28.1.2016 Neuer Angriff auf EZigaretten, Krebsbilder auf Tschickpackungen Wirtschaftspolitik derStandard.at › Wirtschaft derStandard.at › Wirtschaft › Wirtschaftspolitik Neuer Angriff auf EZigaretten, Krebsbilder auf Tschickpackungen 19. Jänner 2016, 07:00 870 POSTINGS Das neue Tabakgesetz, mit dem abschreckende Bilder auf Zigarettenpackungen Pflicht werden, schränkt auch den Vertrieb von EZigaretten massiv ein foto: epa/hildenbrand Die Lust aufs Rauchen soll Nikotinliebhabern beim Anblick der Warnhinweise – wie sie in Frankreich schon gelten – vergehen. Wien – Schwarzer Rauch in der Tabakwirtschaft: Der von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser in Begutachtung geschickte Entwurf zum Tabakgesetz stößt auf geballte Kritik. Die Zigarettenhersteller finden die Verpflichtung für bildliche Warnhinweise überschießend, die Vertreiber von EZigaretten rebellieren gegen das geplante Verbot des Internethandels, und die ERaucher bangen um ihre Versorgung. Mehrere Privatpersonen haben via Stellungnahmen ihrem Unmut über die Einschränkungen beim Vertrieb der Dampfmaschinen Ausdruck verliehen. Die Händler selbst sehen im Entwurf "einen Versuch, uns vom Markt zu verbannen", wie Franz Seba im Gespräch mit dem STANDARD erklärt. Er ist Geschäftsführer von Nikoblue.com, nach eigenen Angaben Marktführer bei EZigaretten. Die EU habe den Mitgliedsstaaten in der Tabakrichtlinie freigestellt, den Internethandel einzuschränken. Sieg der Tabaklobby? Andere Staaten wie Deutschland oder Großbritannien hätten auf Verbote verzichtet, beklagt Seba. Mit ihren wenigen Filialen seien die Anbieter nicht in der Lage, das Land flächendeckend zu versorgen. Offenbar soll der Vertrieb auf andere Kanäle verlegt werden. Tabak und Pharmaindustrie hätten sich zulasten der EDampfer durchgesetzt, meint der Nikoblue Chef. Dabei wurde ein Versuch zur Reglementierung der Anbieter erst im Vorjahr vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Der Gesetzgeber hatte den Vertrieb von EZigaretten (samt dazugehörigen Flüssigkeiten) dem Tabakmonopol unterworfen und den Vertrieb damit den Trafiken vorbehalten. Das Höchstgericht zerfetzte das Ansinnen, mit dem Verkauf via Trafiken den Jugend und Gesundheitsschutz fördern zu wollen. Härteste Variante gewählt Doch auch die Zigarettenindustrie wehrt sich gegen die Novelle, die am 20. Mai in Kraft treten soll. Die verpflichtenden bildlichen Warnhinweise – etwa krebsgeschädigter Organe –, die 65 Prozent der Packungsfläche ausmachen müssen, standen schon bei der Entstehung der EURichtlinie im Zentrum der Kritik. Nun habe Oberhauser in jenen Bereichen, in denen Mitgliedsstaaten eine Wahlmöglichkeit haben, die für die Hersteller nachteiligste Variante gewählt, meint beispielsweise AustriaTabakRechtsnachfolgerin Japan Tabacco International (JTI). Das gilt beispielsweise für die http://derstandard.at/2000029304955/NeuerAngriffaufEZigarettenKrebsbilderaufTschikpackungen 1/2 28.1.2016 Neuer Angriff auf EZigaretten, Krebsbilder auf Tschickpackungen Wirtschaftspolitik derStandard.at › Wirtschaft Größe des Warnhinweises und der Informationsbotschaft auf den Packungen. Die Einschränkung der Werbung gehe so weit, dass der Name JTI – Unterstützer von Museen, Alpenverein oder Volkshilfe – nicht einmal mehr im Zusammenhang mit Sponsoring auftauchen dürfe, womit weitere Zuwendungen nicht mehr möglich seien. Weitere Punkte: Neben Snus wird auch Kautabak verboten; per Verordnung können Tabakprodukte mit Zusatzstoffen wie Menthol untersagt werden. (as, 19.1.2016) SIT EL IN K Nur noch bis 31.1.2016! Jetzt noch schnell wechseln und sauber sparen: je 4 Monate GratisStrom und GratisGas. BEZAHLTE ANZEIGE © STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. 2016 Alle Rechte vorbehalten. Nutzung ausschließlich für den privaten Eigenbedarf. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet. · · · · · http://derstandard.at/2000029304955/NeuerAngriffaufEZigarettenKrebsbilderaufTschikpackungen 2/2
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