Vorlage Geschäftsbrief mit Siegel

JURISTISCHE FAKULTÄT
MÜNCHENER EXAMENSTRA INING
PROBEKLAU SUR SCHWERP UN KTBEREICHE WS 2015/ 16
Schwerpunktbereich 5
Die A-GmbH betreibt mehrere Getränkemärkte in Bayern an verschiedenen
Standorten mit insgesamt 120 Arbeitnehmern. Ein aus sieben Mitgliedern
bestehender Betriebsrat wurde für alle Standorte gewählt. Aufgrund einer
Inventur stellte der Geschäftsführer der A-GmbH, G, fest, dass es in einem der
Getränkemärkte zu Leergutdifferenzen in Höhe von ca. 1000 € gekommen war.
Nachdem Kontrollen des Lagerbestands und des Ware nausgangs keine
Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergeben hatten, vermutete G die Ursachen
der Leergutdifferenz im Kassenbereich. Er ging von der Möglichkeit aus, dass
Mitarbeiter dieses Getränkemarkts ohne Entgegennahme von Leergut
„falsche“ Bons drucken und entsprechende Gelder der Kasse entnehmen
würden. Als mögliche Täter in Betracht kamen die in diesem Getränkemarkt
eingesetzten Mitarbeiter – insgesamt 7, darunter das bereits seit 15 Jahren bei
der A-GmbH beschäftigte Betriebsratsmitglied M. Um diesen Verdacht zu
erhärten, ließ G eine nicht sichtbare Videokamera im Kassenb ereich des
betreffenden Getränkemarkts installieren, ohne die Mitarbeiter darüber zu
informieren. Nur der Betriebsratsvorsitzenden B war in den Vorgang
eingebunden und behandelte die Angelegenheit - wie mit G vereinbart vertraulich.
Eine Woche nach der Installation, an einem Montag, zeichnete die Kamera auf,
wie M in einem unbeobachteten Augenblick Leergutbons druckte und das
Wechselgeld der Kasse entnahm. Am folgenden Tag konfrontierte G den M in
Anwesenheit von B mit dem Vorgang, u.a. durch gemeinsames Betrachten der
Videoaufzeichnung. M stritt alles ab und verweigerte die Auskunft. Eine
Befragung der anderen Mitarbeiter des betreffenden G etränkemarkts ergab
keine weiteren verwertbaren Erkenntnisse. G ist empört über Ms Verhalten
und möchte ihn „loswerden“. Daher bat G den B, die Zustimmung des
Betriebsrats zur Kündigung des M herbeizuführen. Am folgenden Donnerstag
fand die nächste turnusmäßige Sitzung des Betriebsrats statt. B behandelte
diesen Vorgang unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“, weil d ie
Ladung für diese Sitzung zusammen mit der Tagesordnung bereits versandt
worden war. An der Betriebsratssitzung nahmen 6 Mitglieder – darunter M –
teil. In der Diskussion über die geplante außerordentliche Kündigung des M
rügten einige Betriebsratsmitglieder, dass der Betriebsrat bei der I nstallation
der Videokamera übergangen worden war; außerdem könne man einen
verdienten Kollegen nicht ohne weiteres solchen Vorwürfen aussetzen. Nach
langer Diskussion stellte B den Beschlussantrag, der außerordentlichen
Kündigung des M durch die A-GmbH zuzustimmen. Für den Antrag stimmten
drei Mitglieder, gegen den Antrag zwei. M wurde wegen Befangenheit nicht
zur Abstimmung zugelassen. Am darauffolgenden Tag informierte B den G,
Bitte wenden!
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNI VERSITÄT MÜNCHEN
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dass der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung des M mit 3:2 Stimmen
ohne die Beteiligung des M zugestimmt habe.
Frage 1
G fragt bei Rechtsanwalt R um Rat, was er nun tun könne. Erörtern Sie die von
R erwogenen Maßnahmen in einem Rechtsgutachten!
Frage 2
Die beiden Betriebsratsmitglieder, die dem Beschluss nicht zugestimmt
hatten, halten es für „skandalös“, dass G bei der Installation der
Videoüberwachung den Betriebsrat übergangen, B dabei mitgeholfen und die
anderen Betriebsratskollegen dem noch ihren „S egen“ gegeben haben. Sie
fragen daher ihre Gewerkschaft, ob diese Verhaltensweisen „geahndet“
werden können. Erstellen Sie das Rechtsgutachten des Rechtssekretärs der
Gewerkschaft!
Frage 3
Variante: G spricht gegenüber M eine außerordentliche Kündigung aus. M ist
wegen der Abstimmung im Betriebsrat und der Kündigung niedergeschlagen
und unternimmt nichts gegen die Kündigung. Stattdessen meldet er sich bei
der Agentur für Arbeit arbeitslos. Steht M ein Anspruch auf Arbeitslosengeld
zu?
Abgabe: ausschließlich im Klausurtermin
Besprechung: 25.01.2016, 14-16 Uhr, Raum 123 Ludwigstraße
Rückgebäude
Rückgabe und Korrektorensprechstunde: nach Ankündigung auf
Homepage
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