Miet - Schulden

Miet - Schulden
Rückstand
An zwei aufeinanderfolgenden
Terminen mit Betrag von mehr
als 1 Monatsmiete (KM+NK)
Mit Betrag, der über einen
längeren Zeitraum zwei
Monatsmieten erreicht (KM+NK)
Fristlose Kündigung nach § 543 Abs.3 BGB
Fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 3BGB
Räumungsklage
Anwendung der Kündigung
• Vermieter zum Rückzug der Kündigung
Räumungsurteil
bewegen.
• Kündigung durch Zahlung ausschließen
§ 543 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 BGB
• Kündigung durch Aufrechnung
beseitigen.
§ 543 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB
• Nachholung der Mietzahlung innerhalb
der Schonfrist 2 Monat
§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
Eigenmittel
§ 34 SGB XII und § 22 SGB II
• Angemessene Räumungsfrist erwirken
• Vollstreckungsschutz über Härteklausel
• Im Einzelfall Fortsetzungsarrangement