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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY172019
Mittwoch, 22. März 2017
Eden Hotel Wolff
Arnulfstr. 4
80335 München
Telefon: 089 551150
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Militärflächen,
Bahngrundstücke:
Wie kann die Gemeinde
die Entwicklung steuern?
Mittwoch
22. März 2017
München
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Entwicklung und Nutzung früherer Bahn- oder Militärflächen hat für viele Städte und Gemeinden erhebliche Bedeutung. Nicht selten handelt es sich
um großflächige Areale von 10 bis 500 ha oder um zentrale Grundstücke im
Ortskern („Filetgrundstücke“). Die örtlichen Bodenpreise, die ortsansässigen Gewerbebetriebe aber auch die gemeindlichen Einrichtungen werden
von der baulichen Entwicklung auf diesen Flächen maßgeblich beeinflusst:
Die Ausweisung von Wohnbauland in großem Umfang kann unter Umständen die Bodenpreise dämpfen.
Aber wer wird die Parzellen kaufen oder die Wohnungen mieten? Auswärtige oder Einheimische? Vermögende Kapitalanleger oder wohnungssuchende Familien? Verträgt der Einzelhandel im Ortskern die Neuausweisung
eines Gewerbegebietes? Wer soll die Folgekosten für Kindertagesstätten
und Grundschulen bezahlen? Können Flächen für Gemeindebedarfseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden? Was kosten diese Flächen? Welche
Risiken wegen Altlasten sind zu befürchten? Wie kann sich die Gemeinde in
Stellung bringen?
Dies ist nur ein Teil der Fragen, auf die das Seminar Antworten gibt. Im Zentrum wird dabei die Frage stehen, wie die Gemeinde die Entwicklung steuernd beeinflussen kann.
IHRE REFERENTEN
Dr. Clemens Demmer
Rechtsanwalt in der Sozietät Becker Büttner Held; befasst sich insbesondere mit kommunaler Baulandentwicklung, mit Bauprojekten von Kommunen wie privaten Vorhabenträgern, der Planung und Genehmigung
von Energie- und Infrastrukturanlagen sowie mit der
Gestaltung städtebaulicher, insbesondere grundstücksbezogener, Verträge
Dr. Max Reicherzer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Sozietät Becker Büttner Held, seit vielen Jahren
mit der Gestaltung von kommunalen Baulandentwicklungsmodellen befasst; vertritt Kommunen gerichtlich
und außergerichtlich insbesondere bei der Konversion
militärischer Liegenschaften und bei der Umwandlung
ehemaliger Bahnflächen
MITTWOCH, 22. MÄRZ 2017
Militärflächen, Bahngrundstücke:
Wie kann die Gemeinde die Entwicklung steuern?
10:00 Uhr Beginn des Seminars
1) Rechtsstellung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Militärflächen, Bahngrundstücke:
Wie kann die Gemeinde die Entwicklung steuern?
BY172019, Mittwoch, 22. März 2017, München
2) Veräußerungsgrundsätze bei Kasernen
3) Veräußerung von Bahnflächen
Name, Vorname
4) Kaufpreisebildung, Bewertung der Grundstücke
Dienstbezeichnung
5)Altlastenproblematik
Amt / Abteilung
6) Steuerung durch:
TelefonE-Mail
• Bauleitplanung
– Problemfelder: Entwidmung
–Denkmalschutz
– Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
– Bewertung bestehender Baurechte
–Einzelhandelsausschluss
• städtebauliche Verträge
–Zielbindungsverträge
–Zwischenerwerbsmodelle
–Folgekostenverträge
• Vorkaufsrechte
– gesetzliche Vorkaufsrechte
–Vorkaufsrechtssatzung
• Sanierungssatzung
• städtebaulicher Entwicklungsbereich
16:30 Uhr Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
Rechnungsadresse
Ende des Seminars
11:15 und 15:15 Uhr Kaffeepausen
13:00 bis 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
Straße
PLZ / Ort
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Mitarbeiter der Bau-, Liegenschafts- und Rechtsämter der Kommunen, Vertreter von Planungsbüros und
Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft, sowie Berater und Rechtsanwälte.
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de