Vergaberechtsnovelle 2016: Grundzüge der Neuerungen und Tipps

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
NS160839
Donnerstag, 4. August 2016
Hannover Congress Centrum
Theodor-Heuss-Platz 1–3
30175 Hannover
Telefon: 0511 811 33 77
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
335,00 € für Mitglieder des vhw
395,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Überblicksseminar
Vergaberechtsnovelle 2016:
Grundzüge der Neuerungen
und Tipps für die Praxis
Donnerstag
4. August 2016
Hannover
ermin
Zusatzt
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren ist zum 18. April
2016 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts soll öffentlichen Auftraggebern ein neues übersichtliches und leichter handhabbares Regelwerk für die Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen an die Hand gegeben werden.
Die Reform gibt dem Vergaberecht eine neue Struktur: Zahlreiche Vorschriften
erhalten einen neuen Regelungsort, so wird z. B. der 4. Teil des GWB wesentlich erweitert und die VgV erhält zahlreiche Regelungen, die zuvor in den Vergabeordnungen platziert waren. Erstmalig werden für alle Vergabeverfahren
die wesentlichen Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe vereinheitlicht.
Mit der Konzessionsverordnung wird das Recht der Konzessionen erstmals
und in einer ganz neuen Rechtsverordnung geregelt. Darüber hinaus gibt es
eine Vielzahl von neuen Detailregelungen, z.B. zu den Themen Vergabearten,
Eignung, Zuschlagskriterien, Ausführungsbedingungen, Vertragsänderungen
und zur öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit. Schließlich wird die e-Vergabe eine größere Bedeutung erhalten und zu ganz praktischen Änderungen
im Arbeitsalltag führen.
Hierzu möchten wir Ihnen vorliegende Veranstaltung anbieten, die einen Überblick über die anstehenden Änderungen gibt:
• Die wichtigsten Änderungen der Vergaberechts
• Auswirkungen auf die kommunale Praxis
• Neue Ausnahmen für Auftraggeber
IHRE REFERENTEN
Dr. Daniel Fülling
Referat „Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, Immobilienwirtschaft“, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Turgut Pencereci
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Anwaltmediator (DAA)
GKMP-Pencereci Partnerschaft, RAe/StB/WP, Bremen – Potsdam – Schwerin.
Er berät ganz überwiegend die öffentliche Hand und deren Unternehmen.
DONNERSTAG, 4. AUGUST 2016
Vergaberechtsnovelle 2016: Grundzüge der Neuerungen und
Tipps für die Praxis
10:00 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Vergaberechtsnovelle 2016: Grundzüge der
Neuerungen und Tipps für die Praxis
Seminarbeginn
NS160839, Donnerstag, 4. August 2016, Hannover
• Einführung
• Überblick zum Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren
• Ziele der Vergaberechtsreform auf europäischer und deutscher Ebene
• Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts (4. Teil des GWB,
Vergabeverordnung, VOB/A EU, Konzessionsvergabeverordnung,
Sektorenverordnung)
• Vergabestatistik
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
• Schwellenwertberechnung (Schätzung des Auftragswerts)
• Ausnahmen vom Vergaberecht bei öffentlich-öffentlicher
Zusammenarbeit (Inhouse-Vergabe und interkommunale
Zusammenarbeit)
• Grundsätze der Kommunikation; Einführung der elektronischen
Auftragsvergabe (eVergabe)
• Neuerungen bei den Verfahrensarten (Verhandlungsverfahren,
wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft, Fristen)
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
• Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung (auch Nachweisführung
durch Gütezeichen)
Name, Vorname
• Nebenangebote
Dienstbezeichnung
• Neue Systematik zur Eignung und zu den Eignungskriterien;
Ausschlussgründe
Amt / Abteilung
• Nachweisführung; Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Telefon
E-Mail
• Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe
• Neuerungen beim Zuschlag und der Zuschlagserteilung (auch
Nachforderung von Unterlagen)
Rechnungsadresse
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter und Mitarbeiter von Vergabestellen, Kämmereien und Rechnungsprüfungsämtern sowie der Fachämter von Gemeinden, Städten und Kreisen sowie
deren Unternehmen, Architekten- und Ingenieurbüros, Vertreter der Bau- und
Wohnungswirtschaft sowie Rechtsanwälte.
• Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
• Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
Straße
• Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen
besonderen Dienstleistungen (Sonderregime)
PLZ / Ort
• Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und
Ingenieurleistungen
Telefon / Fax
16:30 Uhr
Seminarende
11:15 und 15:15 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de