DER GENERALBUNDESANWALT BEIM BUNDESGERICHTSHOF Karlsruhe, den 18. März 2016 Stellenausschreibung Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat als oberste Anklagebehörde der Bundesrepublik Deutschland folgende Aufgaben: Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes sowie Verfolgung von Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit des Bundes, insbesondere von terroristischen Gewalttaten, Landesverrat und Spionage. Er nimmt Tätigkeiten von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes wahr, § 1 Nr. 5 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir am Dienstort Karlsruhe eine/n Leiter/in für den Bereich Informationstechnik (Entgeltgruppe 14 TVöD/Besoldungsgruppe A 14 BBesG) Das Aufgabengebiet umfasst die personelle, organisatorische und fachliche Leitung des Arbeitsbereichs. Aufgabenschwerpunkte sind u. a.: - Konzeptionelle Betreuung und Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur, - Ausführung von praktikablen IT-Lösungen, - Wahrnehmung der Führungs- und Personalverantwortung sowie Planung des Einsatzes von Personal und Sachmitteln für die Fachaufgaben des Bereichs, - Sachverständige Beratung für den Bereich netzbasierter Kriminalität und neuer Ermittlungsmethoden, - Management der informationstechnischen Unterstützung bei der Verwirklichung von E-Government Projekten (z.B. Einführung der elektronischen Verwaltungsakte und eines Haushaltsmanagementsystems), - Fortentwicklung der IT-Sicherheitskonzeption und Ansprechpartner/in für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. -2Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes einschlägiges wissenschaftliches Hochschulstudium (Master bzw. Diplom/Universität, z.B. der Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik, Nachrichtentechnik, Elektronik, Informationsmanagement). Wir erwarten außerdem: - Erfahrungen im IT-Management und in der Personalführung, - Kenntnisse und Erfahrungen im Projekt/IT-Servicemanagement (Microsoft Windows u.a.) sowie zu Fragen der IT-Sicherheit, - gute Kenntnisse moderner Software-Technologien und -Architekturen, - sehr gute Deutschkenntnisse mit entsprechender Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, - die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen, - ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, - ein hohes Maß an Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Teamgeist, - starke Serviceorientierung. Wir bieten: - eine Neueinstellung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 14 - während der Einarbeitungszeit in Entgeltgruppe 13 - ; im Rahmen der beruflichen Weiterentwicklung besteht bei Erfüllung der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis, - für Bewerber/innen, die bereits in das Beamtenverhältnis berufen sind, eine Verwendung im Abordnungsverhältnis mit dem Ziel der Versetzung, - die Zahlung einer oberstgerichtlichen Zulage, - alle üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes, - eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit repräsentativer Funktion, die ein hohes Maß an Eigeninitiative ermöglicht, - bedarfsorientierte Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil unserer Personalpolitik. Der Generalbundesanwalt beim BGH gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt; die personellen und organisatorischen Möglichkeiten werden bei Eingang entsprechender Bewerbungen geprüft. -3Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten. Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen möglichst einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz bei. Ihre Bewerbung mit vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 10. Mai 2016 an: Der Generalbundesanwalt beim BGH - Personal, Z D 5 Brauerstraße 30 76135 Karlsruhe oder [email protected]. Für Fragen steht Ihnen Frau Hornung (Tel.: 0721/81 91 419) gerne zur Verfügung. Aufgrund rechtlicher Vorschriften bewahrt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von mindestens drei Monaten auf. Mit der Bewerbung auf die o.g. Stelle erklärt sich der/die Bewerber/in damit einverstanden.
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