Individualarbeitsrecht Hierunter versteht man alle Regelungen, die im unmittelbaren Zusammenhang stehen mit dem Arbeitsverhältnis, der Verbindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und umge kehrt. Dazu gehören etwa Fragen • zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung, • zur Vergütung (Lohn, Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikation) und Eingruppierung in Gehaltsstufen oder einen Firmentarifvertrag, • zu einer Versetzung oder der Umsetzung, • zur Ausübung des Direktions- oder Weisungsrechts des Vorgesetzten oder Arbeit gebers • der Wirksamkeit einer Befristung oder dem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung, • zu einer Abmahnung, • der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag, eine Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten oder verhaltensbe dingten Gründen, oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung • des sachgerechten Reagierens bei Mobbing durch Kollegen oder den Arbeitgeber, (unter Mobbing versteht man das gezielte, meist unterschwellig erfolgende Be leidigen eines Arbeitnehmers und Herabsetzen des Ansehens seiner Person am Arbeitsplatz), • und vieles mehr …
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