Gefahrguttransporte: Beschränkt befahrbare Tunnel Tunnel mit einer Länge von mehr als 300 Meter werden in der Schweiz für die Durchfahrt von Gefahrguttransporten in fünf Tunnelkategorien von A bis E eingetielt. Während ein Tunnel der Tunnelkategorie A für alle Gefahrgut-Transporte uneingeschränkt befahrbar ist, ist ein Tunnel der Tunnelkategorie E für alle Gefahrgut-Transporte gesperrt, bis auf die in diesem Merkblatt aufgeführten Ausnahmen. Die Tunnelkategorien B, C und D schränken die Durchfahrt von gewissen Gefahrgütern ein. Information in den Beförderungspapieren Im Beförderungspapier muss der Versender den zur UN-Nummer zugehörigen Tunnelbeschränkungscode angeben, falls sich auf der Transportroute beschränkt befahrbare Tunnel befinden. Der Chauffeur muss sich vor der Abfahrt über den restriktivsten Tunnelbeschränkungscode seiner Ladung informieren. Der restriktivste Tunnelbeschränkungscode gilt unabhängig von der Lademenge für das ganze Fahrzeug. Signalisation Mit Gefahrgut beschränkt befahrbare Tunnel oder bereits die Zufahrtstrecken zu diesen Tunneln sind entsprechend signalisiert. Chauffeure, welche das entsprechende Signal trotz entsprechendem Gefahr-gut an Board nicht beachten, verhalten sich nicht vorschriftsgemäss und müssen sich für ihr Handeln verantworten. Erlaubte Befahrung von kategorisierten Tunneln Alle Gefahrgut-Transporte mit freigestellten Mengen (Excepted Quantities) begrenzten Mengen (Limited Quantities, LQ) bis 8 Tonnen Freistellungen nach 1.1.3 ADR wie Transporte innerhalb der Freigrenze bis maximal 1000 Punkten unterliegen nicht den Tunnelbeschränkungen. Der Chauffeur kann sämtliche Strassentunnel, auch solche der Tunnelkategorien B - E uneingeschränkt durchfahren. Beförderung von begrenzten Mengen (Limited Quantities, LQ) über 8 Tonnen Bei Beförderung von LQ von über 8 Tonnen in einer Beförderungseinheit mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von über 12 Tonnen dürfen Tunnel der Kategorie E nicht befahren. Situation in der Schweiz Folgende Strassentunnel sind in der Schweiz der Tunnelkategorie E zugeordnet: Nationalstrasse = N Kantonsstrasse = KS Kanton Tunnel Tunnelkategorie (1.9.5.2 ADR) UR / TI N2 Göschenen-Airolo St. Gotthard E TI N2 Lugano Vedeggio-Cassarate E GR N 13 Thusis-Tessin San Bernardino E TG KS Frauenfeld Kreisel Bahnhof Frauenfeld E TI KS Bellinzona-Brissago Mappo / Morettina E VD KS Crissier Galerie du Marcolet E Martigny-Aosta Grosser St. Bernhard E Beckenried-Flüelen Selisberg VS / Italien KS NW/UR N2 Swiss TS Technical Services AG Merkblatt Beschränkt befahrbare Tunnel, Ausgabe 1/2015, gültig bis auf Weiteres Juli 2015, V1, MER E, ausser Mo-Fr 7-17 Uhr (bis zur Aufhebung)
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