26.01.2016 Ägypten – Runderlass der ägyptischen Zentralbank zum direkten Dokumentenversand (Bank-to-Bank) Am 21.12.2015 hat die ägyptische Zentralbank per Runderlass angekündigt, dass der Versand von Handelsdokumenten zukünftig nur noch direkt zwischen der Hausbank des ausländischen Exporteurs und der Hausbank des ägyptischen Importeurs erfolgen darf. Der Dokumentenversand (Rechnung, Transportpapiere, UZs) an den Importeur ist nicht (mehr) zulässig. Die Regelung ist am 21.01.2016 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang müssen nach Aussage der AHK in Kairo Importeure beim Zoll fortan eine sogenannte "Form no. 4" vorlegen, ohne die der Importeur die Ware nicht aus dem Zoll herausholen kann. Diese "Form no. 4" erhält der Importeur wiederum nur, wenn die Handelsdokumente direkt an seine Bank geschickt wurden und die entsprechende Zahlung an den Exporteur ebenfalls über diese Bank abgewickelt wird. Inwieweit sich diese Regelung auf Akkreditiv-Geschäfte beschränkt oder auch bei Vorkasse-Geschäften gelten soll, wird derzeit durch das ägyptische Handelsbüro in Berlin geklärt. Ferner ist unter Punkt 2 des Erlasses festgeschrieben, dass ägyptische Banken die Eröffnung eines Akkreditivs zur Import-Finanzierung von Handelsgütern, nur noch dann vornehmen dürfen, wenn der ägyptische Importeur Sicherheiten in vollem Umfang, d. h. zu 100 %, hinterlegt (vorher waren 50 % ausreichend). Ausgenommen sind folgende für den anschließenden Weitervertrieb vorgesehene Waren: Medikamente, Impfstoffe, Baby-Milch. Ebenfalls ausgenommen von der neuen Akkreditiv-Regelung ist die Einfuhr von Rohstoffen und Investitionsgütern, die im inländischen Produktionsprozess zum Einsatz kommen. Hier bleibt es bei den bisher allgemein üblichen Geschäftsbedingungen der Banken. Punkt 3 untersagt zudem die Refinanzierung von Handelswaren, die nicht – wie unter Punkt 2 beschrieben – zu 100 % abgesichert sind. Ausgenommen sind: „Nicht-Handelswaren“ (Investitionsgüter und Rohstoffe für Produktionszwecke); Grundnahrungsmittel, Medikamente, Impfstoffe, Baby-Milch. Für eine weiterführende qualifizierte Beratung zum Erlass der Zentralbank (für NichtMitglieder kostenpflichtig) steht die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Kairo) gerne zur Verfügung. Kontakt: Herr Sherif Kotb Leiter der Investitions- und Rechtsberatung AHK Kairo Tel.: (+202) 3333 8477 Fax: (+202) 3336 8786 Email [email protected] Website der Ägyptischen Zentralbank: http://www.cbe.org.eg/English/
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