Prof. Dr. Rupert Stettner Hochschule für Politik München Sommersemester 2015 Hauptseminar Vom Land zum Bund, vom Bund zur Europäischen Union und zum Europarat. Die Deutschen in einem staatlichen, supranationalen und völkerrechtlichen Mehrebenensystem Seminarplan 4.5.2015:Vergabe der Seminarreferate, Besprechung der Seminarmodalitäten 11.5.2015:Einführung durch den Seminarleiter zum Thema „Staatlichkeit- SupranationalitätVölkerrechtsgemeinschaft“ 18.5.2015:Seminarreferate a) Bundesstaat, Staatenbund und Einheitsstaat- Begriffe und Beispiele aus Verfassungsgeschichte und Gegenwar b) Die Stellung der Länder unter dem Grundgesetz, insbesondere Verfassungsautonomie, Homogenitätsprinzip und Bundestreue 1.6.2015: Seminarreferate: a) Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland und der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht. b) Ungeschriebene Gesetzgebungszuständigkeiten (Gesetzgebungszuständigkeit kraft Annexes, Sachzusammenhangs und Natur der Sache) 8.6.2015: Seminarreferate: a)Verwaltungszuständigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, b) Zuständigkeiten, Stellung und Aufbau der Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtbarkeit“ 15.6.2015: Seminarreferate: a) Landesgrundrechte und Bundesgrundrechte b) Bundes- und landesverfassungsgerichtlicher Grundrechtsschutz 22.6.2015: Seminarreferate: a)Prinzip der begrenzten Ermächtigung des europäischen Unionsrechts, Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip b)Effet utile und autonome Vertragslückenschließung; Kompetenzgliederung nach Maastricht 29.6.2015 Seminarreferate: a)Entwicklung des Grundrechtsschutzes auf der Ebene der europäischen Union – das Gegen- und Miteinander von EuGH und BVerfG b) Die Europäische Grundrechtecharta. Entstehung und Bedeutung, Abgrenzung gegenüber den Grundfreiheiten der Europäischen Union; Reichweite des Grundrechtsschutzes 6.7. 2015: Seminarreferate a) Die Rechtsprechungskompetenzen des EuGH, insbesondere das Vorabentscheidungsverfahren b) Die Problematik des „ausbrechenden Rechtsakts“ und die Grenzen der Jurisdiktionskompetenz des EuGH 13.7. 2015: Seminarreferate a) Der Europarat als völkerrechtliche Organisation. Zielsetzung, Geschichte und Konventionen b) Insbesondere: Die europäische Menschenrechtskonvention. Bedeutung in Europa und für die Bundesrepublik Deutschland. Ausblick auf die UN-Erklärungen und Pakte. 20.7.2015: Seminarreferate a) Die Judikatur des EGMR – Zugang, Urteilserlass, Wirkung für den betroffenen Staat b) Bedeutsame Entscheidungen des EGMR für die Bundesrepublik Deutschland – ein Überblick 27.7.2015: Seminarreferate a) Der Individualrechtsschutz auf nationaler, unionaler und völkerrechtlicher Ebene , insbesondere: die Rechtsprechung des EGMR und ihre Auswirkung auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland b) Bedeutung eines Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention für die Rechtsprechung der drei Gerichte BVerfG, EuGH und EGMR Achtung! Bitte das Folgende sorgfältig lesen!! - Für den Erwerb eines Seminarscheins wird ein Referat von mindestens 20 Schreibmaschinenseiten plus mündlichem 20-minütigem Vortrag einschließlich Aushändigung eines Handouts erwartet. - Eine Liste allgemeiner Literatur wird noch herausgegeben. Spezialliteratur zum jeweiligen Thema ist selbst zu ermitteln. Es ist Teil der zu erfüllenden Aufgabe, dass eine selbst erstellte, gut gegliederte, umfassend literarisch recherchierte und einwandfrei formulierte Arbeit abgegeben wird. Eine Hilfestellung durch den Seminarleiter erfolgt nur in unabweisbaren Fällen. Hinsichtlich der Regeln für das wissenschaftliche Arbeiten ist die in der Hochschule verfügbare Anleitung heranzuziehen; - Die Seminarreferate sind in wissenschaftlicher Form abzufassen, d.h. gut gegliedert, in einwandfreier deutscher Grammatik und Orthografie, sowie mit Gliederung und Literaturverzeichnis. Es ist unbedingt notwendig, dass den Arbeiten ein Fußnotenapparat beigegeben wird, der diesen Namen verdient (Wiedergabe des Literaturstandes, keine Pseudozitate in Form bloßer Artikel- oder Paragraphen-Nennungen, keine Internetquellen, soweit ausreichend gedruckte Literatur vorhanden ist). Das an die Arbeit anzufügende Literaturverzeichnis ersetzt nicht den wissenschaftlichen Apparat am Fußende der Seite! - Bei der Erstellung der Arbeiten sind die Grundsätze wissenschaftlicher Redlichkeit zu beachten. Bedenken Sie, dass es nicht der unwesentlichste Teil der bei einem Seminarreferat zu lösenden Aufgabe ist, dass Sie selbst wissenschaftliche Probleme formulieren und nach Möglichkeit einer eigenen, neuen Lösung zuführen. Werden Texte wörtlich übernommen (was dementsprechend nur ausnahmsweise und in besonders legitimierten Fällen zulässig ist), so sind diese wörtlichen Zitate in Anführungszeichen zu setzen und per Fußnote nachzuweisen. Werden Meinungen anderer Schriftsteller inhaltlich referiert, so soll das möglichst in eigenen Worten geschehen; notfalls ist indirekte Rede zu verwenden und das Referierte in angemessenen Abständen nachzuweisen. Keinesfalls ist es erlaubt, fremde Formulierungen einfach unverändert oder nur geringfügig modifiziert dem eigenen Text einzufügen, selbst wenn das durch Fußnoten dokumentiert wird. Sie begehen dabei eine Urheberrechtsverletzung! Unzulässige Übernahmen führen zur Bewertung der Arbeit als ungenügend und möglicherweise weiteren (auch strafrechtlichen) Konsequenzen. - Die Übernahme eines Referats (was sich niemand wegen des damit verbundenen Effekts der Übung in freier Rede entgehen lassen sollte) verpflichtet verbindlich zum Vortrag. Die Absage des Referats oder das Nichterscheinen im Termin ist unter allen Umständen zu vermeiden und kann prüfungsrechtliche Konsequenzen haben!
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