HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER PLZ/Ort Straße Institution Name 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Vollzeit-Studierende (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: RP176106 Dienstag, 21. März 2017 INNdependence Gleiwitzer Str. 4 55131 Mainz Telefon: 06131 250 538-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Veranstaltung Streckenkontrolle von Straßen, Wegen und Plätzen im Rahmen der Verkehrssicherheit Dienstag 21. März 2017 Mainz www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME • Kontinuierliche Straßenkontrollen sind erforderlich um schuldhafte Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht zu vermeiden. Die Straßen- und Wegegesetze normieren die Verkehrssicherungspflicht ausdrücklich als öffentlich-rechtliche Pflicht der Straßenbaulastträger. • Die zeitlichen Intervalle der Kontrollen orientieren sich an der Verkehrsbedeutung und der Gefährlichkeit der Straße. Das Seminar bezieht die Empfehlungen und Musterdienstanweisungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer mit in die Betrachtung ein. • Der Gebrauchswert von Straßen kann mittels der regelmäßigen Kontrollen erhalten und meistens noch gesteigert werden. • Während früher die Erfassung und Dokumentation in Papierform (Vordrucke) erfolgte, werden heute sinnvollerweise immer häufiger digitale EDV-Programme eingesetzt. Spezielle Outdoor-PC-Lösungen (z. B. Handheld o. ä.) erleichtern die Vor-Ort-Erfassung wesentlich und tragen zur Effektivitätssteigerung und Optimierung bei. • Das Seminar wurde speziell auf praxistaugliche und rechtssichere Lösungen hin konzipiert. Es wird Ihnen ein optimales Forum der Information und Diskussion geboten. • Die Veranstaltung ist für Teilnehmer aus Hessen und Rheinland-Pfalz gleichermaßen geeignet. IHR REFERENT Bernd Mende Gesellschafter und Geschäftsführer der Ge-Komm GmbH, Gesellschaft für kommunale Infrastruktur DIENSTAG, 21. MÄRZ 2017 Streckenkontrolle von Straßen, Wegen und Plätzen im Rahmen der Verkehrssicherheit 09:30 Uhr Mitarbeiter, Führungs- und Fachkräfte sowie leitende Straßenkontrolleure von Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Tiefbauämtern und Bauhöfen, die Verantwortung für öffentliche Straßen tragen. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN 29. März 2017, RP176006, in Mainz Straßenausbaubeiträge in Rhl.-Pf. – Grundstück, Verteilungsgebiet, Verteilungsmaßstab Referent: RA Dr. Peter Spengler 6. April 2017, RP176102, in Mainz Praxis- und Rechtsfragen des neuen Marktrechts in Rheinland-Pfalz (LMAMG) Referent: Detlef Stollenwerk Streckenkontrolle von Straßen, Wegen und Plätzen im Rahmen der Verkehrssicherheit Beginn der Veranstaltung RP176106, Dienstag, 21. März 2017, Mainz Themenschwerpunkte: • Rechtlichen Grundlage der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen Name, Vorname • Neuorganisation, bzw. Optimierung der Arbeitsabläufe Dienstbezeichnung • Schaffung einer Organisation / Musterdienstanweisungen Amt / Abteilung • Festlegen und Planen von Touren • Zeitliche Intervalle der Durchführung Telefon • Effektiver Einsatz von Outdoor-PC-Lösungen (z.B. Handheld / GPS-Ortung o.ä.) Name, Vorname • Erkennen von Defiziten / Gefahrenstellen in der Örtlichkeit Dienstbezeichnung • Dokumentationsmöglichkeiten und -formen der festgestellten Mängel Amt / Abteilung Telefon E-Mail E-Mail • Beispiele aus der Praxis 16:00 Uhr Ende der Veranstaltung 09:00 Uhr 11:15 bis 11:30 Uhr 12:45 bis 13:45 Uhr AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN SIE HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Begrüßungskaffee Kaffee-/Teepause Gemeinsames Mittagessen mit anschl. Kaffee Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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