Generalbundesanwalt Peter Frank setzt Gegenfanale Veröffentlicht am 06.02.2016 „Der Neue“ bei der Generalbundesanwaltschaft, wie man die Behörde liebevoll nennt, der katholisch aussehende Tauberfranke Peter Frank, hat sich im aktuellen Spiegel kräftig exponiert und damit einen Hinweis auf seine Mission gegeben. Dieses Greenhorn des Staatsterrorismus sagte dem Käseblatt, dass er im Fall einer sich verschärfenden „rechtsterroristischen“ Bedrohung, also bei schwerem Landfriedensbruch, Mordtaten usw., die den „Rechten“ zuzurechnen wären, mit einem GEGENFANAL reagieren würde. Der Begriff des Gegenfanals ist freilich juristisch noch nicht ganz klar; auch eine politische Definition steht noch aus. Mir würde da die Deutung „öffentlichkeitswirksame, selbstprovozierte überzogene Rachehandlung“ einfallen, aber Frank weiß es sicher besser. Staatsterrorismus halt, denkt der Laie... nur verklausulieren muss der Tauberfranke noch lernen. Da nützen alle albernen und rechtsunerheblichen Disclaimer nichts. Nachdem Range gegangen ist, wurde ja die hölzerne „Weltnetzseite“ des GBA umgestaltet. Teilweise, weil der GBA in juristischen Auseinandersetzungen dazu bewegt worden ist (etwa bei der Einstufung der WSG Hoffmann als „rechtsterroristisch“), teilweise, weil man sich der Wirkung der dortigen Ergüsse bewusst geworden sein mag. So steht im Impressum: „In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.“ Das könnte Ihnen so passen, Herr Frank. « voriger Eintrag | Weiter » Zurück © 2016 Siegfried Mayr RSS
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