16 Freitag, 6. November 2015 Die Schweiz: ein Zensurstaat? Wenn fremde Richter richtig richten Von Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld TG Die Schweiz wurde wegen ihres Antrirassimusartikels vom Europäischen Gerichtshof verurteilt und mit einem totalitären und diktatorischen Regime verglichen. Zu Recht. Eine demokratische Gesellschaft soll missliebige Ansichten nicht verbieten, seinen Bürgern die Geschichtsschreibung nicht dekretieren. Die Antirassismus-Strafnorm, die viel zu schnell bemüht wird und die wegen ihrer unmöglichen Formulierung immer wieder Schwierigkeiten aufwirft, ist künftig ausgesprochen zurückhaltend auszulegen. Und wir sollten keine fremden Richter benötigen, um uns sagen zu lassen, dass politische Zensur hierzulande nichts zu suchen hat. Völkermord oder nicht? Der Völkermord an den christlichen Armeniern im Ersten Weltkrieg war einer der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts. Die offizielle türkische Geschichtsschreibung sieht das allerdings anders, so auch der türkische Politiker Dogu Perincek, der 2005 in Lausanne den Völkermord als «internationale Lüge» bezeichnet hatte. Er wurde deswegen wegen Rassendiskriminierung verurteilt. der Gerichtshof ohne stichhaltige Beweise vorwarf, sie hätten einen Schwarzafrikaner bei einer Drogenkontrolle halbtot geschlagen. Immer wenn der EGMR Ausländern mehr Rechte einräumt, akzeptiert dies die offizielle Schweiz. Im Falle des Antirassismusartikels, welcher ja meist gegen Schweizer angewandt wird, ersuchte der Bund die Grosse Kammer des EGMR dagegen um eine Neubeurteilung des Falles, beharrte also darauf, die Meinungsfreiheit zulasten von uns einschränken zu wollen. Allerdings vergeblich: Die Grosse Kammer verurteilte die Schweiz erneut wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit. Die Schweizer Gerichte hätten den türkischen Politiker «zensuriert, weil er eine Meinung äusserte, die der in der Schweiz vorherrschenden widerspricht.» Das unfreie Wort Es ist für die Schweiz eine peinliche Niederlage. Sie wird wegen ihres Antrirassimusartikels mit einem totalitären und diktatorischen Regime verglichen. Aber es ist so: Abweichende Meinungen werden hierzulande allzu oft kriminalisiert. Wendige Politanwälte und staatlich finanzierte Gutmenschengruppen zerren jeden Politiker vor Gericht, welcher ihnen nicht passt und missbrauchen die Justiz zu politischen Zwecken: Blocher, Brunner, Amstutz, Heer, Schlüer, Thiel, Schmitt, Tschäppät und sogar die Sekretäre der SVP wurden mit Strafverfahren bedroht oder in sie verwickelt. Langjährige, lähmende Verfahren und ein Klima der Angst und des Meinungsterrors sind die Folgen. Perincek beharrte auf seiner Meinung und zog seinen Fall an den Europäischen Gerichtshof. Der EGMR hiess seine Beschwerde gut und rügte die Schweiz, sie habe die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt. Und fand deutliche Worte: Sich öffentlich zu kontroversen und heiklen Fragen zu äussern, sei Keine fremden Richter einer der fundamentalen Aspekte des Rechts auf Meinungsäusserungsfreiheit, die eine tolerante und Dieser Irrweg muss beendet werden, eine demokrapluralistische Gesellschaft von einem totalitären tische Gesellschaft muss Auseinandersetzungen zulassen. Die Antirassismus-Strafnorm, die viel zu oder diktatorischen Regime unterscheide. schnell bemüht wird und die wegen ihrer unmögliDie Schweiz wird zweimal verurteilt chen Formulierung immer wieder Schwierigkeiten aufwirft, ist künftig ausgesprochen zurückhaltend In der Regel fügt sich der Bund immer, wenn er auszulegen. Und: Wir sollten keine fremden Richter vom EGMR verurteilt wird. So akzeptierte er un- benötigen, um uns sagen zu lassen, dass politische verständlicherweise, dass der kriminelle Algerier Zensur in unserem Lande nichts zu suchen hat. Boultif nicht ausgewiesen werden darf. Oder er Hermann Lei wehrte sich nicht für die Genfer Polizisten, welchen im Internet Ulrich Schlüer im Gespräch mit Martina Bircher Sozialvorsteherin Aarburg AG Asylchaos: Behauptung oder Realität? www.schweizerzeit.ch Aufgezeichnete Sendung von «Schweiz 5» I M P R E S S U M Herausgeberin: «Schweizerzeit» Verlags AG, 8416 Flaach, PC-Konto 84-3870-9 Verlagsleitung: Ulrich Schlüer Redaktion: Postfach 54, 8416 Flaach Telefon 052 3013100, Telefax 052 3013103 E-Mail: [email protected] Internet: www.schweizerzeit.ch Chefredaktor: Olivier Kessler Mitarbeiter: Karl Eckstein, Christian Eiholzer, Thomas Fuchs, Patrick Freudiger, Arthur Häny, Hans Kaufmann, Hermann Lei, Anian Liebrand, Luzi Stamm, Artur Terekhov. Inserate: H+H Concept, Hans-Peter Heer, Sunnenbergstrasse 64, 8447 Dachsen, Telefon 052 659 54 50, Telefax 052 659 54 51 E-Mail: [email protected] Auflage gem. WEMF: 15 347 (1. Oktober 2014) Druck: FRIDOLIN Druck und Medien, W. Feldmann AG, Hauptstr. 2, 8762 Schwanden Einzelpreis: Fr. 3.50, erscheint vierzehntäglich Jahresabonnement: mind. Fr. 70.– /Euro 70.– Die nächste «Schweizerzeit» erscheint am (Bild: Hadrian) Demonstranten verteidigen in Strassburg die Meinungsfreiheit. 20. November 2015
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