Gefahrguttransporte: Beschränkt befahrbare Tunnel

Gefahrguttransporte: Beschränkt befahrbare Tunnel
Tunnel mit einer Länge von mehr als 300 Meter werden in der Schweiz für die Durchfahrt von Gefahrguttransporten in fünf Tunnelkategorien von A bis E eingetielt. Während ein Tunnel der Tunnelkategorie A für alle
Gefahrgut-Transporte uneingeschränkt befahrbar ist, ist ein Tunnel der Tunnelkategorie E für alle Gefahrgut-Transporte gesperrt, bis auf die in diesem Merkblatt aufgeführten Ausnahmen. Die Tunnelkategorien B, C und D schränken die Durchfahrt von gewissen Gefahrgütern ein.
Information in den Beförderungspapieren
Im Beförderungspapier muss der Versender den zur UN-Nummer zugehörigen Tunnelbeschränkungscode
angeben, falls sich auf der Transportroute beschränkt befahrbare Tunnel befinden. Der Chauffeur muss sich
vor der Abfahrt über den restriktivsten Tunnelbeschränkungscode seiner Ladung informieren. Der restriktivste
Tunnelbeschränkungscode gilt unabhängig von der Lademenge für das ganze Fahrzeug.
Signalisation
Mit Gefahrgut beschränkt befahrbare Tunnel oder bereits die
Zufahrtstrecken zu diesen Tunneln sind entsprechend signalisiert. Chauffeure, welche das entsprechende Signal trotz entsprechendem Gefahr-gut an Board nicht beachten, verhalten
sich nicht vorschriftsgemäss und müssen sich für ihr Handeln
verantworten.
Erlaubte Befahrung von kategorisierten Tunneln
Alle Gefahrgut-Transporte mit
 freigestellten Mengen (Excepted Quantities)
 begrenzten Mengen (Limited Quantities, LQ) bis 8 Tonnen
 Freistellungen nach 1.1.3 ADR wie Transporte innerhalb der Freigrenze bis maximal 1000 Punkten
unterliegen nicht den Tunnelbeschränkungen. Der Chauffeur kann sämtliche Strassentunnel, auch solche der
Tunnelkategorien B - E uneingeschränkt durchfahren.
Beförderung von begrenzten Mengen (Limited Quantities, LQ) über 8 Tonnen
Bei Beförderung von LQ von über 8 Tonnen in einer Beförderungseinheit mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von über 12 Tonnen dürfen Tunnel der Kategorie E nicht befahren.
Situation in der Schweiz
Folgende Strassentunnel sind in der Schweiz der Tunnelkategorie E zugeordnet:
Nationalstrasse = N
Kantonsstrasse = KS
Kanton
Tunnel
Tunnelkategorie (1.9.5.2 ADR)
UR / TI
N2
Göschenen-Airolo
St. Gotthard
E
TI
N2
Lugano
Vedeggio-Cassarate
E
GR
N 13
Thusis-Tessin
San Bernardino
E
TG
KS
Frauenfeld
Kreisel Bahnhof Frauenfeld
E
TI
KS
Bellinzona-Brissago
Mappo / Morettina
E
VD
KS
Crissier
Galerie du Marcolet
E
Martigny-Aosta
Grosser St. Bernhard
E
Beckenried-Flüelen
Selisberg
VS / Italien KS
NW/UR
N2
Swiss TS Technical Services AG
Merkblatt Beschränkt befahrbare Tunnel, Ausgabe 1/2015, gültig bis auf Weiteres
Juli 2015, V1, MER
E, ausser Mo-Fr 7-17 Uhr
(bis zur Aufhebung)