Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise / AUSWÄRTIGES AMT Stand 06.07.2015 (Unverändert gültig seit: 02.07.2015) Aktuelle Hinweise – Teilreisewarnung Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat. In den vergangenen Wochen kam es in einigen Landesteilen, darunter in Kairo, vermehrt zu terroristischen Anschlägen und Anschlagsversuchen gegen ägyptische Sicherheitseinrichtungen und kritische Infrastruktur (Stromtrassen, Eisenbahnstrecken). Bei konzertierten Angriffen der Terrormiliz ISIS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 wurden nach Angaben der ägyptischen Behörden mehr als 70 Menschen getötet. Am 29. Juni 2015 wurde der ägyptische Generalstaatsanwalt Opfer eines Bombenanschlags im Stadtgebiet von Kairo. Vor der Tempelanlage von Karnak bei Luxor kamen am 10. Juni 2015 bei einem vereitelten Anschlagsversuch zwei Angreifer ums Leben, ein weiterer wurde schwer verletzt. Am 3. Juni 2015 wurden bei einem Angriff in der Nähe der Giza-Pyramiden zwei Polizisten erschossen. In Hinblick auf den zweiten Jahrestag des Beginns der Massenproteste am 30. Juni 2013 sowie der Absetzung des ehemaligen Präsidenten Mursi am 3. Juli 2013 könnte es insbesondere im Raum Kairo und anderen Ballungszentren zu gewalttätigen Protesten und Anschlägen kommen. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden. Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird nach wie vor dringend gewarnt. Am 24.10.2014 wurde über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) ein dreimonatiger Ausnahmezustand verhängt, der im Januar und erneut Ende April 2015 jeweils um weitere drei Monate verlängert wurde. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen. Vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt. Von Fahrten auf dem Landweg zwischen Kairo und Luxor wird abgeraten. Das Auswärtige Amt rät außerdem von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara eindringlich ab. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt; Reisen dorthin sind untersagt. Ausflugsziele, die sich in den westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Tagestouren in die Weiße und die Schwarze Wüste sind ohne Sondergenehmigung nach Anmeldung möglich. Reisenden wird empfohlen, sich bei Fragen zu der Anmeldepflicht der von ihnen geplanten Reisen in diesen Gebieten an ihren Reiseveranstalter zu wenden.
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