsere Bank am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil (vgl. Nr. 21 AGB-Banken). Möchten Sie eine Beschwerde beim Ombudsmann der privaten Banken, erheben, so reicht es aufgrund des neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes zukünftig aus, diese in „Textform“ (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) einzureichen. Entsprechend werden Nr. 21 AGB-Banken und die gleichlautenden „Ombudsmannklauseln“ in den Bedingungen für Überweisungen, Lastschriften und die girocard [sowie Kreditkarten] angepasst. www.oyakankerbank.de OYAK ANKER Bank GmbH Lyoner Straße 38 60528 Frankfurt am Main Tel +49 69 2992297 0 Fax +49 69 2992297 412 [email protected] Geschäftsführung R. Emre Yalçınkaya Erhan Kürkçü Aufsichtsratsvorsitzender E. Hakan Eminsoy Amtsgericht HRB Steuernr. USt-IdNr. BLZ BIC Frankfurt a. M. 77306 047 220 41356 DE 148719785 570 205 00 OYAKDE5K S. 2/4 4. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben können Verbraucher mit Wirkung zum 1. Februar 2016 Überweisungen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nur noch unter Verwendung der IBAN beauftragen. Bei EuroZahlungen in die Schweiz, nach Monaco und nach San Marino müssen Sie zusätzlich den BIC verwenden. Des Weiteren wird zu diesem Stichtag das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vollständig durch das SEPABasislastschriftverfahren ersetzt. Die bis zum 1. Februar 2016 geltenden Übergangsbestimmungen in den Bedingungen für Überweisungen und Lastschriften entfallen daher. Die Einzelheiten der Änderungen in den AGB-Banken sind aus der als Anlage beigefügten tabellarischen Übersicht ersichtlich. Wie in Nummer 1 Absatz 2 unserer AGB-Banken mit Ihnen vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu vorstehend unter 1. und 2. dargestellten Änderungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 21. März 2016 anzeigen. Da die Änderung auch Zahlungsdiensterahmenverträge, wie z. B. den Vertrag über das Girokonto, berührt, können sie einen von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem 21. März 2016 auch fristlos und kostenfrei kündigen. Den Text der geänderten AGB-Banken sowie der angepassten Zahlungsverkehrsbedingungen erhalten Sie unter www.oyakankerbank.de oder in unseren Geschäftsstellen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch per Post. Mit freundlichen Grüßen OYAK ANKER Bank GmbH S. 3/4 Anlage AGB-Banken in der bis zum 20. März 2016 geltenden Fassung AGB-Banken in der ab dem 21. März 2016 geltenden Fassung Nr. 13 „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ Nr. 13 Abs. (2) „Veränderung des Risikos“ Nr. 13 Abs. (2) „Veränderung des Risikos“ Satz 5: Satz 5: "Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht der Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag 75.000 Euro übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine abschließende Angaben über Sicherheiten enthält." "Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht der Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind. Übersteigt der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn in einem vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen Allgemein Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Abs. 2 BGB keine oder keine abschließenden Angaben über Sicherheiten enthalten sind." Nr. 19 „Kündigungsrechte der Bank“ Nr. 19 Abs. (3) „Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ Nr. 19 Abs. (3) „Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ Satz 2, 1. Spiegelstrich: Satz 2, 1. Spiegelstrich: "Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, "Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, - wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die Bank verbundenen Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren oder" - wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die Bank verbundenen Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, oder" S. 4/4 Nr. 19 Abs. (5)-neu „Kündigung eines Basiskontovertrages“ „Einen Basiskontovertrag kann die Bank nur nach den zwischen der Bank und dem Kunden auf der Grundlage des Zahlungskontengesetzes getroffenen Vereinbarungen und den Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes kündigen." Die Klausel in Nr. 19 Abs. (5)-alt wird inhaltsgleich zu Nr. 19 Abs. (6)-neu. Nr. 21 Außergerichtliche Streitschlichtung Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Telefax: (030) 1663-3169, E-Mail: [email protected] zu richten.
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