28.1.2016 DiePresse.com DiePresse.com | Wirtschaft | Wirtschaftsrecht | Artikel drucken Tabakgesetz: Schockbilder gegen das Rauchen 27.01.2016 | 18:51 | Von Norbert Rief (Die Presse) Zigarettenpackungen müssen künftig Fotos von Raucherlungen und abgestorbenen Gliedmaßen zeigen. Nicht nur deshalb laufen Industrie und Raucher dagegen Sturm. Wien. Carmen Köck ist verärgert. „Ich empfinde es als eine Frechheit, dass ich als erwachsener Bürger so bevormundet werde! Woher nehmt ihr euch das Recht????“, schreibt sie in einer Stellungnahme zum Entwurf für eine Novellierung des Tabakgesetzes. „Da schon die Urvölker rauchten, ist das Rauchen für mich ein Kulturgut.“ Carmen Köck ist offensichtlich eine leidenschaftliche Raucherin. Doch der Griff zur Zigarette wird ihr bald ordentlich vermiest werden. Denn nach den Vorschriften der Tabakgesetz Novelle, die derzeit in Begutachtung ist, wird eine Zigarettenpackung künftig nicht mehr wie eine Zigarettenpackung aussehen, sondern eher wie eine Fotosammlung von Raucherkrankheiten: Eine abgestorbene Zehe wegen Durchblutungsstörungen, eine schwarze Lunge, verfaulte Zähne, ein amputiertes Bein, ein Toter mit einem trauernden Kind. Dazu kommen Aufschriften wie „Rauchen verursacht Herzanfälle“, „Rauchen verstopft Ihre Arterien“, „Rauchen bedroht Ihre Potenz“. Für den Namen der Zigarettenmarke bleibt gerade noch ein Drittel der Vorder und Rückseite. Zwar müssen alle EUStaaten die „Richtlinie für Tabakerzeugnisse“ umsetzen, so weitreichend wie Österreich macht das aber kaum ein anderer Mitgliedstaat. Gerade bei den Warnungen sind die hiesigen Vorschriften streng. Einschränkung für EZigarette Nicht nur auf den Vorder und Rückseiten muss auf die Risken des Rauchens hingewiesen werden, auch auf den seitlichen Oberflächen muss vor Gesundheitsschäden gewarnt werden. Zudem muss auf jeder Packung auf die Raucherentwöhnung (www.rauchfrei.at) verwiesen werden. Das novellierte Tabakgesetz, das am 20. Mai in Kraft treten soll, bringt auch ein Verbot von Kautabak und Einschränkungen beim Verkauf von EZigaretten. Die elektronischen Zigaretten dürfen beispielsweise nicht mehr über das Internet vertrieben werden. Erstmals gibt es überhaupt detaillierte Vorschriften für die in den vergangenen Jahren populär gewordenen E Zigaretten bis hin zum Volumen von Nachfüllbehältern. Die Einschränkungen für EZigaretten sorgen bei Bürgern, von denen der Großteil der mittlerweile 145 Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf kommt, für den meisten Ärger. Das sogenannte „Dampfen“ sei der erste Schritt auf dem Weg zum Nichtraucher, heißt es in einer Erklärung. Streng sind auch die Beschränkungen für Werbe und Sponsoringmaßnahmen. So dürfen Namen von Zigarettenmarken nicht mehr genannt werden. Das Werbeverbot geht so weit, dass sich die Juristen des Gesundheitsministeriums genötigt sahen, in den Erläuterungen zum Entwurf folgende Klarstellung zu treffen: „Vom Werbeverbot nicht umfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr; das heißt, dass das Aushändigen von Visitenkarten (. . .) möglich ist.“ Auch die Teilnahme von Vertretern der Tabakindustrie an Diskussionsveranstaltungen sei erlaubt, „wenn damit kein Werbeauftritt verbunden ist“. http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/4913416/print.do 1/2 28.1.2016 DiePresse.com JTI, die die Austria Tabakwerke übernommen hat, fürchtet in ihrer Stellungnahme das Ende jeglichen Sponsorings. Denn es sei nicht eindeutig geregelt, ob die Nennung des Firmennamens nach der Novellierung weiterhin möglich sei. So unterstütze man etwa die Salzburger Festspiele oder auch Sozialprojekte. Dafür werde JTI Austria genannt. Das könnte bereits als unerlaubte Tabakwerbung gelten, meint der Zigarettenhersteller. Auch gebe es Rechtsunsicherheit durch die vielen Verordnungsermächtigungen, die die Gesundheitsministerin erlassen könne. Nach Erhebungen der Statistik Austria rauchen 24,3 Prozent der Österreicher (ab 15 Jahren) täglich. 5,7 Prozent sind Gelegenheitsraucher, 24,4 Prozent sind ehemalige Raucher, und 45,6 Prozent haben noch nie geraucht. © DiePresse.com http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/4913416/print.do 2/2
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