JURISTISCHE FAKULTÄT MÜNCHENER EXAMENSTRA INING PROBEKLAU SUR SCHWERP UN KTBEREICHE WS 2015/ 16 Schwerpunktbereich 5 Die A-GmbH betreibt mehrere Getränkemärkte in Bayern an verschiedenen Standorten mit insgesamt 120 Arbeitnehmern. Ein aus sieben Mitgliedern bestehender Betriebsrat wurde für alle Standorte gewählt. Aufgrund einer Inventur stellte der Geschäftsführer der A-GmbH, G, fest, dass es in einem der Getränkemärkte zu Leergutdifferenzen in Höhe von ca. 1000 € gekommen war. Nachdem Kontrollen des Lagerbestands und des Ware nausgangs keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergeben hatten, vermutete G die Ursachen der Leergutdifferenz im Kassenbereich. Er ging von der Möglichkeit aus, dass Mitarbeiter dieses Getränkemarkts ohne Entgegennahme von Leergut „falsche“ Bons drucken und entsprechende Gelder der Kasse entnehmen würden. Als mögliche Täter in Betracht kamen die in diesem Getränkemarkt eingesetzten Mitarbeiter – insgesamt 7, darunter das bereits seit 15 Jahren bei der A-GmbH beschäftigte Betriebsratsmitglied M. Um diesen Verdacht zu erhärten, ließ G eine nicht sichtbare Videokamera im Kassenb ereich des betreffenden Getränkemarkts installieren, ohne die Mitarbeiter darüber zu informieren. Nur der Betriebsratsvorsitzenden B war in den Vorgang eingebunden und behandelte die Angelegenheit - wie mit G vereinbart vertraulich. Eine Woche nach der Installation, an einem Montag, zeichnete die Kamera auf, wie M in einem unbeobachteten Augenblick Leergutbons druckte und das Wechselgeld der Kasse entnahm. Am folgenden Tag konfrontierte G den M in Anwesenheit von B mit dem Vorgang, u.a. durch gemeinsames Betrachten der Videoaufzeichnung. M stritt alles ab und verweigerte die Auskunft. Eine Befragung der anderen Mitarbeiter des betreffenden G etränkemarkts ergab keine weiteren verwertbaren Erkenntnisse. G ist empört über Ms Verhalten und möchte ihn „loswerden“. Daher bat G den B, die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung des M herbeizuführen. Am folgenden Donnerstag fand die nächste turnusmäßige Sitzung des Betriebsrats statt. B behandelte diesen Vorgang unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“, weil d ie Ladung für diese Sitzung zusammen mit der Tagesordnung bereits versandt worden war. An der Betriebsratssitzung nahmen 6 Mitglieder – darunter M – teil. In der Diskussion über die geplante außerordentliche Kündigung des M rügten einige Betriebsratsmitglieder, dass der Betriebsrat bei der I nstallation der Videokamera übergangen worden war; außerdem könne man einen verdienten Kollegen nicht ohne weiteres solchen Vorwürfen aussetzen. Nach langer Diskussion stellte B den Beschlussantrag, der außerordentlichen Kündigung des M durch die A-GmbH zuzustimmen. Für den Antrag stimmten drei Mitglieder, gegen den Antrag zwei. M wurde wegen Befangenheit nicht zur Abstimmung zugelassen. Am darauffolgenden Tag informierte B den G, Bitte wenden! LUDWIG-MAXIMILIANS-UNI VERSITÄT MÜNCHEN SEITE 2 VON 2 dass der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung des M mit 3:2 Stimmen ohne die Beteiligung des M zugestimmt habe. Frage 1 G fragt bei Rechtsanwalt R um Rat, was er nun tun könne. Erörtern Sie die von R erwogenen Maßnahmen in einem Rechtsgutachten! Frage 2 Die beiden Betriebsratsmitglieder, die dem Beschluss nicht zugestimmt hatten, halten es für „skandalös“, dass G bei der Installation der Videoüberwachung den Betriebsrat übergangen, B dabei mitgeholfen und die anderen Betriebsratskollegen dem noch ihren „S egen“ gegeben haben. Sie fragen daher ihre Gewerkschaft, ob diese Verhaltensweisen „geahndet“ werden können. Erstellen Sie das Rechtsgutachten des Rechtssekretärs der Gewerkschaft! Frage 3 Variante: G spricht gegenüber M eine außerordentliche Kündigung aus. M ist wegen der Abstimmung im Betriebsrat und der Kündigung niedergeschlagen und unternimmt nichts gegen die Kündigung. Stattdessen meldet er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Steht M ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu? Abgabe: ausschließlich im Klausurtermin Besprechung: 25.01.2016, 14-16 Uhr, Raum 123 Ludwigstraße Rückgebäude Rückgabe und Korrektorensprechstunde: nach Ankündigung auf Homepage 28, der Bitte wenden!
© Copyright 2024 ExpyDoc