Rechtspanorama 13 MONTAG, 2. NOVEMBER 2015 Interview. Gabriele Kucsko-Stadlmayer tritt heute ihr Amt als österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Mit der „Presse“ spricht sie über Massenflucht, Integration, Meinungsfreiheit und richterliche Selbstkritik. „Deutschpflicht in Pause verletzt Privatsphäre“ Gleichbehandlung von Frauen ist ein hoher Wert! Es gibt aber heikle Grenzziehungen, etwa zur Religionsfreiheit und zur Achtung der Privatsphäre, die zu wahren sind. Beim Asylrecht geht es zunächst nur um die Frage: Ist jemand verfolgt, hat er Anspruch auf Schutz? VON BENEDIKT KOMMENDA Die Presse: Sie werden heute in Straßburg am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angelobt. Wie groß wird der Aktenberg sein, den Sie zum Empfang bekommen? Gabriele Kucsko-Stadlmayer: Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe, aber es sind Aktenberge im buchstäblichen Sinn. Der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gehören 47 Staaten bis hin zum Kaukasus und über den Ural an. Im Jahr 2014 gab es mehr als 56.000 Beschwerden, da kommen auf die Richter tatsächlich sehr viele Akten zu. Man hat allerdings Unterstützung auf juristischer Ebene. Der Gerichtshof hat 2011 im Fall M.S.S. das Dublin-System infrage gestellt, indem er eine Rückführung eines Afghanen aus Belgien ins Erstaufnahmeland Griechenland für unzulässig erklärt hat. Die Zustände dort wären unzu- „Auch Selbstkritik ist eine richterliche Tugend“, sagt Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Österreichs neue Richterin in Straßburg. mutbar. Gibt es einen menschenrechtskonformen Weg, der Flüchtlingskrise Herr zu werden? Das ist geradezu notwendig! In der EU weiß man, dass einige Staaten an der Außengrenze völlig überfordert sind, insbesondere Italien und Griechenland. Eine menschenrechtskonforme Lösung ist hoffentlich auf dem Weg, und dort, wo Beschwerden an den EGMR herangetragen werden, wird dieser sicher kontrollierend einschreiten. An diesem Problem sehen wir auch, wie wichtig die externe Kontrolle durch den Gerichtshof ist. Im Lampedusa-Urteil vom September hat der EGMR etwa einen ganzen ZUR PERSON Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Wienerin des Jahrgangs 1955, ist ab heute Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Kucsko-Stadlmayer kommt aus der Wissenschaft: Sie hat sich 1985 in Wien für Verfassungs- und Verwaltungsrecht habilitiert und wurde 1993 Universitätsprofessorin. 1995 bis September 2015 war sie auch Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs. VergaberechtSpezialiSten aufgepaSSt! Wir gehören zu den führenden Experten in den Bereichen öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht. Um das Wachstum der Kanzlei weiter voranzutreiben, würden wir uns über eine Ergänzung des Teams und eine Verstärkung unserer Kompetenzen freuen. Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG Marc-Aurel-Straße 6 1010 Wien Maßnahmenkatalog zur Behandlung von Flüchtlingen in Aufnahmelagern definiert. Ein ganz wichtiges menschenrechtliches Erfordernis ist die individuelle Behandlung von Asylwerbern. Kein Asylwerber ist in genau der gleichen Lage wie ein anderer. [ Clemens Fabry ] Ist eine individuelle Beurteilung in einem 48-Stunden-Verfahren an der Grenze denkbar – so wie es in Deutschland diskutiert wurde? Das ist ein verständliches politisches Ziel. In bestimmten Fällen kann es erreichbar sein, etwa wenn jemand aus einem sicheren Herkunftsland kommt und offensichtlich kein Recht auf Asyl hat. Freilich muss es immer eine faire Anhörung geben. Und es ist keine wünschenswerte Forderung für alle Fälle. bei Massenflucht und Migration im heutigen Ausmaß, veranlasst durch den Bürgerkrieg in Syrien und die unsichere Lage in Afghanistan oder dem Irak. Wenn so viele Menschen ihr Land verlassen müssen und auch unter Inkaufnahme größter Strapazen wollen, muss so ein System scheitern. Selbst bei gewissen Ausgleichszahlungen überfordert es die Länder an den Außengrenzen. Die EU-Kommission sieht dies und hat einen Umdenkprozess in Gang gebracht, um – neben Maßnahmen wie einer verstärkten Sicherung der Außengrenzen und finanziellen Beiträgen an die Türkei – zu einem gerechten Verteilungsschlüssel zu kommen. Leider gibt es in der EU eine ganze Reihe von Staaten, die keine dauerhafte Quotenregelung wollen. Gegner des Dublin-Systems kritisieren, dass das Asylrecht vielerorts leerläuft, weil Fremde dort per Fallschirm abspringen müssten, um nicht aus einem sicheren Drittland zu kommen. Das Dublin-System wurde schon immer kritisiert, versagt aber völlig Bietet die EMRK die nötigen Antworten auf Fragen der Integration von Fremden? Ist etwa eine Pflicht denkbar, die Sprache des Aufnahmelandes zu erlernen? Die EMRK bietet sehr viel Spielraum, Integration von Menschen zu verlangen. Insbesondere die Aber gibt es auch etwas wie ein Gebot der Integration? In rechtlicher Hinsicht nicht. Man muss außerdem wachsam sein, damit integrationsfördernde Maßnahmen nicht zu einem Eingriff in die Freiheitsrechte mutieren. Die EMRK verlangt zum Beispiel auch, dass man Religion, Sprache und Kultur eines Menschen respektiert. Eine Deutschpflicht in der Schulpause wäre damit etwa nicht vereinbar. Die Anpassung an das Wertesystem der EMRK kann und muss jedoch verlangt werden. Mit anderen Urteilen zog sich der EGMR viel Ärger zu. Im Fall Hirst hat er Großbritannien 2004 verurteilt, weil Strafgefangenen generell das Wahlrecht entzogen war. Während Österreich nach einer analogen Verurteilung seine Rechtslage geändert hat, verweigern die Briten dem EGMR offen den Gehorsam. Auch Russland widersetzt sich dem EGMR, in lupenreinen Demokratien wie den Niederlanden, Belgien, der Schweiz gibt es intensive Debatten über die Autorität des EGMR. Ist das System glaubwürdig? Wenn der Gerichtshof wie im Fall Hirst eine Schadenersatzpflicht festsetzt und diese nicht befolgt wird, verletzt das die Konvention und ist primär ein Problem der jeFortsetzung auf Seite 14 WachSen Sie unS Mit Die EMRK bietet einen weltweit einmaligen Rechtsschutz, der es jedem Einzelnen ermöglicht, ein verbindliches Urteil über einen Staat durch ein übergeordnetes Gericht zu erwirken. Kann der Gerichtshof angesichts der Fallzahlen wirksam bleiben? 55,3 Prozent der Beschwerden kommen aus nur acht Europaratsstaaten mit schlecht funktionierenden Rechtsschutzsystemen, allen voran Russland und die Ukraine. Die Europaratsstaaten, aber auch der Gerichtshof selbst haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um der Beschwerdeflut Herr zu werden. Insbesondere das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK hat eine Reihe verfahrensrechtlicher Vereinfachungen eingeführt, insbesondere das Zulässigkeitskriterium des erheblichen Nachteils für den Beschwerdeführer. Es geht ja nicht nur darum, die Zahlen zu reduzieren, sondern auch darum, jene Beschwerden herauszufiltern, die einer intensiven Bearbeitung bedürfen und in denen es um schwere Menschenrechtsverletzungen geht. Das Verbot der Totalverschleierung in Frankreich hat der EGMR akzeptiert. Soll das die Integration fördern? Ja. Das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass der EGMR eine integrationsfördernde Maßnahme im rechtspolitischen Ermessensspielraum der Staaten sieht. Es geht um den Versuch, Fremde zu einem Teil der Gesellschaft werden zu lassen. Das wäre ja wünschenswert. T +43 (0) 1 535 21 41 F +43 (0) 1 535 21 43 [email protected] www.kanzlei-breitenfeld.at 14 SPORT 16 RECHTSPANORAMA 1 FUSSBALL-DATEN Interview: „Deutschpflicht in der Schulpause verletzt Tipico-Bundesliga 14. Runde die Privatsphäre“ MONTAG, 2. NOVEMBER 2015 Vorrang für Ausschüttung des Gewinns fällt wieder 1. Salzburg 12 7 3 2 34 17 24 Fortsetzung von 12 Seite zeigt, dass man auch eine andere 2. Austria 7 13 3 2 23 16 24 3. Rapid 11 7 1 3 Dennoch 23 14 22 weiligen Regierung. Meinung vertreten kann. Richter 4. Admira 12 6Akzeptanzdefi2 4 18 20 20 schwächen solche müssen entscheiden – ob in die 5. Mattersburg 12 5 1 5 20 23 19 zite auch in gewissem Maß die eine oder die andere Richtung, ist 6. Sturm Graz 12 5 3 4 15 14 18 Glaubwürdigkeit oft eine Abwägungsfrage. 7. Grödig 12 des 3 3 EGMR. 6 20 22 Die12 ser muss sich12fragen, die 8. Altach 4 0 8ob13 er 18 12 9. Ried 12 2 3 7 9Ermes22 9 Fremdkapital zu ersetzen. Nun soll rung (zur Gewinnausschüttung) Grenzen des staatlichen Straßburg hielt die MeinungsVON BENEDIKT KOMMENDA 10. WAC 11 1 3 7 6 15 6 der „Primat der Gewinnausschüt- und die Einlagen (zur Rückzahlung) sensspielraums, den viele Grund- freiheit stets sehr hoch. dd sdaf eröffnen, immer ausreirechte tung aufgegeben und die Rechtslage einen positiven Stand aufweisen. Ja, vor allem, wenn es um politiWien. Das Finanzministerium will Sky Go Erste Liga Runde chend gewahrt hat. Auch13.Selbstdem Steuerreformgesetz Für Steuerberater Georg Wilfsche Zusammenhänge ging. Dem eine erst in diesem Sommer mit vor 1. Innsbruck 13 9 2 2 Tugend. 31 15 29 kritik ist eine richterliche Gerichtshof ist es sehr wichtig, der Steuerreform eingeführte Neu- 2015/2016 weitgehend wiederherge- ling, der über die neueste Wendung 2. LASK 13 7 3 3 20 10 24 auch Meinungen zu schützen, die regelung zurücknehmen: den Vor- stellt werden“, heißt es in den Erläu- kürzlich beim Herbstseminar der 3. St. Pölten 13 7 2 4 20 13 23 möglicherweise falsch sind, prorang der Gewinnverwendung ge- terungen des Finanzministeriums Akademie der WirtschaftstreuhänGibt es Urteile, in denen sich 4. Liefering 13 7 1 5 29 26 22 vokant, verletzend, schockierend genüber der Einlagenrückzahlung zum Entwurf. Was allerdings bleibt, der referierte, ist das ohnehin der EGMR Ihrer 5. Klagenfurt 13 5Meinung 5 3 23 18nach 20 6. Lustenau 6 1 6 15 13 19 oder beunruhigend. Auch extrein Kapitalgesellschaften. Ein Begut- ist das Evidenzkonto, das jeweils be- selbstverständlich, das Evidenzkonzu stark ins 13gesetzgeberische 7. Kapfenberg eingemischt 13 6 1 6 hat? 20 26 19 me Äußerungen werden also geachtungsentwurf für das „Abga- legen soll, dass die Innenfinanzie- to also eine unnötige Fleißaufgabe. Ermessen VON – 13 4 2 7 7 15 14 8. Wr. Neustadt schützt, insbesondere, wenn sie benänderungsgesetz 2015“ sieht Es würde 9. A. Salzburgzu kurz 13 3greifen, 4 6 20die 27 Kri13 zuOrt. einer vor, das frühere Wahlrecht zwiText.Debatte von allgemeitik an einzelnen 10. FAC 13 Urteilen 0 1 12 7 festzu29 1 schen der Entnahme von eingemachen. Wichtig– Wr.ist, dass die nem Interesse beitragen. Es gibt Ergebnisse: Kapfenberg Neustadt 0:1, A. brachtem Eigenkapital und erwirtRichterinnen und Richter sich nur wenige Ausnahmen, etwa für Salzburg – Liefering 2:2, Innsbruck – St. Pölten 1:3, Lustenau – FAC 1:0,vor Klagenfurt – LASK 2:2. echte Hassrede und Verhetzung. schafteten Gewinnen wieder einimmer wieder Augen führen, DEUTSCHLAND 9. Runde zuführen. Experten reagieren erdass die Subsidiarität des Sys- Grundgedanke der EMRK ist, dass durch die Wahrung der leichtert, hätten der nun geplanten tems und damit 1. Bayern 9 9 der 0 0 mitglied29 4 27 2. Dortmund Ermessensspielraum 9 6 2 1 24 11 20 Menschenrechte die Demokratie „Adaptierung“ des neuen Einlastaatliche 3. Schalke 9 6 1 2des 12 9Kon19 und die politische Meinungsbilgenrückzahlungskonzepts jedoch wesentliche Faktoren 4. Wolfsburg 9 4 3 2 14 12 15 dung stabilisiert werden sollen, dessen komplette Streichung vorventionssystems 5. Hertha 9 sind. 4 2 3 12 10 14 auch wenn diese kontrovers ist. gezogen. Der Entwurf ist noch bis 6. Köln 9 4 2 3 13 13 14 7. Ingolstadt 8 4ist2 die 2 6Judika6 14 Freitag in Begutachtung. Sehr umstritten 8. Leverkusen 9 4 2 3 8 9 Die 14 Rechnen Sie damit, dass der tur zur Meinungsfreiheit. 9. Darmstadt 9 3 4 2 12 12 13 Abzug von Eigenkapital drohte Große Kammer die EGMR das Recht Homosexuel10. Gladbach 9 hat 4 0kürzlich 5 16 16 12 ler zu heiraten bald anerkenSchweiz Das – seit dem Sommer – neue Kon11. Mainz verurteilt: 9 4 0Diese 5 12 13hätte 12 12. HSVMeinungsfreiheit 9 3 2 4 verletzt, 8 13 11 nen wird? In der Entscheidung die zept wurde von Steuerexperten hef13. Frankfurt 9 2 3 4 14 Natio16 9 Schalk und Kopf gegen Österweil sie den türkischen tig kritisiert, weil es drohte, die 14. Hannover 9 2 2 5 8 16 8 reich hat er Beziehungen zwinalisten ohnehin knappe Eigenkapitalaus15. Bremen Doğu9 Perinçek 2 1 6 7 wegen 14 7 schen Homosexuellen bereits Leugnung stattung österreichischer Unterneh16. Hoffenheim der 9Morde 1 3 5an12 Arme18 6 17. Augsburg 9 1hatte. 2 6 Fördert 8 15 5 als Familienleben anerkannt. niern verurteilt men weiter zu schwächen. Denn es 18. Stuttgart 8 damit 1 1 6 nicht 11 19 ex4 der Gerichtshof sah vor, dass sämtliche Gewinne kaDas könnte durchaus einmal der Ergebnisse: Mainz Gedankengut? (Baumgartlinger) – Dorttremistisches pitalertragsteuerpflichtig ausgeFall sein, prognostizierbar ist es mund 0:2,Die Schalke – Hertha 2:1, Wolfsburg ist – Hofschüttet werden müssen, bevor Nein. Meinungsfreiheit für aber nicht. Das Recht auf Ehe ist fenheim 4:2, HSV (Gregoritsch ab 66.) – Leverkusteuerfreie Einlagenrückzahlungen den0:0,Gerichtshof ein(Garics) hohes Gut, in Artikel 12 EMRK spezifisch gesen Augsburg – Darmstadt 0:2, Bremöglich sind. Auf diese Weise wird unabhängig vom(Alaba) Inhalt Ausschützt und bezieht sich nach men (Junuzovic) – Bayern 0:1, der Frankfurt – Gladbach 1:5, Köln Hannover 0:1. eine sogedas Eigenkapital dauerhaft im Unsage. Ob es– sich um derzeitiger Judikatur nur auf die 2. Liga, 11. Runde: Paderborn (Hoheneder, Wydternehmen eingesperrt, solange Genannte Genozidlüge handelte, Ehe zwischen Mann und Frau. ra bis 72., Stöger ab 65.) – Braunschweig 2:0, winne vorhanden sind, warnte etwa hatte der Gerichtshof also gar Der Gerichtshof orientiert sich in Bestellung: www.manz.at Düsseldorf – Bielefeld 1:0, Sandhausen (Knaller, der Universitätsprofessor Hermann nicht zu beurteilen. Er hat sich die diesen moralpolitischen FrageKulovits) – Kaiserslautern (Vucur) 1:0, Nürnberg [email protected] (Schöpf/Tor, Burgstaller) – FSV Frankfurt Peyerl im Rechtspanorama; das Entscheidung auch nicht (Guggaleicht stellungen aber sehr oft am euro(01) 531 61-100 nig) 1:1, Union mit Berlin 10:7 (Trimmel ab 77.) – St.ist Pauli konnte nur als Aufforderung gedeugemacht, Stimmen sie päischen Konsens – dieser kann 3:3, Freiburg – Fürth (Zulj bis 70.) 5:2, Bochum – tet werden, Eigenkapital durch ziemlich knappbisausgegangen. Das sich im Lauf der Jahre ändern. RB Leipzig (Sabitzer 80./Tor, Ilsanker) 0:1, Heidenheim – Duisburg 1:0. Tabelle: Freiburg (24) vor Bochum (21). ENGLAND 9. Runde 1. Man City 9 7 0 2 24 8 21 2. Arsenal 9 6 1 2 16 7 19 3. Man United 9 6 1 2 15 8 19 4. West Ham 9 5 2 2 20 12 17 5. Leicester 9 4 4 1 19 17 16 6. Crystal Palace 9 5 0 4 12 10 15 7. Tottenham 9 3 5 1 11 7 14 8. Southampton 9 3 4 2 15 12 13 9. Everton 9 3 4 2 12 11 13 10. Liverpool 9 3 4 2 8 10 13 11. Chelsea 9 3 2 4 14 17 11 12. West Brom 9 3 2 4 7 11 11 13. Swansea 8 2 4 2 10 10 10 14. Watford 9 2 4 3 6 10 10 15. Norwich 8 2 3 3 12 14 9 16. Stoke 8 2 3 3 8 10 9 17. Bournemouth 9 2 2 5 11 17 8 18. Aston Villa 9 1 1 7 8 15 4 © Brennan Linsley/AP/picturedesk.com 19. Sunderland 9 0 3 6 8 19 3 20. Newcastle 8 0 3 5 6 17 3 Ergebnisse: ww SPANIEN 8. RUNDE Sowohl Ergebnisse: w beim Investitionsschutz als auch bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen Schiedsgerichte eine zunehmend wichtige Rolle. Dennoch ist Tabelle: Real Madridspielen (18) vor Celta Vigo (18) und FC Barcelona (18). die Schiedsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit dem geplanten europäischamerikanischen Freihandelsabkommen ITALIEN 8. RUNDE Sub. 1 TTIP stark in Verruf geraten. Waswist an der Kritik dran, was spricht dafür, rechtliche Auseinandersetzungen Ergebnisse: 2 abseits staatlichen Tabelle: Fiorentina der (18) vor AS Roma (17). Gerichtsbarkeit zu führen? SCHWEIZ 12. Runde Diskutierende Ort. Text. (age/Autorenkürzel) Sabina S. Kampfer, neue Pro- Susanne Stein-Pressl begrüß- S. Walter und L. Zeinler, RSMAnton Baier, –Rechtsanwalt Ergebnisse: Grasshoppers Luzern (Jantscher und Präsident des Wiener Internationalen [ SOT] [ Huger] [ RSM Austria] kuristin bei SOT. te im Herkules-Saal. Austria-Partner. ab 46.)Schiedsgerichts 1:0, Vaduz – Young Boys Bern 1:1, Sion – VIAC Basel (Janko/zwei Tore) 0:2, Thun – FC Zürich 5:1. Paul Oberhammer, Dekan der Jusfakultät der Universität Wien und Experte Tabelle: (31) vor Grasshoppers (24). imBasel Schiedsrecht Einsteigerin der nen und Autoren“ im Pa- treten seit Ende Oktober Matthias Neumayr, Hofrat des Obersten Gerichtshofs und Mitglied des für Woche lais Liechtenstein. Manz- 2015 unter dem gemeinSchiedssachen zuständigen Senats Geschäftsführerin Susanne samen neuen Namen RSM Christoph Schreuer, Völkerrechtler und Experte für Investitionsstreitigkeiten ie Süd-Ost Treuhand Stein-Pressl begrüßte die Austria auf. Die GeschäftsSusanne Wixforth, Wirtschaftsjuristin in der AK Wien, GmbH (SOT) erweitert ab Gäste. Gesehen wurden führer und Partner Stefan Abteilung Wirtschaftspolitik sofort ihre Geschäftsleitung unter anderem ÖJT-Präsi- Walter und Lukas Zeinler Moderation mit Sabina S. Kampfer als dent Christoph Grabenwar- freuen sich mit Jean Benedikt Kommenda, „Die Presse“ Prokuristin. Die Wirtschafts- ter, Anton Spenling, Vize- Stephens, Geschäftsführerin prüferin und Steuerberaterin präsident des OGH, Beatrix RSM International, über die Zeit und Ort wird sich in die bei SOT vor- Karl, Bundesministerin für weltweite NeupositionieMontag, 9. November 2015, 18 Uhr handenen hohen Qualitäts- Justiz a. D., Georg Karasek rung und die damit verbunDachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien standards und insbesondere und Anna Mertinz, beide denen Stärken des neuen Eintritt frei! im Bereich Wirtschaftsprü- KWR, Karl F. Engelhart, En- Netzwerks. Anmeldung bis 6. November 2015 per E-Mail an: fung einbringen. Die SOT- gelhart & Partner, Senatsprä[email protected] Gesellschaft unter der Lei- sident des OGH i.R., Peter tung von Anton Schmidl und Angst sowie Franz Stefan DiePresse.com/veranstaltungen Andreas Maier freut sich Meissel, Alexander Reidin- LEGAL & PEOPLE über den Neuzugang. ger und Constanze Fischer- ist eine Verlagsserie der „Die Presse“ Verlags-Gesellschaft Czermak, alle Uni Wien. m.b.H. & Co KG. Event der Woche Koordination: Robert Kampfer Deal der Woche DiePresse.com/veranstaltungen E-Mail: robert.kampfer@ nfang Oktober feierten Wir schreiben seit 1848 SM Walter, Zeinler & diepresse.com rund 230 Gäste die 15. „Nacht der Manz-AutorinPartner und RSM Exacta Telefon: +43/(0)1/514 14-263 Xx [–] Sub. 1 2 3 4 5 6 7 FOTO/LOGO 1 Einlagenrückzahlung. Finanzressort will 2016 zurück zum Wahlrecht. Buch der Woche Welser/Zöchling-Jud Bürgerliches Recht Band II Schuldrecht Allgemeiner Teil Schuldrecht Besonderer Teil Erbrecht 14. Auflage RECHTSPANORAMA AM JURIDICUM LEGAL § PEOPLE Branchen-News aus der Welt des Rechts Schiedsgerichte: Hilfe oder Gefahr für die Demokratie? 1 D FOTO/LOGO 1 A R RECHTSPANORAMA 15 MONTAG, 2. NOVEMBER 2015 Nachbarrecht. Nachdem ein Bezirksgericht erstmals störende Einwirkungen von Zigarrenrauch auf eine Nachbarwohnung untersagte, verfügt die 2. Instanz ein Verbot von 22–6 Uhr. Grenzen am Tag von Fall zu Fall zu bestimmen. Nicht rechtskräftig. Zigarrenrauch nachts nur in verschlossener Wohnung erlaubt VON BENEDIKT KOMMENDA Wien. Runde zwei im Streit um das Rauchen in privaten Wohnhäusern: Das Landesgericht Wien verbietet einem Zigarrenraucher das nächtliche Rauchen bei offenem Fenster, auf dem Balkon oder in der Loggia der eigenen Wohnung, wenn der Qualm dabei in die Wohnung des klagenden Nachbarn zieht. Das Verbot gilt von 22–6 Uhr, ist aber noch nicht rechtskräftig. Zu Jahresbeginn hatte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien für Aufsehen gesorgt, indem es als erstes österreichisches Gericht gegen Rauchen im Privathaus vorging; es verbot einem Zigarrenraucher generell störende Einwirkungen auf die Wohnung schräg über ihm. Der Raucher ist Journalist und Schriftsteller und zündet sich gern nach getaner Arbeit ab Mitternacht Zigarren an. Der Mieter über ihm leidet dann unter dem Rauch, der durch das geöffnete Fenster oder die Terrassentür aufsteigt und in die obere Wohnung eindringt. Das zwingt den Nachbarn dazu, selbst in den heißen Sommermonaten Fenster und Loggia geschlossen zu halten – obwohl sie in der Innenstadt auf eine ruhige Hof- und Gartenseite orientiert sind. Der Nachbar versuchte zunächst über den Vermieter, den Raucher zu einer Änderung seiner Gewohnheiten zu bewegen. Weil das nichts half, ließ er sich den Anspruch des Vermieters gegen den Raucher abtreten, keinen nachteiligen Gebrauch von der Wohnung zu machen. Und genau über diesen Weg kam das Bezirksgericht zum Rauchverbot, denn schon der Vormieter der oberen Wohnung war zum Leidwesen des Vermieters durch den aufsteigenden Rauch vertrieben worden. Einen eigenen, nicht vom Vermieter abgeleiteten nachbarrechtlichen Schutz vor Immissionen verneinte das Bezirksgericht: Der Kläger hatte zuvor in einer anderen Wohnung desselben Hauses gelebt, hätte daher schon beim Übersiedeln vom störenden Rauchverhalten wissen müssen. Das Landesgericht bejaht hingegen den Immissionsschutz des Nachbarn. Dieser kann sich gegen Einwirkungen wehren, die a) das Zigarrenrauch störte einen Nachbarn in der Nachtruhe empfindlich. [ Fotolia/Givaga ] nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und b) die ortsübliche Nutzung des Grundstücks oder der Wohnung wesentlich beeinträchtigen. Immission nicht ortsüblich Dass die Rauch- und Geruchsimmissionen nicht ortsüblich sind, steht für das Gericht fest. Blieb also noch zu prüfen, ob auch die ortsübliche Nutzung der Wohnung wesentlich beeinträchtigt war. Auch das bejahte das Gericht, denn der Mieter wurde in seiner Nachtruhe empfindlich gestört (36 R 101/15t). Der Zigarrenkonsum untertags – laut Erstgericht ein bis zwei Zigarren täglich – „wird dem Kläger hingegen zuzumuten sein“, so das Zweitgericht. Rechtsanwältin Elisa- www.fuith.eu Unterhaltsverfahren richtig führen Günter Tews hat im Eigenverlag das Buch „Unterhaltsverfahren korrekt führen“ herausgegeben, mit vielen praktischen Tipps unter Berücksichtigung der Judikatur (236 Seiten, 45 € plus fünf € Versand, [email protected]). Jetzt anmelden! Kurzlehrbuch für Bürgerliches Recht mit Univ.-Prof. Dr. SCHAUER, Dr. PESENDORFER u. a. am 26.11.15, Linz | 25.02.16, Graz | 12.05.16, Wien ars.at Jahrestagung Erbrechtsnovelle 2015 Jahrestagung Straf- & Strafprozessrecht mit Mag. PILNACEK, MR Dr. REGER u. a. von 24.–25.11.15, Wien | 05.–06.10.16, Wien Jahrestagung Steuerrecht mit GL Dr. MELHARDT, HR FRAGNER u. a. von 02.–03.12.15, Wien | 05.–06.12.16, Wien Verkürzungsdelikte §§ 33-39 FinStrG Interaktive Erarbeitung anh. relevanter Praxisfälle mit StB Dr. KOTSCHNIGG, Dr. POHNERT am 10.12.15, Wien | 18.03.16, Wien SEMINARE UP2DATE ZU RECHTLICHEN NEUERUNGEN UND ENTWICKLUNGEN AKTUELLES PROGRAMM UND INFORMATION UNTER www.kwr.at Die KWR-Seminare sind kostenlos Anmeldungen erbeten bis 3 Werktage vor dem Seminar. T +43 1 24500 F +43 1 24500 63999 E Fleischmarkt 1 A-1010 Wien www.kwr.at trächtigung nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu bestimmen“, heißt es in dem Urteil weiter. Das ist allerdings leichter gesagt als getan: Will etwa der Zigarrenraucher um acht Uhr Früh auf dem Balkon rauchen, während der Nachbar ungestört in seiner Loggia frühstücken möchte: Wer soll dann nachgeben? „Für die Zeit tagsüber ist das Urteil sehr vage“, sagt Stichmann. Jeder Einzelfall müsse gesondert beurteilt werden: Was gelte etwa, wenn die beiden Tageszigarren unmittelbar nacheinander geraucht würden? Zigaretten sind gar nicht erfasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine (ausdrücklich zugelassene) Revision an den Obersten Gerichtshof wahrscheinlich. B E Z A H LT E A N Z E I G E BUCHTIPPS Wieder etwas dicker, aber noch immer einbändig ist das gut verständliche Kurzlehrbuch „Bürgerliches Recht“ von Wolfgang Zankl in seiner 7. Auflage (Facultas, 494 Seiten, 44 Euro). beth Stichmann (DLA Piper Weiss-Tessbach), die das Verfahren auf Klägerseite aktuell betreut, warnt davor, aus dem Urteil abzuleiten, von sechs Uhr Früh bis 22 Uhr abends könne hemmungslos geraucht werden. Vielmehr werde aus der Begründung des Urteils deutlich, dass außerhalb des absoluten Rauchverbots in der Nacht zwischen den Interessen des Rauchers und jenen seines Nachbarn abzuwägen sei. So wie der Nichtraucher ein Recht auf ungestörten Gebrauch seiner Wohnung hat, gehört Rauchen grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der anderen Wohnung, sagt das Gericht. „Es scheint zielführend, die Grenzen des zulässigen Gebrauchs und der hinzunehmenden Beein- Beenden von Arbeitsverhältnissen mit o. Univ.-Prof. Dr. SCHRANK, StB Ing. Mag. PATKA am 24.11.15, Wien | 05.04.16, Wien Arbeitsrecht im Außendienst mit Dr. MERTINZ, Univ.-Lekt. RA Dr. REIS am 30.11.15, Wien | 03.05.16, Wien Jahrestagung Sachverständige mit Vize.-Präs. HR Dr. SCHMIDT u. a. am 01.12.15, Wien Von den Besten lernen. Die Vorwürfe gegen VW wegen Manipulation von Abgaswerten beschäftigten mittlerweile die Gerichte und Staatsanwaltschaften etlicher Länder, insbesondere in den USA und Europa. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendein neuer Vorwurf oder Anspruch erhoben wird. Die auf Anlegerverfahren spezialisierten Rechtsanwälte haben sich weltDr. Michael Rohregger weit (auch in Österreich) bereits in Stellung gebracht. Losgelöst von diesem derzeit besonders aktuellen - aber keineswegs einzigen - Fall stellt sich die Frage, wie mit solchen Konstellationen rechtlich am besten umzugehen ist. Der zunehmende technische Fortschritt führt nämlich dazu, dass sich technische Eigenschaften (wie etwa der Abgaswert eines Kfz) immer rascher und immer globaler verbreiten. Der technische Mangel eines Kfz-Modells tritt nicht bloß bei einzelnen Exemplaren, sondern systematisch auf. Schon hier geht die Zahl in die Millionen, bei Mängeln einer gängigen Software (Stichwort Heartbleed-Bug) kann die Zahl in die Milliarden gehen. VW und die Sammelklagen Es ist zwar richtig, dass die Unternehmen den Vorteil aus dem Vertrieb ihrer Produkte ziehen und daher auch für Mängel geradestehen müssen. Bei derartigen Zahlen können aber Mängel, die das Produkt an sich nicht unbrauchbar machen, zum Ruin des Unternehmens - und zwar auch von globalen Marktführern - führen. Eine gewisse Kanalisation der wechselseitigen Rechte und Pflichten und - vor allem - auch des Mechanismus von deren Durchsetzung wäre daher wünschenswert. Die derzeitigen Mechanismen sind darauf nicht zugeschnitten, und zwar weder die - zu teils skurrilen Ergebnissen führenden US-Sammelklagen, noch die eher am Einzelfall orientierten österreichischen Verfahren. Man wird sehen, ob und wie der Gesetzgeber hier eine Neuregelung in Angriff nimmt. Aus der Sicht aller Beteiligten wäre eine sachgerechte Verfahrensart jedenfalls gut.
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