facharzt.de [ Berufspolitik -> Aktuelle Meldungen -> GBA muss ... http://www.facharzt.de/content/druckversion.html?catid=187&ar... GBA muss transparenter werden Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) muss die Namen der Mitglieder von drei Unterausschüssen veröffentlichen. Das entschied nach Auskunft einer Klägerpartei am Donnerstag das Verwaltungsgericht Berlin – geklagt hatten Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und Dr. Albrecht Kloepfer, Inhaber des „Instituts für Gesundheitssystem-Entwicklung“ und einer der wichtigsten Berater im Gesundheitswesen in der Hauptstadt. Zwar erklärte das Gericht auf Anfrage, dass es am Donnerstag noch nicht mit einem offiziellen Urteil zu rechnen sei und man sich daher noch nicht äußern könne – offenbar wurde aber gegenüber den Klägern schon mündlich durchgegeben, dass man der Klage stattgeben wolle. So erklärte der BPI in einer Presseerklärung, dass das Gericht festgestellt habe, der GBA müsse „Auskunft geben über die Mitglieder seiner Unterausschüsse“. Beantragt hatten BPI und Kloepfer die Veröffentlichung der Namen beim GBA im Juli 2014, konkret ging es um die Unterausschüsse Arzneimittel, ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) und Disease-Management-Programme (DMP). BPI und Kloepfer beriefen sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz, dass einen Informationsanspruch gegenüber Behörden garantiert. Der GBA lehnte die Anträge ab, Justiziar Maximilian Grüne begründete dies vor Gericht am Donnerstag erneut: Im Kern befürchte der GBA, dass durch die Veröffentlichung die Arbeit der Mitglieder beeinflusst und beeinträchtigt werde, da sie so für Vertreter von Interessengruppen erreichbar würden. „Es hat den bösen Anschein, dass es um die Durchsetzung von Partikularinteressen geht“, sagte Grüne. Zudem seien die Unterausschusssitzungen nicht-öffentlich und geheim. Dieses Argument allerdings wurde wiederholt vom Gericht zurückgewiesen. Schließlich gehe es um die Veröffentlichung von Namen, nicht von Beratungsvorgängen oder Protokollen. Auch die Kläger betonten wiederholt, dass sie die Vertraulichkeit der Sitzungen nicht in Frage stellen wollten. Kläger Kloepfer betonte, dass die Arbeit der Unterausschüsse maßgebliche Bedeutung für rund 70 Millionen Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen habe. „Es geht um die Mittelverwendung von 220 Milliarden öffentlich-solidarisch eingesammelter Gelder“, sagte er im Prozess. Und verwies darauf, dass in den Unterausschüssen nur die die Bänke des GBA vertreten seien, also Krankenhäuser, die Bundesvereinigungen von Kassenärzten (KBV) und Zahnärzten und die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Dies bedeute ein massives Ungleichgewicht bei der Interessendurchsetzung. So spielten bis heute zum Beispiel Vertreter der Pflegebranche keine Rolle in GBA, obwohl das Thema gesundheitspolitisch von zentraler Bedeutung sei. Die Probleme sieht er dabei vor allem bei den Bänken. So gebe es auch innerhalb der KBV das Problem mangelnder Repräsentanz, machte Kloepfer am Beispiel des ASV-Unterausschusses deutlich. Dieser beschäftige sich schwerpunktmäßig mit schweren onkologischen Erkrankungen, es sei aber fraglich, ob dabei auch Experten der Palliativmedizin einbezogen würden. „Ich befürchte, dass deswegen über Palliativmedizin in diesem Ausschuss keiner redet.“ Das gleiche gelte für den DMP-Ausschuss, der wahrscheinlich die Schmerztherapie „gar nicht abbildet“, weil diese keinen Facharztstatus hat und damit in der KBV nicht extra abgebildet werde. Kurz: Kloepfer geht es mit seiner Klage vor allem darum, institutionell im GBA nicht abgebildetes Fachwissen an die Mitglieder von außen herantragen zu können. Etwas anders begründete die Vertreterin des BPI die Klage, die sich allein auf die Veröffentlichung der Namen im Arzneimittel-Unterausschuss bezog. „Wir wollen wissen, haben die Mitglieder eine ausreichende Expertise“, sagte Anwältin Dr. Constanze Püschel. Schließlich treffe der Ausschuss auch Entscheidungen „für jene, die keine Stimme haben, zum Beispiel Unternehmen“. Es gehe dem BPI darum, „ein Verantwortungsbewusstsein“ hervorzurufen. Gegenüber dem änd erklärte Kläger Kloepfer, er hoffe, dass das anstehende Urteil eine weitreichende Bedeutung haben werde. Zu befürchten sei aber, dass der GBA es als Einzelfallentscheidung betrachte also ihm und dem BPI nun lediglich die Namen der Mitglieder der Unterausschüsse von 2014 benennt. „Wir brauchen aber eine grundsätzliche Entscheidung“, so Kloepfer. Vor allem der GKV-Spitzenverband werde sich ansonsten im GBA stets dafür einsetzen, jede einzelne Anfrage auf Veröffentlichung von Namen prozessual klären zu lassen. Kloepfer geht davon aus, dass der GBA deshalb auch nicht gegen das Urteil in Revision gehen werde, so sie zugelassen ist. „Weil in einer höheren Instanz dann ein Grundsatzurteil gefällt werden könnte.“ Er selbst würde genau aus diesem Grund begrüßen, wenn das Verwaltungsgericht den Fall an das Ober- oder das Bundesverwaltungsgericht verweist. Man müsse nun abwarten, was dazu im Urteil 1 von 2 17.03.16 18:54 facharzt.de [ Berufspolitik -> Aktuelle Meldungen -> GBA muss ... http://www.facharzt.de/content/druckversion.html?catid=187&ar... stehe. Das schriftliche Urteil wird den Beteiligten erst in den kommenden Tagen zugestellt, erst dann wird es weitere Entscheidungen dazu geben. Rubrik: Berufspolitik 17.03.2016 17:09 / Aus Berlin: Thomas Trappe, änd URL dieses Beitrags: http://www.facharzt.de/a/a/166475/ © änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG 2 von 2 17.03.16 18:54
© Copyright 2025 ExpyDoc