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GBA muss transparenter werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) muss die Namen der Mitglieder von drei Unterausschüssen
veröffentlichen. Das entschied nach Auskunft einer Klägerpartei am Donnerstag das
Verwaltungsgericht Berlin – geklagt hatten Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und
Dr. Albrecht Kloepfer, Inhaber des „Instituts für Gesundheitssystem-Entwicklung“ und einer der
wichtigsten Berater im Gesundheitswesen in der Hauptstadt.
Zwar erklärte das Gericht auf Anfrage, dass es am Donnerstag noch
nicht mit einem offiziellen Urteil zu rechnen sei und man sich daher
noch nicht äußern könne – offenbar wurde aber gegenüber den Klägern
schon mündlich durchgegeben, dass man der Klage stattgeben wolle.
So erklärte der BPI in einer Presseerklärung, dass das Gericht
festgestellt habe, der GBA müsse „Auskunft geben über die Mitglieder
seiner Unterausschüsse“.
Beantragt hatten BPI und Kloepfer die Veröffentlichung der Namen beim
GBA im Juli 2014, konkret ging es um die Unterausschüsse
Arzneimittel, ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) und Disease-Management-Programme
(DMP). BPI und Kloepfer beriefen sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz, dass einen
Informationsanspruch gegenüber Behörden garantiert. Der GBA lehnte die Anträge ab, Justiziar Maximilian
Grüne begründete dies vor Gericht am Donnerstag erneut: Im Kern befürchte der GBA, dass durch die
Veröffentlichung die Arbeit der Mitglieder beeinflusst und beeinträchtigt werde, da sie so für Vertreter von
Interessengruppen erreichbar würden. „Es hat den bösen Anschein, dass es um die Durchsetzung von
Partikularinteressen geht“, sagte Grüne. Zudem seien die Unterausschusssitzungen nicht-öffentlich und
geheim. Dieses Argument allerdings wurde wiederholt vom Gericht zurückgewiesen. Schließlich gehe es um
die Veröffentlichung von Namen, nicht von Beratungsvorgängen oder Protokollen. Auch die Kläger betonten
wiederholt, dass sie die Vertraulichkeit der Sitzungen nicht in Frage stellen wollten.
Kläger Kloepfer betonte, dass die Arbeit der Unterausschüsse maßgebliche Bedeutung für rund 70 Millionen
Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen habe. „Es geht um die Mittelverwendung von 220 Milliarden
öffentlich-solidarisch eingesammelter Gelder“, sagte er im Prozess. Und verwies darauf, dass in den
Unterausschüssen nur die die Bänke des GBA vertreten seien, also Krankenhäuser, die Bundesvereinigungen
von Kassenärzten (KBV) und Zahnärzten und die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Dies bedeute ein
massives Ungleichgewicht bei der Interessendurchsetzung. So spielten bis heute zum Beispiel Vertreter der
Pflegebranche keine Rolle in GBA, obwohl das Thema gesundheitspolitisch von zentraler Bedeutung sei.
Die Probleme sieht er dabei vor allem bei den Bänken. So gebe es auch innerhalb der KBV das Problem
mangelnder Repräsentanz, machte Kloepfer am Beispiel des ASV-Unterausschusses deutlich. Dieser
beschäftige sich schwerpunktmäßig mit schweren onkologischen Erkrankungen, es sei aber fraglich, ob
dabei auch Experten der Palliativmedizin einbezogen würden. „Ich befürchte, dass deswegen über
Palliativmedizin in diesem Ausschuss keiner redet.“ Das gleiche gelte für den DMP-Ausschuss, der
wahrscheinlich die Schmerztherapie „gar nicht abbildet“, weil diese keinen Facharztstatus hat und damit in
der KBV nicht extra abgebildet werde. Kurz: Kloepfer geht es mit seiner Klage vor allem darum,
institutionell im GBA nicht abgebildetes Fachwissen an die Mitglieder von außen herantragen zu können.
Etwas anders begründete die Vertreterin des BPI die Klage, die sich allein auf die Veröffentlichung der
Namen im Arzneimittel-Unterausschuss bezog. „Wir wollen wissen, haben die Mitglieder eine ausreichende
Expertise“, sagte Anwältin Dr. Constanze Püschel. Schließlich treffe der Ausschuss auch Entscheidungen
„für jene, die keine Stimme haben, zum Beispiel Unternehmen“. Es gehe dem BPI darum, „ein
Verantwortungsbewusstsein“ hervorzurufen.
Gegenüber dem änd erklärte Kläger Kloepfer, er hoffe, dass das anstehende Urteil eine weitreichende
Bedeutung haben werde. Zu befürchten sei aber, dass der GBA es als Einzelfallentscheidung betrachte also ihm und dem BPI nun lediglich die Namen der Mitglieder der Unterausschüsse von 2014 benennt. „Wir
brauchen aber eine grundsätzliche Entscheidung“, so Kloepfer. Vor allem der GKV-Spitzenverband werde
sich ansonsten im GBA stets dafür einsetzen, jede einzelne Anfrage auf Veröffentlichung von Namen
prozessual klären zu lassen. Kloepfer geht davon aus, dass der GBA deshalb auch nicht gegen das Urteil in
Revision gehen werde, so sie zugelassen ist. „Weil in einer höheren Instanz dann ein Grundsatzurteil gefällt
werden könnte.“ Er selbst würde genau aus diesem Grund begrüßen, wenn das Verwaltungsgericht den Fall
an das Ober- oder das Bundesverwaltungsgericht verweist. Man müsse nun abwarten, was dazu im Urteil
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17.03.16 18:54
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stehe.
Das schriftliche Urteil wird den Beteiligten erst in den kommenden Tagen zugestellt, erst dann wird es
weitere Entscheidungen dazu geben.
Rubrik: Berufspolitik
17.03.2016 17:09 / Aus Berlin: Thomas Trappe, änd
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