2016-01-15 Kundenanschreiben_AGB_Änderung inkl

Kundenservice
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15.01.2016
Tel +49 69 2992297- 600
Fax +49 69 2992297- 9520
S. 1/4
Anpassung von Geschäftsbedingungen zum 21. März 2016
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
am 21. März 2016 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Mit dem voraussichtlich im Mai/Juni 2016 in Kraft tretenden
Zahlungskontengesetz wird es neue Vorschriften zum sogenannten Basiskontovertrag geben. Des Weiteren lösen das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
und der Wegfall von Übergangsvorschriften zur Vollendung des einheitlichen
europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) Anpassungen in den mit Ihnen
vereinbarten Geschäftsbedingungen aus.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:
1. Die neuen gesetzlichen Vorschriften zur Umsetzung der EU
Wohnimmobilienkreditrichtlinie machen zum 21. März 2016 eine inhaltliche
Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken)
erforderlich. Dabei wird Nr. 13 Abs. 2 Satz 5 AGB-Banken an die
geänderten Vorgaben für der Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten
bei Verbraucherdarlehen angepasst. In Nr. 19 Abs. 3 Satz 2, 1.
Spiegelstrich AGB-Banken werden die neuen verbraucherschützenden
Kündigungsregelungen für Verbraucherdarlehen berücksichtigt.
2. Aufgrund des bevorstehenden Inkrafttretens der gesetzlichen Vorschriften
zum sogenannten Basiskonto im neuen Zahlungskontengesetz wird in Nr.
19 Abs. 5 AGB-Banken eine neue Regelung aufgenommen, die den
vorrangigen Kündigungsvorschriften jenes Gesetzes Rechnung trägt.
3. Bekanntlich nimmt unsere Bank am Streitbeilegungsverfahren der
Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“
(www.bankenombudsmann.de) teil (vgl. Nr. 21 AGB-Banken). Möchten Sie
eine Beschwerde beim Ombudsmann der privaten Banken, erheben, so
reicht es aufgrund des neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes
zukünftig aus, diese in „Textform“ (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail)
einzureichen. Entsprechend werden Nr. 21 AGB-Banken und die
gleichlautenden „Ombudsmannklauseln“ in den Bedingungen für
Überweisungen, Lastschriften und die girocard [sowie Kreditkarten]
angepasst.
www.oyakankerbank.de
OYAK ANKER Bank GmbH
Lyoner Straße 38
60528 Frankfurt am Main
Tel +49 69 2992297 0
Fax +49 69 2992297 412
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Geschäftsführung
R. Emre Yalçınkaya
Erhan Kürkçü
Aufsichtsratsvorsitzender
E. Hakan Eminsoy
Amtsgericht
HRB
Steuernr.
USt-IdNr.
BLZ
BIC
Frankfurt a. M.
77306
047 220 41356
DE 148719785
570 205 00
OYAKDE5K
S. 2/4
4. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben können Verbraucher mit Wirkung zum 1.
Februar 2016 Überweisungen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) nur noch unter Verwendung der IBAN beauftragen. Bei EuroZahlungen in die Schweiz, nach Monaco und nach San Marino müssen Sie
zusätzlich den BIC verwenden. Des Weiteren wird zu diesem Stichtag das
Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vollständig durch das SEPABasislastschriftverfahren ersetzt. Die bis zum 1. Februar 2016 geltenden
Übergangsbestimmungen in den Bedingungen für Überweisungen und
Lastschriften entfallen daher.
Die Einzelheiten der Änderungen in den AGB-Banken sind aus der als Anlage
beigefügten tabellarischen Übersicht ersichtlich.
Wie in Nummer 1 Absatz 2 unserer AGB-Banken mit Ihnen vereinbart, gilt Ihre
Zustimmung zu vorstehend unter 1. und 2. dargestellten Änderungen als
erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 21. März 2016 anzeigen. Da
die Änderung auch Zahlungsdiensterahmenverträge, wie z. B. den Vertrag
über das Girokonto, berührt, können sie einen von der Änderung betroffenen
Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem 21. März 2016 auch fristlos und
kostenfrei kündigen.
Den Text der geänderten AGB-Banken sowie der angepassten Zahlungsverkehrsbedingungen erhalten Sie unter www.oyakankerbank.de oder in unseren
Geschäftsstellen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch per Post.
Mit freundlichen Grüßen
OYAK ANKER Bank GmbH
S. 3/4
Anlage
AGB-Banken in der bis zum
20. März 2016 geltenden Fassung
AGB-Banken in der ab dem
21. März 2016 geltenden Fassung
Nr. 13 „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“
Nr. 13 Abs. (2) „Veränderung des Risikos“
Nr. 13 Abs. (2) „Veränderung des Risikos“
Satz 5:
Satz 5:
"Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht der
Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von
Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im
Kreditvertrag angegeben sind; wenn der
Nettokreditbetrag 75.000 Euro übersteigt, besteht
der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung
auch dann, wenn der Kreditvertrag keine oder
keine abschließende Angaben über Sicherheiten
enthält."
"Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht der
Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von
Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im
Kreditvertrag angegeben sind. Übersteigt der
Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der
Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch
dann, wenn in einem vor dem 21. März 2016
abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag
oder in einem ab dem 21. März 2016
abgeschlossenen Allgemein
Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491
Abs. 2 BGB keine oder keine abschließenden
Angaben über Sicherheiten enthalten sind."
Nr. 19 „Kündigungsrechte der Bank“
Nr. 19 Abs. (3) „Kündigung aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist“
Nr. 19 Abs. (3) „Kündigung aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist“
Satz 2, 1. Spiegelstrich:
Satz 2, 1. Spiegelstrich:
"Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
"Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
-
wenn der Kunde unrichtige Angaben
über seine Vermögensverhältnisse
gemacht hat, die für die Entscheidung
der Bank über eine Kreditgewährung
oder über andere mit Risiken für die
Bank verbundenen Geschäfte (zum
Beispiel Aushändigung einer
Zahlungskarte) von erheblicher
Bedeutung waren oder"
-
wenn der Kunde unrichtige Angaben
über seine Vermögensverhältnisse
gemacht hat, die für die Entscheidung
der Bank über eine Kreditgewährung
oder über andere mit Risiken für die
Bank verbundenen Geschäfte (zum
Beispiel Aushändigung einer
Zahlungskarte) von erheblicher
Bedeutung waren; bei
Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn
der Kunde für die
Kreditwürdigkeitsprüfung relevante
Informationen wissentlich vorenthalten
oder diese gefälscht hat und dies zu
einem Mangel der
Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat,
oder"
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Nr. 19 Abs. (5)-neu „Kündigung eines
Basiskontovertrages“
„Einen Basiskontovertrag kann die Bank nur nach
den zwischen der Bank und dem Kunden auf der
Grundlage des Zahlungskontengesetzes
getroffenen Vereinbarungen und den
Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes
kündigen."
Die Klausel in Nr. 19 Abs. (5)-alt wird
inhaltsgleich zu Nr. 19 Abs. (6)-neu.
Nr. 21 Außergerichtliche Streitschlichtung
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank
besteht für Verbraucher die Möglichkeit, den
Ombudsmann der privaten Banken anzurufen.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine
Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag
(§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können
auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den
Ombudsmann der privaten Banken anrufen.
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die
Schlichtung von Kundenbeschwerden im
deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur
Verfügung gestellt wird oder im Internet unter
www.bankenverband.de abrufbar ist.
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der
Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der
privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de)
teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur
Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den
Ombudsmann der privaten Banken anzurufen.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine
Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§
675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können
auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den
Ombudsmann der privaten Banken anrufen.
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die
Schlichtung von Kundenbeschwerden im
deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur
Verfügung gestellt wird oder im Internet unter
www.bankenverband.de abrufbar ist.
Die Beschwerde ist schriftlich an die
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband
deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062
Berlin, zu richten.
Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief,
Telefax oder E-Mail) an die
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband
deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062
Berlin, Telefax: (030) 1663-3169, E-Mail:
[email protected] zu richten.