SZ Nr 21 Di 1530

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Freitag, 6. November 2015
Die Schweiz: ein Zensurstaat?
Wenn fremde Richter richtig richten
Von Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld TG
Die Schweiz wurde wegen ihres Antrirassimusartikels vom Europäischen Gerichtshof verurteilt und mit einem totalitären
und diktatorischen Regime verglichen.
Zu Recht.
Eine demokratische Gesellschaft soll missliebige
Ansichten nicht verbieten, seinen Bürgern die Geschichtsschreibung nicht dekretieren. Die Antirassismus-Strafnorm, die viel zu schnell bemüht wird
und die wegen ihrer unmöglichen Formulierung
immer wieder Schwierigkeiten aufwirft, ist künftig
ausgesprochen zurückhaltend auszulegen. Und wir
sollten keine fremden Richter benötigen, um uns
sagen zu lassen, dass politische Zensur hierzulande
nichts zu suchen hat.
Völkermord oder nicht?
Der Völkermord an den christlichen Armeniern im
Ersten Weltkrieg war einer der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts. Die offizielle
türkische Geschichtsschreibung sieht das allerdings
anders, so auch der türkische Politiker Dogu Perincek, der 2005 in Lausanne den Völkermord als «internationale Lüge» bezeichnet hatte. Er wurde deswegen wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
der Gerichtshof ohne stichhaltige Beweise vorwarf,
sie hätten einen Schwarzafrikaner bei einer Drogenkontrolle halbtot geschlagen. Immer wenn der
EGMR Ausländern mehr Rechte einräumt, akzeptiert dies die offizielle Schweiz.
Im Falle des Antirassismusartikels, welcher ja meist
gegen Schweizer angewandt wird, ersuchte der Bund
die Grosse Kammer des EGMR dagegen um eine
Neubeurteilung des Falles, beharrte also darauf, die
Meinungsfreiheit zulasten von uns einschränken zu
wollen. Allerdings vergeblich: Die Grosse Kammer
verurteilte die Schweiz erneut wegen Verletzung
der Meinungsäusserungsfreiheit. Die Schweizer
Gerichte hätten den türkischen Politiker «zensuriert,
weil er eine Meinung äusserte, die der in der Schweiz
vorherrschenden widerspricht.»
Das unfreie Wort
Es ist für die Schweiz eine peinliche Niederlage.
Sie wird wegen ihres Antrirassimusartikels mit einem totalitären und diktatorischen Regime verglichen. Aber es ist so: Abweichende Meinungen werden hierzulande allzu oft kriminalisiert. Wendige
Politanwälte und staatlich finanzierte Gutmenschengruppen zerren jeden Politiker vor Gericht,
welcher ihnen nicht passt und missbrauchen die
Justiz zu politischen Zwecken: Blocher, Brunner,
Amstutz, Heer, Schlüer, Thiel, Schmitt, Tschäppät
und sogar die Sekretäre der SVP wurden mit Strafverfahren bedroht oder in sie verwickelt. Langjährige, lähmende Verfahren und ein Klima der Angst
und des Meinungsterrors sind die Folgen.
Perincek beharrte auf seiner Meinung und zog seinen Fall an den Europäischen Gerichtshof. Der
EGMR hiess seine Beschwerde gut und rügte die
Schweiz, sie habe die Meinungsäusserungsfreiheit
verletzt. Und fand deutliche Worte: Sich öffentlich
zu kontroversen und heiklen Fragen zu äussern, sei
Keine fremden Richter
einer der fundamentalen Aspekte des Rechts auf
Meinungsäusserungsfreiheit, die eine tolerante und Dieser Irrweg muss beendet werden, eine demokrapluralistische Gesellschaft von einem totalitären tische Gesellschaft muss Auseinandersetzungen zulassen. Die Antirassismus-Strafnorm, die viel zu
oder diktatorischen Regime unterscheide.
schnell bemüht wird und die wegen ihrer unmögliDie Schweiz wird zweimal verurteilt chen Formulierung immer wieder Schwierigkeiten
aufwirft, ist künftig ausgesprochen zurückhaltend
In der Regel fügt sich der Bund immer, wenn er auszulegen. Und: Wir sollten keine fremden Richter
vom EGMR verurteilt wird. So akzeptierte er un- benötigen, um uns sagen zu lassen, dass politische
verständlicherweise, dass der kriminelle Algerier Zensur in unserem Lande nichts zu suchen hat.
Boultif nicht ausgewiesen werden darf. Oder er
Hermann Lei
wehrte sich nicht für die Genfer Polizisten, welchen
im Internet
Ulrich Schlüer
im Gespräch mit
Martina Bircher
Sozialvorsteherin
Aarburg AG
Asylchaos:
Behauptung
oder
Realität?
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Aufgezeichnete Sendung von
«Schweiz 5»
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(Bild: Hadrian)
Demonstranten verteidigen in Strassburg die Meinungsfreiheit.
20. November 2015