Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Dienstleister im Bereich der Zivilen Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen nach Ägypten vom 18. bis 22. Februar 2017 Geschäftsanbahnung vor Ort Während der 5-tägigen Reise erhalten deutsche Unternehmen einen umfassenden Einblick in die konkreten Geschäftsmöglichkeiten im Bereich der Zivilen Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen in Ägypten (Schwerpunkt Sicherung der touristisch wichtigen Flughäfen) und treffen vor Ort mögliche künftige Geschäftspartner. Das vielseitige Programm in Kairo bietet branchenspezifische Daten und Fakten zum Zielmarkt sowie individuell zugeschnittene Informationen und Geschäftstermine. Zielmarkt Ägypten Der Tourismus ist eine der wichtigsten Säulen der ägyptischen Wirtschaft, jedoch verzeichnet das Land gegenwärtig die höchsten Rückgänge bei den Einnahmen aus dem Tourismus seit 20 Jahren. Bis zum Ende des Finanzjahrs im Juni 2016 wurden rund 13 % weniger Besucher und 15 % niedrigere Einnahmen erwartet. Mitte Januar 2016 bezifferte der ehemalige Tourismusminister Hisham Zazou die monatlichen Einbußen mit 283 Millionen US$. Wege aus der Krise sind hier gefragt, doch dazu muss vor allem das Vertrauen in die zivile Sicherheit zurück gewonnen werden. Das ägyptische Tourismusministerium investierte daher bereits 32 Millionen USDollar in die Luftsicherheit mit dem Ziel, den Tourismussektor wieder anzukurbeln, um dem Rückgang der Tourismuseinnahmen entgegenzuwirken. Durchführer Geschäftsanbahnung Ägypten vom 18. bis 22. Februar 2017: Zivile Sicherheitstechnologien Die Zivilen Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen in Ägypten Der moderate Aufwärtstrend des ägyptischen Tourismussektors wurde nach dem Attentat auf eine russische Passagiermaschine über dem Sinai im Oktober 2015 zunächst wieder gestoppt. Ursache des Absturzes war eine durch die Sicherheitskontrollen auf dem Flughafen von Sharm El Sheikh an Bord geschmuggelte Bombe, die kurz nach dem Start über dem Sinai explodierte. Für weitere Negativschlagzeilen neben dem Anschlag auf das russische Flugzeug sorgten auch zwei Attentate auf Hotels in Hurghada sowie in der Nähe der Pyramiden von Gizeh sowie die Entführung eines Flugzeuges aus Alexandria nach Zypern. Der zu verzeichnende Einbruch im Tourismussektor sendet zudem Schockwellen in die Wirtschaft aus: Hotelbetreiber haben bei der jetzigen Ertragslage häufig Schwierigkeiten, Kredite zu bedienen und Abgaben zu zahlen, die Gewinne der Flughafenholding brechen ein, das Ministry of Antiquities stellt geplante Museumsprojekte zurück und die ohnehin angespannte Devisensituation wird weiter verschärft. Für den Weg aus der Krise sind daher verbesserte Sicherheitsmaßnahmen insbesondere im zivilen Luftverkehr, in Hotels und bei Tourismusattraktionen wie den zahlreichen kulturellen und historischen Stätten notwendig. Als Konsequenz des Flugzeugunglücks beauftrage die ägyptische Regierung die britische Sicherheitsfirma Control Risk Group (CRG) mit der Überprüfung der Sicherheit im zivilen Luftverkehr. CRG untersucht zunächst die Sicherheitsmaßnahmen und -prozeduren an den Flughäfen von Kairo und Sharm El Sheikh, danach soll die Untersuchung auf die anderen ägyptischen Flughäfen ausgeweitet werden. Zudem sicherte die Regierung des Landes im Dezember 2015 die Einrichtung eines Sicherheitskomitees zur Luftsicherheit unter Einbeziehung des Innenministeriums, des Ministeriums für zivile Luftfahrt sowie des Tourismusministeriums mit dem Ziel zu, direkte Handlungen zur Verbesserung der Situation abzustimmen. Ein weiteres Zugeständnis ist eine enge Zusammenarbeit mit Delegationen aus verschiedenen Ländern, darunter auch Deutschland, um im Bereich der Luftsicherheit entsprechend beraten zu werden. Mit diesen Maßnahmen dürfte es der ägyptischen Regierung auch darum gehen, verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen. In verschiedenen ägyptischen Hotels und Einkaufszentren finden 2 bereits Sicherheitskontrollen beim Betreten des Gebäudes statt. Diese Kontrollen sind jedoch noch nicht wirklich effizient. Hier bestehen ebenfalls Verbesserungspotentiale und die Notwendigkeit der Mitarbeiterschulung und der Entwicklung von Strategien für wirksamere Sicherheitskontrollen. Auch an den zahlreichen Touristenattraktionen des Landes, die Besucher aus aller Welt anziehen, lassen die Sicherheitsvorkehrungen teilweise noch zu wünschen übrig. Auch hier sind ebenfalls neue Maßnahmen und Strategien von Nöten, will man das Vertrauen der Touristen in funktionierende Sicherheitskontrollen zurückgewinnen. Marktchancen für deutsche Unternehmen Bereits nach dem Attentat auf das russische Flugzeug im Oktober 2015 besuchten auch deutsche Delegationen Ägypten, um die Situation im Bereich der zivilen Sicherheit an den Flughäfen zu untersuchen und Optimierungsvorschläge zu unterbreiten. Deutsch-land genießt im Bereich der zivilen Sicherheit einen guten Ruf. Ein Problem im Land stellt die unzureichende Ausbildung der mit der zivilen Sicherheit befassten Mitarbeiter dar, da die Umsetzung und Effektivität der Kontrollen zu wünschen übrig lässt. Die Ausstattung an sich ist zwar vor Ort vorhanden, dennoch besteht weiterhin großer Bedarf an Beratung, Schulung der Mitarbeiter sowie an verbesserten, effizienten Sicherheitstechnologien. Im Gegensatz zu Deutschland führen an ägyptischen Flughäfen staatliche Funktionsträger, die Sicherheitskontrollen durch, so dass die Schulung und Weiterbildung hier nur in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen möglich ist. Auch Ausschreibungen für neue Geräte erfolgen von staatlicher Stelle. Deutschen Unternehmen benötigen hier einen ägyptischen Partner, um am Bieterprozess teilnehmen zu können. In den Einkaufszentren und Hotels hingegen sind es private ägyptische Unternehmen, die diese Aufgabe wahrnehmen und zu denen die Kontakte geknüpft werden müssen. Auch hier ist die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter ein zentraler Punkt. Die Geschäftsanbahnung richtet daher ihren Fokus auf deutsche Unternehmen, die in diesem Bereich aktiv sind. Darüber hinaus ergeben sich in Ägypten Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen, die neue Produkte im Bereich der zivilen Sicherheitstechnologie anbieten. Auf Grund des Ausschreibungsrechts sind hier ägyptische Partner notwendig, die mit Hilfe der Geschäftsanbahnung gefunden werden können. Geschäftsanbahnung Ägypten vom 18. bis 22. Februar 2017: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen 3 Programm* 1. Tag, Samstag, 18. Februar 2017, Anreise nach Kairo, Ägypten Individuelle Anreise aus Deutschland, Abholung am Flughafen und Transfer ins Hotel 2. Tag, Sonntag, 19. Februar 2017, Kairo Ab 09:30 Uhr Im Anschluss Briefing der deutschen Teilnehmer zur wirtschaftlichen und politischen Situation sowie den lokalen Gegebenheiten & rechtlichen Rahmenbedingungen; Vorstellung des BMWi-Markterschließungsprogramms Präsentationsveranstaltung in Kairo Begrüßung • Fachvortrag: "Die Stärken der deutschen Zivilen Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen" • Fachvortrag: "Verbesserungen der Grenzkontrollsysteme und Musterlösungen eines deutschen Unternehmens in • Ägypten" Fachvortrag: "Die Bedeutung der Ausbildung aller Mitarbeiter im Bereich der Luftsicherheit" • Individuelle Präsentationen der deutschen Unternehmen • Anschließend B2B-Treffen/Netzwerkveranstaltung zwischen den deutschen Unternehmen und Vertretern ägyptischer Unternehmen und Institutionen. 3. Tag: Montag, 20. Februar 2017, Kairo • • Vormittags Im Anschluss • Möglicher Gruppentermin: Egyptian Holding Company for Airports and Air Navigation (EHCAAN): EHCAAN untergliedert sich in die Cairo Airport Company, die den internationalen Flughafen Kairo betreibt, und in die Egyptian Airport Company, die für die übrigen Flughäfen des Landes zuständig ist; Ziel ist es, den entsprechenden Service als auch die Sicherheit, Sicherung und entsprechende Schutzmaßnahmen sicherzustellen; http://www.ehcaan.com/about_comp.aspx Optionaler bietet sich ein Besuch bei der National Air Navigation Services Company (NANSC) an: NANSC ist im Bereich der Luftsicherheit aktiv und bedient alle 22 Flughäfen des Landes; die Gesellschaft führt verschiedene Projekte zur Modernisierung der Flughäfen durch, die auch verbesserte Luftsicherheit zum Ziel haben; http://www.nansceg.net/about_us.htm oder aber bei der Cairo Airport Company (CAC); http://www.cairoairport.com/ Individuelle Geschäftstermine in Kairo 4. Tag: Dienstag, 21. Februar 2017, Kairo Vormittags Möglicher Gruppentermin: • Ministry of Civil Aviation: Das Ministerium ist für die zivile Luftfahrt zuständig und Teil des neu gegründeten Sicherheitskomitees, das die Sicherheit an den ägyptischen Flughäfen verbessern soll; http://www.civilaviation.gov.eg/ oder • Egyptian Civil Aviation Authority: http://www.civilaviation.gov.eg/Regulations/solta.html Im Anschluss Ministry of Tourism: Das Tourismusministerium hat großes Interesse daran, die Sicherheit im Tourismusbereich (zivile Luftfahrt sowie Sicherung der touristisch wichtigen Orte) in Ägypten zu gewährleisten, um der Tourismusbranche wieder neuen Aufschwung zu verleihen; http://www.tourism.gov.eg/ Nachmittag Individuelle Termine in Kairo 5. Tag: Mittwoch, 22. Februar 2017, Kairo; Rückreise Individuelle Rückreise nach Deutschland; bei einem Rückflug am Nachmittag haben die Teilnehmer am Vormittag noch Gelegenheit zu individuellen Gesprächsterminen in Kairo *Vorläufiges Programm: Änderungen vorbehalten besteht. Leistungen für die Teilnehmer im Rahmen der Reise • Zielmarktanalyse: Die teilnehmenden deutschen Unternehmen erhalten im Vorfeld der Reise eine eigens für die Veranstaltung erstellte Zielmarktanalyse über die Branche im Zielland. • Besuche von Institutionen und Referenzprojekten: Im Rahmen des Programms werden ausgewählte Institutionen und Referenzprojekte besucht. • Präsentation: Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung im Zielland stellen sich die deutschen Unternehmen individuell mit einem Vortrag einem ausgewählten Publikum vor, das aus Vertretern von Unternehmen, Verbänden, staatlichen Institutionen • Networking: Im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung können kurzfristig Kontakte zu den anwesenden Vertretern der einheimischen Unternehmen aufgenommen werden. • Individuelle Termine: Für die teilnehmenden Unternehmen werden im Vorfeld der Reise individuelle geschäftliche Termine mit ausgesuchten potentiellen Geschäftspartnern und Auftraggebern im Zielland vereinbart. Ziel der Veranstaltung Die BMWi-Geschäftsanbahnungsreise dient den teilnehmenden deutschen Unternehmen beim Aufbau von geschäftlichen Kontakten mit ausgewählten lokalen Geschäftspartnern, die im Rahmen der Reise persönlich in Ägypten getroffen werden. Teilnahmebedingungen Anmeldung Teilnahmeberechtigt sind acht bis zwölf deutsche Unternehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, KMU haben Vorrang vor Großunternehmen. Der Eigenbeitrag der Unternehmen richtet sich nach der Unternehmensgröße: Ich/Wir nehme(n) an der Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen im Bereich Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen mit einem Schwerpunkt im Bereich der Luftsicherheit (Sicherung der touristisch wichtigen Flughäfen) vom 18. bis 22. Februar 2017 zu den mir/uns bekannten Teilnahmebedingungen teil: 500,- Euro (Netto) bei <1 Mio. Euro Jahresumsatz und <10 Mitarbeitern 750,- Euro (Netto) bei <50 Mio. Euro Jahresumsatz und <500 Mitarbeitern 1.000,- Euro (Netto) bei >50 Mio. Euro Jahresumsatz oder >500 Mitarbeitern Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden von den Teilnehmern selbst getragen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann der Veranstalter die Reise stornieren. Ein Anspruch auf Erstattung von Ausfallkosten besteht nicht. Programmänderungen aus dringlichem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Der Eigenbeitrag gilt pro Unternehmen. Bei einer Stornierung nach Ablauf der Anmeldefrist werden 100% des Eigenbeitrags als Stornogebühr berechnet. Die Geschäftsanbahnungsreise wird von MENA-Projektpartner e.V. in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten) durchgeführt. Sie wird im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. …………………………………………………………… Vor- und Nachname …………………………………………………………… Funktion …………………………………………………………… Unternehmen …………………………………………………………… Branche …………………………………………………………… Dienstanschrift …………………………………………………………… …………………………………………………………… Tel./Fax …………………………………………………………… E-Mail …………………………………………………………… Für alle Teilnehmer werden die individuellen Beratungsleistungen in Anwendung der De-minimis-Verordnung der EU bescheinigt. Für die geförderte Teilnahme ist mit der Anmeldung eine De-minimisErklärung über die Nichtausschöpfung der Freigrenze von dem Unternehmen beim Durchführer abzugeben. Die De-minimisFörderung beläuft sich auf 1.918,75€. Die Kosten für die individuellen Beratungsleistungen müssen nur dann gezahlt werden, wenn die EU-Freigrenzen für De-minimis bereits ausgeschöpft wurden. Webseite Interessierte Unternehmen können sich bis zum 17. November 2016 bei MENA-Projektpartner e.V. anmelden. Das Anmeldeformular sowie die miteinzureichende Teilnehmererklärung finden Sie auf den folgenden Seiten. Anmeldeschluss: 17. November 2016 Bitte senden Sie diese Anmeldung und die Teilnehmererklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben als E-Mail, Fax oder per Post an: MENA-Projektpartner e.V. Charlottenstraße 16 10117 Berlin; Fax: 030-20 64 81 78 Email: [email protected] Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU kann unter www.ixpos.de/markterschliessung abgerufen werden. ………………… …………………… Datum, Unterschrift Firmenstempel Erklärung ____________________________________________________________________________ Firmenname __________________________________ _______ _____________________________ Straße / Hausnummer PLZ Ort __________________________________ Geschäftsführer/-in _________________________________________________ E-Mail-Adresse ______________ ______________________________________ Anzahl Beschäftigte Jahresumsatz in Euro _________________________________________________________________________ Branchen-/Wirtschaftsbereich Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 1 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 500 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), mehr als 500 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro aufweist; Angabe nur notwendig bei Modulen Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungspräsentation Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen die EU-Freigrenze für „De-minimis“Beihilfen – unabhängig vom Beihilfegeber – in Höhe von 200.000,- EUR, unter Einbeziehung des zu erwartenden Beihilfebetrages, in den drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten hat. Ich/Wir erkläre(n), vorstehende Angaben nach besten Wissen und Gewissen gemacht zu haben und dass diese subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB sind. ____________________ ______________________________________ Datum, Ort rechtsverbindliche Unterschrift/ Firmenstempel Datenschutzhinweis: Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Firmendaten an Dritte wird zugestimmt. Es gelten die Bestimmungen der §§ 11 und 28 BDSG. Stand: Januar 2016 Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwi.de Text und Redaktion MENA-Projektpartner e.V. Tel.: 030-20 45 58 86 Charlottenstr. 16 10117 Berlin www.mena-projektpartner.de Ansprechpartner Johannes Wingler [email protected] Stand 20.07.2016 (Änderungen vorbehalten) Bildnachweise 1. © Emad Omar 2. © Johannes Wingler 3. © markobe - Fotolia.com 4. © Ingo Bartussek - Fotolia.com
© Copyright 2024 ExpyDoc