Fälle zu § 34 StGB 1. A stürmt mit einem Messer in der Hand die

Fälle zu § 34 StGB
1. A stürmt mit einem Messer in der Hand die Treppe hoch, um
B anzugreifen. B ergreift eine dem C gehörende große Standvase neben der Treppe und schlägt sie A auf den Kopf. Die Vase geht dabei zu Bruch. A fällt die Treppe herunter und reißt am
unteren Ende den D zu Boden, der dort stand, um dem A hinterher zu rufen, er solle „keinen Scheiß machen.“ D erleidet dabei einige Prellungen.
2. Arzt A fährt mit dem Auto zu einem Notfallpatienten,
a) obwohl in der Nähe ein Taxistand ist,
b) er infolge seiner Trunkenheit ohnehin nicht sinnvoll helfen
kann.
3. A fährt einen Schwerverletzten in die Klinik, weil der Rettungswagen den abgelegenen Ort vermutlich zu spät erreichen
würde.
a) Dabei benutzt er seinen LKW, obwohl ihm auch ein PKW zur
Verfügung steht.
b) A benutzt den PKW und überlegt dabei, ob er im Hinblick auf
seinen Zustand besonders langsam fahren muß, obwohl dies
u.U. einen wertvollen Zeitverlust bedeutet.
4. A fährt einen Schwerverletzten in eine Klinik. Weil es auf jede
Sekunde ankommt, überfährt er eine rote Ampel, nachdem er
sich zunächst vergewissert, daß kein anderes Fahrzeug die
Straße kreuzt. Dabei übersieht er den Radfahrer R, weil dieser
bei Nacht mit hoher Geschwindigkeit ohne Licht auf die Kreuzung zufährt; R wird erfaßt und getötet.
5. Um beim Transport des Schwerverletzten Zeit zu gewinnen,
rast A mit vollem Tempo über rote Ampeln, ohne sich über
möglichen Querverkehr zu vergewissern.
6. Patient P ist an das einzig verfügbare Beatmungsgerät angeschlossen, seine Überlebenschancen sind gering; wenn er
überlebt, dann nur mit dauernden schweren Gesundheitsschäden und einer geringen verbleibenden Lebenserwartung. Anschließend wird X eingeliefert, seine Überlebenschancen sind in
jeder Hinsicht weitaus besser als die von P.