Passverlust

Informationen zum Verfahren bei Passverlust /
Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland
(Stand: Oktober 2015)
Sofern Sie sich nur vorübergehend in Ägypten aufhalten und während Ihres Aufenthalts Ihren Reisepass bzw. Bundespersonalausweis verlieren, mit dem Sie ursprünglich nach Ägypten eingereist
sind, kann Ihnen ein sogenannter Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden, der maximal für
vier Wochen gültig ist und ausschließlich zur Rückkehr nach Deutschland auf direktem Reiseweg
bestimmt ist. Grundsätzlich ist die Ausreise aus Ägypten nach Vorgabe des ägyptischen Aufenthaltsrechts nur möglich mit dem Ausweisdokument, mit dem sie eingereist sind (wenn Sie z.B. mit Ihrem
Bundespersonalausweis eingereist sind, diesen verloren haben, aber noch das Blattvisum und/oder
Ihren Reisepass bei sich führen, können Sie damit nicht aus Ägypten ausreisen).
Für die Ausreise benötigen Sie grundsätzlich einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, der
ausschließlich an der Botschaft Kairo ausgestellt werden kann. Die Antragstellung muss höchstpersönlich (also nicht per Vollmacht) erfolgen. Ausnahmen sind nicht möglich. Sofern ein Antrag für
einen Minderjährigen gestellt wird, muss dieser ebenfalls persönlich in Begleitung beider Sorgeberechtigen erscheinen. Sofern einer der beiden Sorgeberechtigten nicht erscheinen kann (da er sich
z.B. in Deutschland befindet), muss der andere Sorgeberechtigte bei Antragstellung über eine entsprechende Vollmacht verfügen.
Bei Antragstellung ist neben einem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag die Vorlage folgender
Unterlagen erforderlich:
-
zwei aktuelle Passfotos
Verlustanzeige von der ägyptischen Polizei
einen geeigneten Lichtbildausweis zur Bestätigung Ihrer Identität (z.B. Führerschein,
Gesundheitskarte etc.)
Rückflugticket
Die Gebühren betragen 21,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung und ausschließlich in ägyptischen Pfund in bar nach dem jeweils geltenden Umrechnungskurs
der Zahlstelle der Botschaft Kairo zu entrichten sind.
Die Antragstellung für einen Reiseausweis zur Rückkehr erfolgt ohne Termin sonntags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr. Die Erteilung des Reiseausweises erfolgt bei nachgewiesener Eilbedürftigkeit i.d.R. noch am gleichen Arbeitstag.
Sie müssen dann als letzten Schritt unter Vorlage des Reiseausweises und der Verlustanzeige bei der
zuständigen ägyptischen Meldebehörde („Mogamma“), die sich am zentralen Tahrir-Platz in Kairo
befindet, ersatzweise einen Einreisevermerk für den Reiseausweis beantragen. Ohne diesen Ersatzvermerk können Sie nach geltendem ägyptischen Aufenthaltsrecht nicht aus Ägypten ausreisen.
Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die dortige Bearbeitungsdauer und kann Sie bei diesem Behördengang leider auch nicht persönlich begleiten.
Adresse:
2, Sh. Berlin
(off Hassan Sabri)
Zamalek
Kairo
Telefon (allgemein):
002 (0) 2 27 28 20 00
Telefon (Passstelle, nur MoMi, 13:30 bis 15:00 Uhr):
002 (0) 2 27 28 2018
Telefax:
002 (0) 2 27 28 2056
e-Mail:
[email protected]
Internet:
www.kairo.diplo.de