Informationsflyer Programm und Anmeldeformular

Geschäftsanbahnung
für deutsche Unternehmen und Dienstleister im Bereich der
Zivilen Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen nach Ägypten vom
18. bis 22. Februar 2017
Geschäftsanbahnung vor Ort
Während der 5-tägigen Reise erhalten deutsche Unternehmen einen umfassenden Einblick in die konkreten Geschäftsmöglichkeiten im Bereich
der Zivilen Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen in Ägypten (Schwerpunkt Sicherung der touristisch wichtigen Flughäfen) und treffen
vor Ort mögliche künftige Geschäftspartner. Das vielseitige Programm in Kairo bietet branchenspezifische Daten und Fakten zum Zielmarkt
sowie individuell zugeschnittene Informationen und Geschäftstermine.
Zielmarkt Ägypten
Der Tourismus ist eine der wichtigsten Säulen der ägyptischen Wirtschaft, jedoch verzeichnet das Land gegenwärtig die höchsten Rückgänge bei den Einnahmen aus dem Tourismus seit 20 Jahren. Bis zum
Ende des Finanzjahrs im Juni 2016 wurden rund 13 % weniger Besucher und 15 % niedrigere Einnahmen erwartet.
Mitte Januar 2016 bezifferte der ehemalige Tourismusminister Hisham
Zazou die monatlichen Einbußen mit 283 Millionen US$. Wege aus
der Krise sind hier gefragt, doch dazu muss vor allem das Vertrauen
in die zivile Sicherheit zurück gewonnen werden. Das ägyptische
Tourismusministerium investierte daher bereits 32 Millionen USDollar in die Luftsicherheit mit dem Ziel, den Tourismussektor wieder
anzukurbeln, um dem Rückgang der Tourismuseinnahmen entgegenzuwirken.
Durchführer
Geschäftsanbahnung Ägypten vom 18. bis 22. Februar 2017: Zivile Sicherheitstechnologien
Die Zivilen Sicherheitstechnologien und
-dienstleistungen in Ägypten
Der moderate Aufwärtstrend des ägyptischen Tourismussektors
wurde nach dem Attentat auf eine russische Passagiermaschine über
dem Sinai im Oktober 2015 zunächst wieder gestoppt. Ursache des
Absturzes war eine durch die Sicherheitskontrollen auf dem Flughafen von Sharm El Sheikh an Bord geschmuggelte Bombe, die kurz
nach dem Start über dem Sinai explodierte.
Für weitere Negativschlagzeilen neben dem Anschlag auf das russische Flugzeug sorgten auch zwei Attentate auf Hotels in Hurghada
sowie in der Nähe der Pyramiden von Gizeh sowie die Entführung
eines Flugzeuges aus Alexandria nach Zypern. Der zu verzeichnende Einbruch im Tourismussektor sendet zudem Schockwellen in die
Wirtschaft aus: Hotelbetreiber haben bei der jetzigen Ertragslage
häufig Schwierigkeiten, Kredite zu bedienen und Abgaben zu zahlen, die Gewinne der Flughafenholding brechen ein, das Ministry of
Antiquities stellt geplante Museumsprojekte zurück und die ohnehin
angespannte Devisensituation wird weiter verschärft.
Für den Weg aus der Krise sind daher verbesserte Sicherheitsmaßnahmen insbesondere im zivilen Luftverkehr, in Hotels und bei
Tourismusattraktionen wie den zahlreichen kulturellen und historischen Stätten notwendig.
Als Konsequenz des Flugzeugunglücks beauftrage die ägyptische
Regierung die britische Sicherheitsfirma Control Risk Group (CRG)
mit der Überprüfung der Sicherheit im zivilen Luftverkehr. CRG
untersucht zunächst die Sicherheitsmaßnahmen und -prozeduren an
den Flughäfen von Kairo und Sharm El Sheikh, danach soll die
Untersuchung auf die anderen ägyptischen Flughäfen ausgeweitet
werden.
Zudem sicherte die Regierung des Landes im Dezember 2015 die
Einrichtung eines Sicherheitskomitees zur Luftsicherheit unter Einbeziehung des Innenministeriums, des Ministeriums für zivile Luftfahrt sowie des Tourismusministeriums mit dem Ziel zu, direkte
Handlungen zur Verbesserung der Situation abzustimmen. Ein weiteres Zugeständnis ist eine enge Zusammenarbeit mit Delegationen
aus verschiedenen Ländern, darunter auch Deutschland, um im
Bereich der Luftsicherheit entsprechend beraten zu werden. Mit
diesen Maßnahmen dürfte es der ägyptischen Regierung auch darum
gehen, verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen.
In verschiedenen ägyptischen Hotels und Einkaufszentren finden
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bereits Sicherheitskontrollen beim Betreten des Gebäudes statt.
Diese Kontrollen sind jedoch noch nicht wirklich effizient. Hier
bestehen ebenfalls Verbesserungspotentiale und die Notwendigkeit
der Mitarbeiterschulung und der Entwicklung von Strategien für
wirksamere Sicherheitskontrollen. Auch an den zahlreichen Touristenattraktionen des Landes, die Besucher aus aller Welt anziehen,
lassen die Sicherheitsvorkehrungen teilweise noch zu wünschen
übrig. Auch hier sind ebenfalls neue Maßnahmen und Strategien von
Nöten, will man das Vertrauen der Touristen in funktionierende
Sicherheitskontrollen zurückgewinnen.
Marktchancen für deutsche Unternehmen
Bereits nach dem Attentat auf das russische Flugzeug im Oktober
2015 besuchten auch deutsche Delegationen Ägypten, um die Situation im Bereich der zivilen Sicherheit an den Flughäfen zu untersuchen und Optimierungsvorschläge zu unterbreiten. Deutsch-land
genießt im Bereich der zivilen Sicherheit einen guten Ruf.
Ein Problem im Land stellt die unzureichende Ausbildung der mit
der zivilen Sicherheit befassten Mitarbeiter dar, da die Umsetzung
und Effektivität der Kontrollen zu wünschen übrig lässt. Die Ausstattung an sich ist zwar vor Ort vorhanden, dennoch besteht weiterhin großer Bedarf an Beratung, Schulung der Mitarbeiter sowie an
verbesserten, effizienten Sicherheitstechnologien. Im Gegensatz zu
Deutschland führen an ägyptischen Flughäfen staatliche Funktionsträger, die Sicherheitskontrollen durch, so dass die Schulung und
Weiterbildung hier nur in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen
möglich ist. Auch Ausschreibungen für neue Geräte erfolgen von
staatlicher Stelle. Deutschen Unternehmen benötigen hier einen
ägyptischen Partner, um am Bieterprozess teilnehmen zu können.
In den Einkaufszentren und Hotels hingegen sind es private ägyptische Unternehmen, die diese Aufgabe wahrnehmen und zu denen
die Kontakte geknüpft werden müssen. Auch hier ist die Schulung
und Weiterbildung der Mitarbeiter ein zentraler Punkt. Die Geschäftsanbahnung richtet daher ihren Fokus auf deutsche Unternehmen, die in diesem Bereich aktiv sind. Darüber hinaus ergeben sich
in Ägypten Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen, die
neue Produkte im Bereich der zivilen Sicherheitstechnologie anbieten. Auf Grund des Ausschreibungsrechts sind hier ägyptische Partner notwendig, die mit Hilfe der Geschäftsanbahnung gefunden
werden können.
Geschäftsanbahnung Ägypten vom 18. bis 22. Februar 2017: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen
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Programm*
1. Tag, Samstag, 18. Februar 2017, Anreise nach Kairo, Ägypten
Individuelle Anreise aus Deutschland, Abholung am Flughafen und Transfer ins Hotel
2. Tag, Sonntag, 19. Februar 2017, Kairo
Ab 09:30 Uhr
Im Anschluss
Briefing der deutschen Teilnehmer zur wirtschaftlichen und politischen Situation sowie den lokalen Gegebenheiten & rechtlichen
Rahmenbedingungen; Vorstellung des BMWi-Markterschließungsprogramms
Präsentationsveranstaltung in Kairo
Begrüßung
•
Fachvortrag: "Die Stärken der deutschen Zivilen Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen"
•
Fachvortrag: "Verbesserungen der Grenzkontrollsysteme und Musterlösungen eines deutschen Unternehmens in
•
Ägypten"
Fachvortrag: "Die Bedeutung der Ausbildung aller Mitarbeiter im Bereich der Luftsicherheit"
•
Individuelle Präsentationen der deutschen Unternehmen
•
Anschließend B2B-Treffen/Netzwerkveranstaltung zwischen den deutschen Unternehmen und Vertretern ägyptischer Unternehmen und Institutionen.
3. Tag: Montag, 20. Februar 2017, Kairo
•
•
Vormittags
Im Anschluss
•
Möglicher Gruppentermin:
Egyptian Holding Company for Airports and Air Navigation (EHCAAN): EHCAAN untergliedert sich in die Cairo Airport
Company, die den internationalen Flughafen Kairo betreibt, und in die Egyptian Airport Company, die für die übrigen Flughäfen des Landes zuständig ist; Ziel ist es, den entsprechenden Service als auch die Sicherheit, Sicherung und entsprechende Schutzmaßnahmen sicherzustellen; http://www.ehcaan.com/about_comp.aspx
Optionaler bietet sich ein Besuch bei der National Air Navigation Services Company (NANSC) an: NANSC ist im Bereich
der Luftsicherheit aktiv und bedient alle 22 Flughäfen des Landes; die Gesellschaft führt verschiedene Projekte zur Modernisierung der Flughäfen durch, die auch verbesserte Luftsicherheit zum Ziel haben;
http://www.nansceg.net/about_us.htm oder aber bei der Cairo Airport Company (CAC); http://www.cairoairport.com/
Individuelle Geschäftstermine in Kairo
4. Tag: Dienstag, 21. Februar 2017, Kairo
Vormittags
Möglicher Gruppentermin:
• Ministry of Civil Aviation: Das Ministerium ist für die zivile Luftfahrt zuständig und Teil des neu gegründeten Sicherheitskomitees, das die Sicherheit an den ägyptischen Flughäfen verbessern soll; http://www.civilaviation.gov.eg/
oder
• Egyptian Civil Aviation Authority: http://www.civilaviation.gov.eg/Regulations/solta.html
Im Anschluss
Ministry of Tourism: Das Tourismusministerium hat großes Interesse daran, die Sicherheit im Tourismusbereich (zivile Luftfahrt sowie Sicherung der touristisch wichtigen Orte) in Ägypten zu gewährleisten, um der Tourismusbranche wieder neuen
Aufschwung zu verleihen; http://www.tourism.gov.eg/
Nachmittag
Individuelle Termine in Kairo
5. Tag: Mittwoch, 22. Februar 2017, Kairo; Rückreise
Individuelle Rückreise nach Deutschland; bei einem Rückflug am Nachmittag haben die Teilnehmer am Vormittag noch
Gelegenheit zu individuellen Gesprächsterminen in Kairo
*Vorläufiges Programm: Änderungen vorbehalten
besteht.
Leistungen für die Teilnehmer im Rahmen der Reise
•
Zielmarktanalyse: Die teilnehmenden deutschen Unternehmen
erhalten im Vorfeld der Reise eine eigens für die Veranstaltung
erstellte Zielmarktanalyse über die Branche im Zielland.
•
Besuche von Institutionen und Referenzprojekten: Im Rahmen des Programms werden ausgewählte Institutionen und Referenzprojekte besucht.
•
Präsentation: Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung im
Zielland stellen sich die deutschen Unternehmen individuell mit
einem Vortrag einem ausgewählten Publikum vor, das aus Vertretern von Unternehmen, Verbänden, staatlichen Institutionen
•
Networking: Im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung
können kurzfristig Kontakte zu den anwesenden Vertretern der
einheimischen Unternehmen aufgenommen werden.
•
Individuelle Termine: Für die teilnehmenden Unternehmen
werden im Vorfeld der Reise individuelle geschäftliche Termine mit ausgesuchten potentiellen Geschäftspartnern und Auftraggebern im Zielland vereinbart.
Ziel der Veranstaltung
Die BMWi-Geschäftsanbahnungsreise dient den teilnehmenden
deutschen Unternehmen beim Aufbau von geschäftlichen Kontakten
mit ausgewählten lokalen Geschäftspartnern, die im Rahmen der
Reise persönlich in Ägypten getroffen werden.
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Teilnahmeberechtigt sind acht bis zwölf deutsche Unternehmen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, KMU haben Vorrang vor Großunternehmen.
Der Eigenbeitrag der Unternehmen richtet sich nach der Unternehmensgröße:
Ich/Wir nehme(n) an der Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen im Bereich Zivile Sicherheitstechnologien
und -dienstleistungen mit einem Schwerpunkt im Bereich der
Luftsicherheit (Sicherung der touristisch wichtigen Flughäfen)
vom 18. bis 22. Februar 2017 zu den mir/uns bekannten Teilnahmebedingungen teil:
500,- Euro (Netto) bei <1 Mio. Euro Jahresumsatz und <10
Mitarbeitern
750,- Euro (Netto) bei <50 Mio. Euro Jahresumsatz und
<500 Mitarbeitern
1.000,- Euro (Netto) bei >50 Mio. Euro Jahresumsatz oder
>500 Mitarbeitern
Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden von den
Teilnehmern selbst getragen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann
der Veranstalter die Reise stornieren. Ein Anspruch auf Erstattung
von Ausfallkosten besteht nicht. Programmänderungen aus dringlichem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Der Eigenbeitrag gilt
pro Unternehmen. Bei einer Stornierung nach Ablauf der Anmeldefrist werden 100% des Eigenbeitrags als Stornogebühr berechnet.
Die Geschäftsanbahnungsreise wird von MENA-Projektpartner e.V.
in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Arabischen Industrie- und
Handelskammer (AHK Ägypten) durchgeführt. Sie wird im Rahmen
des Markterschließungsprogramms für KMU durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.
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Vor- und Nachname
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Funktion
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Unternehmen
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Branche
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Dienstanschrift
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Tel./Fax
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E-Mail
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Für alle Teilnehmer werden die individuellen Beratungsleistungen in
Anwendung der De-minimis-Verordnung der EU bescheinigt. Für
die geförderte Teilnahme ist mit der Anmeldung eine De-minimisErklärung über die Nichtausschöpfung der Freigrenze von dem
Unternehmen beim Durchführer abzugeben. Die De-minimisFörderung beläuft sich auf 1.918,75€. Die Kosten für die individuellen Beratungsleistungen müssen nur dann gezahlt werden, wenn die
EU-Freigrenzen für De-minimis bereits ausgeschöpft wurden.
Webseite
Interessierte Unternehmen können sich bis zum 17. November 2016
bei MENA-Projektpartner e.V. anmelden. Das Anmeldeformular
sowie die miteinzureichende Teilnehmererklärung finden Sie auf
den folgenden Seiten.
Anmeldeschluss: 17. November 2016
Bitte senden Sie diese Anmeldung und die Teilnehmererklärung
vollständig ausgefüllt und unterschrieben als E-Mail, Fax oder per
Post an:
MENA-Projektpartner e.V.
Charlottenstraße 16
10117 Berlin;
Fax: 030-20 64 81 78
Email: [email protected]
Eine
Übersicht
zu
weiteren
Projekten
des
BMWiMarkterschließungsprogramms
für
KMU
kann
unter
www.ixpos.de/markterschliessung abgerufen werden.
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Datum, Unterschrift
Firmenstempel
Erklärung
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Firmenname
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Straße / Hausnummer
PLZ
Ort
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Geschäftsführer/-in
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E-Mail-Adresse
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Anzahl Beschäftigte
Jahresumsatz in Euro
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Branchen-/Wirtschaftsbereich
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 10
Beschäftigte und weniger als 1 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist;
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 500
Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist;
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), mehr als 500
Beschäftigte oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro aufweist;
Angabe nur notwendig bei Modulen Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungspräsentation
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet;
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen die EU-Freigrenze für „De-minimis“Beihilfen – unabhängig vom Beihilfegeber – in Höhe von 200.000,- EUR, unter Einbeziehung
des zu erwartenden Beihilfebetrages, in den drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht
überschritten hat.
Ich/Wir erkläre(n), vorstehende Angaben nach besten Wissen und Gewissen gemacht zu haben
und dass diese subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB sind.
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Datum, Ort
rechtsverbindliche Unterschrift/ Firmenstempel
Datenschutzhinweis:
Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Firmendaten an
Dritte wird zugestimmt. Es gelten die Bestimmungen der §§ 11 und 28 BDSG.
Stand: Januar 2016
Impressum
Herausgeber
Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi)
Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin
www.bmwi.de
Text und Redaktion
MENA-Projektpartner e.V.
Tel.: 030-20 45 58 86
Charlottenstr. 16
10117 Berlin
www.mena-projektpartner.de
Ansprechpartner
Johannes Wingler
[email protected]
Stand
20.07.2016 (Änderungen vorbehalten)
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