Individualarbeitsrecht Hierunter versteht man alle

Individualarbeitsrecht
Hierunter versteht man alle Regelungen, die im unmittelbaren Zusammenhang stehen mit
dem Arbeitsverhältnis, der Verbindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und umge­
kehrt.
Dazu gehören etwa Fragen
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zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung,
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zur Vergütung (Lohn, Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikation) und
Eingruppierung in Gehaltsstufen oder einen Firmentarifvertrag,
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zu einer Versetzung oder der Umsetzung,
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zur Ausübung des Direktions- oder Weisungsrechts des Vorgesetzten oder Arbeit­
gebers
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der Wirksamkeit einer Befristung oder dem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung,
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zu einer Abmahnung,
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der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch
einen Aufhebungsvertrag,
eine Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten oder verhaltensbe­
dingten Gründen, oder
eine außerordentliche (fristlose) Kündigung
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des sachgerechten Reagierens bei Mobbing durch Kollegen oder den Arbeitgeber,
(unter Mobbing versteht man das gezielte, meist unterschwellig erfolgende Be­
leidigen eines Arbeitnehmers und Herabsetzen des Ansehens seiner Person am
Arbeitsplatz),
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und vieles mehr …