Vergabe von Friedhofsarbeiten (Werkvertrag) in der Gemeinde Perl ab dem 1. Januar 2016 Herstellen und Verfüllung von Gräbern für die Beisetzungen von Verstorbenen auf den Friedhöfen der Gemeinde Perl sowie die Reinigung der Leichenhallen anlässlich Beisetzungen Auf den Friedhöfen in der Gemeinde Perl (Besch, Borg, Eft, Keßlingen, Nennig, Oberleuken, Perl, Sinz, Tettingen und Wochern) sind für ca. 80 Beisetzungen / Jahr Gräber herzustellen. Hierunter fallen alle Beisetzungen von Särgen und Urnen in Wahl- bzw. Familiengrabstätten und Urnen in Gräbern für Körpererdbestattungen, Einzelgräbern für Körpererdbestattungen, Rasenreihengräbern für Körpererdbestattungen, Tiefengräbern für Körpererdbestattungen, Kindergräbern, Einzelurnengräbern, Urnengräbern für Mehrfachbelegung, im anonymen Urnengrabfeld sowie Umbettungen. Die Gemeinde Perl hält 6 Leichenhallen auf den Friedhöfen in Besch, Eft, Keßlingen, Nennig, Perl und Tettingen vor. Der Umfang bzw. Aufwand zur Reinigung wird mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Auftrag kann nur an geeignete Bewerber vergeben werden, die die Herstellung und Verfüllung von Gräbern entsprechend den Bestimmungen der zurzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Perl gewährleisten. Des Weiteren sind die Bestimmungen der §§ 6 (Verbaumaterial für Gräber) und 7 (Ausschachten von Gräbern) der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft einzuhalten. Für die Stellung von geeignetem Werkzeug bzw. Maschinen muss der Auftragnehmer selbst Sorge tragen. Eine Vertretung für die auszuführenden Arbeiten durch den Gemeindebauhof ist nicht vorgesehen. Die Angebotsunterlagen können ab dem 24. August 2015 beim Friedhofsamt der Gemeinde Perl, Zimmer E.03, im Rathaus Perl, Trierer Straße 28, 66706 Perl, abgeholt sowie unter der folgenden EMail-Adresse angefordert werden: [email protected]. Die Angebotseröffnung findet dort am Donnerstag, dem 1. Oktober 2015, 10.00 Uhr statt. Perl, den 21. August 2015 Der Bürgermeister Schmitt
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