Vergleich der Sterbemöglichkeiten – Beitrag des Hospizvereins Erding zur Debatte um ärztlich assistierten Suizid im Deutschen Bundestag mittels Podiumsdiskussion am 25.Juni 2015 in Erding mit Bundestagsabgeordneten, Theologen und Palliativmedizinern – Version 09.06.2015 Art der Sterbehilfe Passive Sterbehilfe bessere oder synonyme Bezeichnung 1) Sterbe-Begleitung 2) Sterben zulassen durch Unterlassen oder Abbruch oder Beendigung v. lebensverlängernder Therapie 3) Therapieziel-Änderung Das Ziel ist nicht mehr Lebensverlängerung, sondern natürliches Sterben Indirekte (aktive) Sterbehilfe Linderung, auch unter Inkaufnahme einer Verkürzung der Lebenszeit (betraf früher vor allem die Schmerztherapie mit Opiaten, jetzt mehr die Behandlung von DemenzKranken mit bestimmten Medikamenten) Assistierter Suizid (vor allem durch Ärzte) Aktive (direkte) Sterbehilfe Beihilfe zur Selbsttötung (der Begriff Selbstmord ist falsch) Tötung auf Verlangen Erklärung Beispiele, auch aus Filmen Sterbe-Begleitung: Hilfe beim natürlichen Sterben Sterben zulassen: wenn in Patientenverfügung oder durch Ermittlung des mutmaß-lichen Willens so bestimmt kein Zwang zur technisch mögl. Lebensverlängerung. Der Patient stirbt an seiner Krankheit. Vincent Lambert in Frankreich Beenden von Ziel ist die Gabe von Medikamenten nur zur gebotenen Leidenslinderung. Besonders Pat. mit Lungenerkrankungen wie z.B. Lungenkrebs leiden an schlimmer Luftnot. Sauerstoffgabe hilft kaum. Lebensverkürzung als Nebenwirkung wird in Kauf genommen, wenn Linderung vorrangig ist. Medikament wird in tödlicher Dosis bereitgestellt: Pat. nimmt es freiverantwortlich selber ein Medikament wird in tödlicher Dosis verabreicht - künstl. Ernährung - Bluttransfusion - Beatmung -Dialyse - Inaktivieren von - Herzschrittmacher - implantiertem Defibrillator Bestimmte Medikamente für Demenz-Kranke (atypische Neuroleptica z.B. Quetiapin, Risperidon) verbessern die Situation erheblich, verkürzen aber eventuell die Lebenszeit z.B. durch Schlaganfall TV-Film „Die Aus-löschung“: Der Patient (K.M. Brandauer) trinkt trotz Demenz bewußt das Gift selber. Es bleibt die Frage, bis zu welchem Stadium ein Patient, der an DemenzErkrank. leidet, noch freiverantwortlich handeln kann. Film „Hin und weg“: per Fahrrad mit Ehefrau und Freunden nach Belgien zu Termin für Todesspritze - siehe auch umseitige Anmerkungen Emotionale Probleme dabei Ethische / juristische Probleme dabei z.B. muß Ernährungspumpe oder Beatmungsgerät aktiv abgeschaltet werden: Ohne bekannte Patientenverfügung muß z.B.bei einer schweren Blutung eine Bluttransfusion erfolgen, sonst juristischer Tatbestand der Unterlassung. Sobald aber bekannt wird, daß dieser Patient z.B. als Zeuge Jehova eine Bluttransfusion verweigert, muß sie abgestellt werden, sonst: Körperverletzung ! Knopfdruck bringt Tod oder Erlösung von der Maschine? Probleme gibt es nur sehr selten, im Gegenteil: 1) Fall: Erhöhung der Mor- Die Angehörigen von Dementen sind sogar froh, wenn Pat. wieder entspannter ist; für die verbleibenden Tage entsteht mehr Lebensqualität 2) Gabe v. atypischen Neuroleptica nur mit Einwilligung von Bevollmächtigten oder Betreuer Quälendes Gefühl des Versagens für Angehörige möglich phindosis bei sterbendem Lungenfacharzt mit massiver Luftnot in Ulm Die Entscheidung und die Durchführung müssen absolut freiwillig und frei verantwortlich sein. Sorge vor Dammbruch-Effekt bei Liberalisierung: Druck auf alte u. behinderte Menschen könnte steigen. Länder mit gesetzlicher Erlaubnis Alle Länder, auch Italien Alle Länder, auch Italien Deutschland Oregon/USA Niederlande Belgien Schweiz und andere Niederlande Belgien Hilfe von Seiten der Palliativ-medizin Beim Abschalten z.B. von Beatmungsgerät verhindert die palliativmediz. Behandlung (palliative Sedierung) das Gefühl von Luftnot. Die ursprüngl. Bedenken galten den Opiaten mit Nebenwirk. der Atemdämpfung: Dies kann heutzutage gut durch feinstufige Dosierung (=Titrierung) vermieden werden. Sterbefasten mit palliativmedizin. Hilfe in der Schlußphase, auch palliative Sedierung - siehe auch umseitige Anmerkungen Sterbefasten mit palliativmedizin. Hilfe in der Schlußphase, auch palliative Sedierung Literatur: Bedford-Strohm, H. „Leben dürfen“, Kösel; Bickhardt, J. u. Hanke R. „Eine ganz eigene Handlungsweise – freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“ Deutsches Ärzteblatt ; Borasio G.D. „Selbstbestimmt sterben“ C.H. Beck; Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Reflexionen „Ärztlich assistierter Suizid“; Putz W. u. Steldinger B. „Patientenrechte am Ende des Lebens“ Beck–dtv 5.Aufl.; Schäfer, Susanne „Fasten als letzte Lösung“ Artikel in Die Zeit
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