Deutschpflicht in Pause verletzt Privatsphäre

Rechtspanorama
13
MONTAG, 2. NOVEMBER 2015
Interview. Gabriele Kucsko-Stadlmayer tritt heute ihr Amt als österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte an. Mit der „Presse“ spricht sie über Massenflucht, Integration, Meinungsfreiheit und richterliche Selbstkritik.
„Deutschpflicht in Pause verletzt Privatsphäre“
Gleichbehandlung von Frauen ist
ein hoher Wert! Es gibt aber heikle
Grenzziehungen, etwa zur Religionsfreiheit und zur Achtung der
Privatsphäre, die zu wahren sind.
Beim Asylrecht geht es zunächst
nur um die Frage: Ist jemand verfolgt, hat er Anspruch auf Schutz?
VON BENEDIKT KOMMENDA
Die Presse: Sie werden heute in
Straßburg am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) angelobt. Wie groß wird
der Aktenberg sein, den Sie zum
Empfang bekommen?
Gabriele Kucsko-Stadlmayer: Ich
freue mich sehr auf die neue Aufgabe, aber es sind Aktenberge im
buchstäblichen Sinn. Der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) gehören 47 Staaten bis hin
zum Kaukasus und über den Ural
an. Im Jahr 2014 gab es mehr als
56.000 Beschwerden, da kommen
auf die Richter tatsächlich sehr viele Akten zu. Man hat allerdings Unterstützung auf juristischer Ebene.
Der Gerichtshof hat 2011 im Fall
M.S.S. das Dublin-System infrage
gestellt, indem er eine Rückführung eines Afghanen aus Belgien
ins Erstaufnahmeland Griechenland für unzulässig erklärt hat.
Die Zustände dort wären unzu-
„Auch Selbstkritik ist eine richterliche Tugend“, sagt Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Österreichs neue Richterin in Straßburg.
mutbar. Gibt es einen menschenrechtskonformen
Weg,
der
Flüchtlingskrise Herr zu werden?
Das ist geradezu notwendig! In der
EU weiß man, dass einige Staaten
an der Außengrenze völlig überfordert sind, insbesondere Italien und
Griechenland. Eine menschenrechtskonforme Lösung ist hoffentlich auf dem Weg, und dort, wo
Beschwerden an den EGMR herangetragen werden, wird dieser sicher kontrollierend einschreiten.
An diesem Problem sehen wir
auch, wie wichtig die externe Kontrolle durch den Gerichtshof ist. Im
Lampedusa-Urteil vom September
hat der EGMR etwa einen ganzen
ZUR PERSON
Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Wienerin
des Jahrgangs 1955, ist ab heute
Richterin am Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte. Kucsko-Stadlmayer
kommt aus der Wissenschaft: Sie hat
sich 1985 in Wien für Verfassungs- und
Verwaltungsrecht habilitiert und wurde
1993 Universitätsprofessorin. 1995 bis
September 2015 war sie auch Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs.
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Maßnahmenkatalog zur Behandlung von Flüchtlingen in Aufnahmelagern definiert. Ein ganz wichtiges menschenrechtliches Erfordernis ist die individuelle Behandlung von Asylwerbern. Kein Asylwerber ist in genau der gleichen
Lage wie ein anderer.
[ Clemens Fabry ]
Ist eine individuelle Beurteilung
in einem 48-Stunden-Verfahren
an der Grenze denkbar – so wie es
in Deutschland diskutiert wurde?
Das ist ein verständliches politisches Ziel. In bestimmten Fällen
kann es erreichbar sein, etwa wenn
jemand aus einem sicheren Herkunftsland kommt und offensichtlich kein Recht auf Asyl hat. Freilich
muss es immer eine faire Anhörung
geben. Und es ist keine wünschenswerte Forderung für alle Fälle.
bei Massenflucht und Migration im
heutigen Ausmaß, veranlasst durch
den Bürgerkrieg in Syrien und die
unsichere Lage in Afghanistan oder
dem Irak. Wenn so viele Menschen
ihr Land verlassen müssen und
auch unter Inkaufnahme größter
Strapazen wollen, muss so ein System scheitern. Selbst bei gewissen
Ausgleichszahlungen überfordert
es die Länder an den Außengrenzen. Die EU-Kommission sieht dies
und hat einen Umdenkprozess in
Gang gebracht, um – neben Maßnahmen wie einer verstärkten Sicherung der Außengrenzen und finanziellen Beiträgen an die Türkei –
zu einem gerechten Verteilungsschlüssel zu kommen. Leider gibt
es in der EU eine ganze Reihe von
Staaten, die keine dauerhafte Quotenregelung wollen.
Gegner des Dublin-Systems kritisieren, dass das Asylrecht vielerorts leerläuft, weil Fremde dort
per Fallschirm abspringen müssten, um nicht aus einem sicheren
Drittland zu kommen.
Das Dublin-System wurde schon
immer kritisiert, versagt aber völlig
Bietet die EMRK die nötigen Antworten auf Fragen der Integration von Fremden? Ist etwa eine
Pflicht denkbar, die Sprache des
Aufnahmelandes zu erlernen?
Die EMRK bietet sehr viel Spielraum, Integration von Menschen
zu verlangen. Insbesondere die
Aber gibt es auch etwas wie ein
Gebot der Integration?
In rechtlicher Hinsicht nicht. Man
muss außerdem wachsam sein, damit integrationsfördernde Maßnahmen nicht zu einem Eingriff in
die Freiheitsrechte mutieren. Die
EMRK verlangt zum Beispiel auch,
dass man Religion, Sprache und
Kultur eines Menschen respektiert.
Eine Deutschpflicht in der Schulpause wäre damit etwa nicht vereinbar. Die Anpassung an das Wertesystem der EMRK kann und
muss jedoch verlangt werden.
Mit anderen Urteilen zog sich
der EGMR viel Ärger zu. Im Fall
Hirst hat er Großbritannien 2004
verurteilt, weil Strafgefangenen
generell das Wahlrecht entzogen
war. Während Österreich nach
einer analogen Verurteilung seine Rechtslage geändert hat, verweigern die Briten dem EGMR
offen den Gehorsam. Auch Russland widersetzt sich dem EGMR,
in lupenreinen Demokratien wie
den Niederlanden, Belgien, der
Schweiz gibt es intensive Debatten über die Autorität des EGMR.
Ist das System glaubwürdig?
Wenn der Gerichtshof wie im Fall
Hirst eine Schadenersatzpflicht
festsetzt und diese nicht befolgt
wird, verletzt das die Konvention
und ist primär ein Problem der jeFortsetzung auf Seite 14
WachSen
Sie unS
Mit
Die EMRK bietet einen weltweit
einmaligen Rechtsschutz, der es
jedem Einzelnen ermöglicht, ein
verbindliches Urteil über einen
Staat durch ein übergeordnetes
Gericht zu erwirken. Kann der
Gerichtshof angesichts der Fallzahlen wirksam bleiben? 55,3
Prozent der Beschwerden kommen aus nur acht Europaratsstaaten mit schlecht funktionierenden Rechtsschutzsystemen, allen
voran Russland und die Ukraine.
Die Europaratsstaaten, aber auch
der Gerichtshof selbst haben in den
letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um der Beschwerdeflut Herr zu werden. Insbesondere das 14. Zusatzprotokoll
zur EMRK hat eine Reihe verfahrensrechtlicher Vereinfachungen
eingeführt, insbesondere das Zulässigkeitskriterium des erheblichen
Nachteils für den Beschwerdeführer. Es geht ja nicht nur darum, die
Zahlen zu reduzieren, sondern
auch darum, jene Beschwerden herauszufiltern, die einer intensiven
Bearbeitung bedürfen und in denen es um schwere Menschenrechtsverletzungen geht.
Das Verbot der Totalverschleierung in Frankreich hat der
EGMR akzeptiert. Soll das die Integration fördern?
Ja. Das ist ein sehr gutes Beispiel
dafür, dass der EGMR eine integrationsfördernde Maßnahme im
rechtspolitischen Ermessensspielraum der Staaten sieht. Es geht um
den Versuch, Fremde zu einem
Teil der Gesellschaft werden zu lassen. Das wäre ja wünschenswert.
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14 SPORT
16
RECHTSPANORAMA
1
FUSSBALL-DATEN
Interview: „Deutschpflicht in der
Schulpause verletzt
Tipico-Bundesliga
14. Runde die Privatsphäre“
MONTAG, 2. NOVEMBER 2015
Vorrang für Ausschüttung des
Gewinns fällt wieder
1. Salzburg
12 7 3 2 34 17 24
Fortsetzung
von 12
Seite
zeigt, dass man auch eine andere
2. Austria
7 13
3 2 23 16 24
3. Rapid
11 7 1 3 Dennoch
23 14 22
weiligen
Regierung.
Meinung vertreten kann. Richter
4. Admira
12 6Akzeptanzdefi2 4 18 20 20
schwächen
solche
müssen entscheiden – ob in die
5. Mattersburg
12 5 1 5 20 23 19
zite
auch
in
gewissem
Maß
die
eine
oder die andere Richtung, ist
6. Sturm Graz
12 5 3 4 15 14 18
Glaubwürdigkeit
oft eine Abwägungsfrage.
7. Grödig
12 des
3 3 EGMR.
6 20 22 Die12
ser
muss sich12fragen,
die
8. Altach
4 0 8ob13 er
18 12
9. Ried
12 2 3 7 9Ermes22 9
Fremdkapital zu ersetzen. Nun soll rung (zur Gewinnausschüttung)
Grenzen
des staatlichen
Straßburg hielt die MeinungsVON BENEDIKT KOMMENDA
10. WAC
11 1 3 7 6 15 6
der „Primat der Gewinnausschüt- und die Einlagen (zur Rückzahlung)
sensspielraums,
den viele Grund- freiheit stets sehr hoch.
dd sdaf eröffnen, immer ausreirechte
tung aufgegeben und die Rechtslage einen positiven Stand aufweisen.
Ja, vor allem, wenn es um politiWien. Das Finanzministerium will
Sky Go Erste
Liga
Runde
chend
gewahrt
hat. Auch13.Selbstdem
Steuerreformgesetz
Für Steuerberater Georg Wilfsche Zusammenhänge ging. Dem
eine erst in diesem Sommer mit vor
1. Innsbruck
13 9 2 2 Tugend.
31 15 29
kritik
ist eine richterliche
Gerichtshof ist es sehr wichtig,
der Steuerreform eingeführte Neu- 2015/2016 weitgehend wiederherge- ling, der über die neueste Wendung
2. LASK
13 7 3 3 20 10 24
auch Meinungen zu schützen, die
regelung zurücknehmen: den Vor- stellt werden“, heißt es in den Erläu- kürzlich beim Herbstseminar der
3. St. Pölten
13 7 2 4 20 13 23
möglicherweise
falsch
sind,
prorang der Gewinnverwendung ge- terungen des Finanzministeriums Akademie der WirtschaftstreuhänGibt
es
Urteile,
in
denen
sich
4. Liefering
13 7 1 5 29 26 22
vokant, verletzend, schockierend
genüber der Einlagenrückzahlung zum Entwurf. Was allerdings bleibt, der referierte, ist das ohnehin
der
EGMR Ihrer
5. Klagenfurt
13 5Meinung
5 3 23 18nach
20
6. Lustenau
6 1 6 15 13 19
oder beunruhigend. Auch extrein Kapitalgesellschaften. Ein Begut- ist das Evidenzkonto, das jeweils be- selbstverständlich, das Evidenzkonzu
stark ins 13gesetzgeberische
7. Kapfenberg eingemischt
13 6 1 6 hat?
20 26 19
me
Äußerungen
werden also geachtungsentwurf für das „Abga- legen soll, dass die Innenfinanzie- to also eine unnötige Fleißaufgabe.
Ermessen
VON
–
13 4 2 7 7 15 14
8. Wr. Neustadt
schützt, insbesondere, wenn sie
benänderungsgesetz 2015“ sieht
Es
würde
9. A.
Salzburgzu kurz
13 3greifen,
4 6 20die
27 Kri13
zuOrt.
einer
vor, das frühere Wahlrecht zwiText.Debatte von allgemeitik
an einzelnen
10. FAC
13 Urteilen
0 1 12 7 festzu29 1
schen der Entnahme von eingemachen.
Wichtig– Wr.ist,
dass
die nem Interesse beitragen. Es gibt
Ergebnisse: Kapfenberg
Neustadt
0:1, A.
brachtem Eigenkapital und erwirtRichterinnen
und
Richter
sich nur wenige Ausnahmen, etwa für
Salzburg – Liefering 2:2,
Innsbruck
– St. Pölten
1:3, Lustenau
– FAC 1:0,vor
Klagenfurt
– LASK
2:2.
echte Hassrede und Verhetzung.
schafteten Gewinnen wieder einimmer
wieder
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führen,
DEUTSCHLAND
9. Runde
zuführen. Experten reagieren erdass die Subsidiarität des
Sys- Grundgedanke der EMRK ist,
dass durch die Wahrung der
leichtert, hätten der nun geplanten
tems
und damit
1. Bayern
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2. Dortmund Ermessensspielraum
9 6 2 1 24 11 20
Menschenrechte die Demokratie
„Adaptierung“ des neuen Einlastaatliche
3. Schalke
9 6 1 2des
12 9Kon19
und die politische Meinungsbilgenrückzahlungskonzepts jedoch
wesentliche
Faktoren
4. Wolfsburg
9 4 3 2 14 12 15
dung stabilisiert werden sollen,
dessen komplette Streichung vorventionssystems
5. Hertha
9 sind.
4 2 3 12 10 14
auch wenn diese kontrovers ist.
gezogen. Der Entwurf ist noch bis
6. Köln
9 4 2 3 13 13 14
7. Ingolstadt
8 4ist2 die
2 6Judika6 14
Freitag in Begutachtung.
Sehr
umstritten
8. Leverkusen
9 4 2 3 8 9 Die
14
Rechnen Sie damit, dass der
tur
zur Meinungsfreiheit.
9. Darmstadt
9 3 4 2 12 12 13
Abzug von Eigenkapital drohte
Große
Kammer
die EGMR das Recht Homosexuel10. Gladbach
9 hat
4 0kürzlich
5 16 16 12
ler zu heiraten bald anerkenSchweiz
Das – seit dem Sommer – neue Kon11. Mainz verurteilt:
9 4 0Diese
5 12 13hätte
12
12. HSVMeinungsfreiheit
9 3 2 4 verletzt,
8 13 11
nen wird? In der Entscheidung
die
zept wurde von Steuerexperten hef13. Frankfurt
9 2 3 4 14 Natio16 9
Schalk und Kopf gegen Österweil
sie den türkischen
tig kritisiert, weil es drohte, die
14. Hannover
9 2 2 5 8 16 8
reich hat er Beziehungen zwinalisten
ohnehin knappe Eigenkapitalaus15. Bremen Doğu9 Perinçek
2 1 6 7 wegen
14 7
schen Homosexuellen bereits
Leugnung
stattung österreichischer Unterneh16. Hoffenheim der 9Morde
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17. Augsburg
9 1hatte.
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8 15 5
als Familienleben anerkannt.
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verurteilt
men weiter zu schwächen. Denn es
18. Stuttgart
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11 19 ex4
der
Gerichtshof
sah vor, dass sämtliche Gewinne kaDas könnte durchaus einmal der
Ergebnisse: Mainz Gedankengut?
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Schalke
– Hertha 2:1, Wolfsburg ist
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Nein.
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für aber nicht. Das Recht auf Ehe ist
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ein(Garics)
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Gut, in Artikel 12 EMRK spezifisch gesen
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Frankfurt
–
Gladbach
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Hannover
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2.
Liga, 11. Runde:
Paderborn (Hoheneder,
Wydternehmen eingesperrt, solange Genannte
Genozidlüge
handelte,
Ehe zwischen Mann und Frau.
ra bis 72., Stöger ab 65.) – Braunschweig 2:0,
winne vorhanden sind, warnte etwa
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Gerichtshof
also
gar Der Gerichtshof orientiert sich in
Bestellung: www.manz.at
Düsseldorf
– Bielefeld
1:0, Sandhausen
(Knaller,
der Universitätsprofessor Hermann
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beurteilen.
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– Kaiserslautern
(Vucur)
1:0, Nürnberg
[email protected]
(Schöpf/Tor,
Burgstaller)
– FSV Frankfurt
Peyerl im Rechtspanorama; das
Entscheidung
auch
nicht (Guggaleicht stellungen aber sehr oft am euro(01) 531 61-100
nig)
1:1, Union mit
Berlin 10:7
(Trimmel
ab 77.) – St.ist
Pauli
konnte nur als Aufforderung gedeugemacht,
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sie päischen Konsens – dieser kann
3:3, Freiburg – Fürth (Zulj bis 70.) 5:2, Bochum –
tet werden, Eigenkapital durch
ziemlich
knappbisausgegangen.
Das sich im Lauf der Jahre ändern.
RB Leipzig (Sabitzer
80./Tor, Ilsanker) 0:1,
Heidenheim – Duisburg 1:0.
Tabelle: Freiburg (24) vor Bochum (21).
ENGLAND
9. Runde
1. Man City
9 7 0 2 24 8 21
2. Arsenal
9 6 1 2 16 7 19
3. Man United
9 6 1 2 15 8 19
4. West Ham
9 5 2 2 20 12 17
5. Leicester
9 4 4 1 19 17 16
6. Crystal Palace 9 5 0 4 12 10 15
7. Tottenham
9 3 5 1 11 7 14
8. Southampton 9 3 4 2 15 12 13
9. Everton
9 3 4 2 12 11 13
10. Liverpool
9 3 4 2 8 10 13
11. Chelsea
9 3 2 4 14 17 11
12. West Brom
9 3 2 4 7 11 11
13. Swansea
8 2 4 2 10 10 10
14. Watford
9 2 4 3 6 10 10
15. Norwich
8 2 3 3 12 14 9
16. Stoke
8 2 3 3 8 10 9
17. Bournemouth 9 2 2 5 11 17 8
18. Aston Villa
9 1 1 7 8 15 4
© Brennan Linsley/AP/picturedesk.com
19. Sunderland
9 0 3 6 8 19 3
20. Newcastle
8 0 3 5 6 17 3
Ergebnisse: ww
SPANIEN
8. RUNDE
Sowohl
Ergebnisse:
w beim Investitionsschutz als auch bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen
Schiedsgerichte
eine zunehmend wichtige Rolle. Dennoch ist
Tabelle:
Real Madridspielen
(18) vor Celta
Vigo (18) und
FC Barcelona
(18).
die Schiedsgerichtsbarkeit
im Zusammenhang mit dem geplanten europäischamerikanischen Freihandelsabkommen
ITALIEN
8. RUNDE
Sub. 1 TTIP stark in Verruf geraten.
Waswist an der Kritik dran, was spricht dafür, rechtliche Auseinandersetzungen
Ergebnisse:
2
abseits
staatlichen
Tabelle:
Fiorentina der
(18) vor
AS Roma (17). Gerichtsbarkeit zu führen?
SCHWEIZ
12. Runde
Diskutierende
Ort. Text.
(age/Autorenkürzel)
Sabina S. Kampfer, neue Pro- Susanne Stein-Pressl begrüß- S. Walter und L. Zeinler, RSMAnton
Baier, –Rechtsanwalt
Ergebnisse:
Grasshoppers
Luzern (Jantscher und Präsident des Wiener Internationalen
[ SOT]
[ Huger]
[ RSM Austria]
kuristin bei SOT.
te im Herkules-Saal.
Austria-Partner.
ab 46.)Schiedsgerichts
1:0, Vaduz – Young Boys Bern
1:1,
Sion
–
VIAC
Basel (Janko/zwei Tore) 0:2, Thun – FC Zürich 5:1.
Paul Oberhammer, Dekan der Jusfakultät der Universität Wien und Experte
Tabelle:
(31) vor Grasshoppers (24).
imBasel
Schiedsrecht
Einsteigerin der
nen und Autoren“ im Pa- treten seit Ende Oktober
Matthias Neumayr, Hofrat des Obersten Gerichtshofs und Mitglied des für
Woche
lais Liechtenstein. Manz- 2015 unter dem gemeinSchiedssachen zuständigen Senats
Geschäftsführerin Susanne samen neuen Namen RSM
Christoph Schreuer, Völkerrechtler und Experte für Investitionsstreitigkeiten
ie Süd-Ost Treuhand Stein-Pressl begrüßte die Austria auf. Die GeschäftsSusanne Wixforth, Wirtschaftsjuristin in der AK Wien,
GmbH (SOT) erweitert ab Gäste. Gesehen wurden führer und Partner Stefan
Abteilung Wirtschaftspolitik
sofort ihre Geschäftsleitung unter anderem ÖJT-Präsi- Walter und Lukas Zeinler
Moderation
mit Sabina S. Kampfer als dent Christoph Grabenwar- freuen sich mit Jean
Benedikt Kommenda, „Die Presse“
Prokuristin. Die Wirtschafts- ter, Anton Spenling, Vize- Stephens, Geschäftsführerin
prüferin und Steuerberaterin präsident des OGH, Beatrix RSM International, über die
Zeit und Ort
wird sich in die bei SOT vor- Karl, Bundesministerin für weltweite NeupositionieMontag, 9. November 2015, 18 Uhr
handenen hohen Qualitäts- Justiz a. D., Georg Karasek rung und die damit verbunDachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien
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Presse“ Verlags-Gesellschaft
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Sub. 1
2
3
4
5
6
7
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Einlagenrückzahlung. Finanzressort will 2016 zurück zum Wahlrecht.
Buch der Woche
Welser/Zöchling-Jud
Bürgerliches Recht
Band II
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schuldrecht Besonderer Teil
Erbrecht
14. Auflage
RECHTSPANORAMA AM JURIDICUM
LEGAL § PEOPLE
Branchen-News aus der
Welt des Rechts
Schiedsgerichte: Hilfe oder Gefahr für die Demokratie?
1
D
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A
R
RECHTSPANORAMA 15
MONTAG, 2. NOVEMBER 2015
Nachbarrecht. Nachdem ein Bezirksgericht erstmals störende Einwirkungen von Zigarrenrauch auf eine Nachbarwohnung
untersagte, verfügt die 2. Instanz ein Verbot von 22–6 Uhr. Grenzen am Tag von Fall zu Fall zu bestimmen. Nicht rechtskräftig.
Zigarrenrauch
nachts nur in
verschlossener
Wohnung erlaubt
VON BENEDIKT KOMMENDA
Wien. Runde zwei im Streit um das
Rauchen in privaten Wohnhäusern: Das Landesgericht Wien verbietet einem Zigarrenraucher das
nächtliche Rauchen bei offenem
Fenster, auf dem Balkon oder in
der Loggia der eigenen Wohnung,
wenn der Qualm dabei in die Wohnung des klagenden Nachbarn
zieht. Das Verbot gilt von 22–6 Uhr,
ist aber noch nicht rechtskräftig.
Zu Jahresbeginn hatte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien für
Aufsehen gesorgt, indem es als erstes österreichisches Gericht gegen
Rauchen im Privathaus vorging; es
verbot einem Zigarrenraucher generell störende Einwirkungen auf
die Wohnung schräg über ihm. Der
Raucher ist Journalist und Schriftsteller und zündet sich gern nach
getaner Arbeit ab Mitternacht Zigarren an. Der Mieter über ihm leidet dann unter dem Rauch, der
durch das geöffnete Fenster oder
die Terrassentür aufsteigt und in
die obere Wohnung eindringt. Das
zwingt den Nachbarn dazu, selbst
in den heißen Sommermonaten
Fenster und Loggia geschlossen zu
halten – obwohl sie in der Innenstadt auf eine ruhige Hof- und Gartenseite orientiert sind.
Der Nachbar versuchte zunächst über den Vermieter, den
Raucher zu einer Änderung seiner
Gewohnheiten zu bewegen. Weil
das nichts half, ließ er sich den Anspruch des Vermieters gegen den
Raucher abtreten, keinen nachteiligen Gebrauch von der Wohnung zu
machen. Und genau über diesen
Weg kam das Bezirksgericht zum
Rauchverbot, denn schon der Vormieter der oberen Wohnung war
zum Leidwesen des Vermieters
durch den aufsteigenden Rauch
vertrieben worden. Einen eigenen,
nicht vom Vermieter abgeleiteten
nachbarrechtlichen Schutz vor Immissionen verneinte das Bezirksgericht: Der Kläger hatte zuvor in
einer anderen Wohnung desselben
Hauses gelebt, hätte daher schon
beim Übersiedeln vom störenden
Rauchverhalten wissen müssen.
Das Landesgericht bejaht hingegen den Immissionsschutz des
Nachbarn. Dieser kann sich gegen
Einwirkungen wehren, die a) das
Zigarrenrauch
störte einen
Nachbarn in der
Nachtruhe
empfindlich.
[ Fotolia/Givaga ]
nach den örtlichen Verhältnissen
gewöhnliche Maß überschreiten
und b) die ortsübliche Nutzung des
Grundstücks oder der Wohnung
wesentlich beeinträchtigen.
Immission nicht ortsüblich
Dass die Rauch- und Geruchsimmissionen nicht ortsüblich sind,
steht für das Gericht fest. Blieb also
noch zu prüfen, ob auch die ortsübliche Nutzung der Wohnung wesentlich beeinträchtigt war. Auch
das bejahte das Gericht, denn der
Mieter wurde in seiner Nachtruhe
empfindlich gestört (36 R 101/15t).
Der Zigarrenkonsum untertags
– laut Erstgericht ein bis zwei Zigarren täglich – „wird dem Kläger hingegen zuzumuten sein“, so das
Zweitgericht. Rechtsanwältin Elisa-
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E
Fleischmarkt 1
A-1010 Wien
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trächtigung nach dem Gebot der
gegenseitigen Rücksichtnahme zu
bestimmen“, heißt es in dem Urteil
weiter. Das ist allerdings leichter
gesagt als getan: Will etwa der Zigarrenraucher um acht Uhr Früh
auf dem Balkon rauchen, während
der Nachbar ungestört in seiner
Loggia frühstücken möchte: Wer
soll dann nachgeben?
„Für die Zeit tagsüber ist das
Urteil sehr vage“, sagt Stichmann.
Jeder Einzelfall müsse gesondert
beurteilt werden: Was gelte etwa,
wenn die beiden Tageszigarren unmittelbar nacheinander geraucht
würden? Zigaretten sind gar nicht
erfasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine (ausdrücklich zugelassene) Revision an den Obersten
Gerichtshof wahrscheinlich.
B E Z A H LT E A N Z E I G E
BUCHTIPPS
Wieder etwas dicker, aber noch
immer einbändig ist das gut
verständliche
Kurzlehrbuch
„Bürgerliches Recht“ von Wolfgang Zankl in seiner 7. Auflage
(Facultas, 494 Seiten, 44 Euro).
beth Stichmann (DLA Piper
Weiss-Tessbach), die das Verfahren
auf Klägerseite aktuell betreut,
warnt davor, aus dem Urteil abzuleiten, von sechs Uhr Früh bis 22
Uhr abends könne hemmungslos
geraucht werden. Vielmehr werde
aus der Begründung des Urteils
deutlich, dass außerhalb des absoluten Rauchverbots in der Nacht
zwischen den Interessen des Rauchers und jenen seines Nachbarn
abzuwägen sei. So wie der Nichtraucher ein Recht auf ungestörten
Gebrauch seiner Wohnung hat, gehört Rauchen grundsätzlich zum
vertragsgemäßen Gebrauch der anderen Wohnung, sagt das Gericht.
„Es scheint zielführend, die
Grenzen des zulässigen Gebrauchs
und der hinzunehmenden Beein-
Beenden von Arbeitsverhältnissen
mit o. Univ.-Prof. Dr. SCHRANK, StB Ing. Mag. PATKA
am 24.11.15, Wien | 05.04.16, Wien
Arbeitsrecht im Außendienst
mit Dr. MERTINZ, Univ.-Lekt. RA Dr. REIS
am 30.11.15, Wien | 03.05.16, Wien
Jahrestagung Sachverständige
mit Vize.-Präs. HR Dr. SCHMIDT u. a.
am 01.12.15, Wien
Von den Besten lernen.
Die Vorwürfe gegen VW wegen Manipulation
von Abgaswerten beschäftigten mittlerweile
die Gerichte und Staatsanwaltschaften etlicher Länder, insbesondere in den USA und
Europa. Es vergeht kaum ein Tag, an dem
nicht irgendein neuer Vorwurf oder Anspruch
erhoben wird. Die auf Anlegerverfahren spezialisierten Rechtsanwälte haben sich weltDr. Michael Rohregger
weit (auch in Österreich) bereits in Stellung
gebracht.
Losgelöst von diesem derzeit besonders aktuellen - aber keineswegs einzigen - Fall stellt sich die Frage, wie mit solchen
Konstellationen rechtlich am besten umzugehen ist. Der zunehmende technische Fortschritt führt nämlich dazu, dass sich
technische Eigenschaften (wie etwa der Abgaswert eines Kfz)
immer rascher und immer globaler verbreiten. Der technische
Mangel eines Kfz-Modells tritt nicht bloß bei einzelnen Exemplaren, sondern systematisch auf. Schon hier geht die Zahl in
die Millionen, bei Mängeln einer gängigen Software (Stichwort
Heartbleed-Bug) kann die Zahl in die Milliarden gehen.
VW und die
Sammelklagen
Es ist zwar richtig, dass die Unternehmen den Vorteil aus dem
Vertrieb ihrer Produkte ziehen und daher auch für Mängel
geradestehen müssen. Bei derartigen Zahlen können aber Mängel, die das Produkt an sich nicht unbrauchbar machen, zum
Ruin des Unternehmens - und zwar auch von globalen Marktführern - führen. Eine gewisse Kanalisation der wechselseitigen
Rechte und Pflichten und - vor allem - auch des Mechanismus
von deren Durchsetzung wäre daher wünschenswert. Die
derzeitigen Mechanismen sind darauf nicht zugeschnitten, und
zwar weder die - zu teils skurrilen Ergebnissen führenden US-Sammelklagen, noch die eher am Einzelfall orientierten
österreichischen Verfahren. Man wird sehen, ob und wie der
Gesetzgeber hier eine Neuregelung in Angriff nimmt. Aus der
Sicht aller Beteiligten wäre eine sachgerechte Verfahrensart
jedenfalls gut.